vitalmarcel
Sehr aktives Mitglied
Hallo zusammen,
wir stehen vor einem Problem. Gibt es hier jemanden der Lieferschwelle Schweiz überschritten hat und den Versand über JTL abwickelt?
Folgende Anforderungen seitens DHL wurden mir übermittelt:
Wir haben das Problem, dass die Anforderungen nach meinem Kenntnisstand nicht über JTL abbildbar sind und/bzw. eine manuelle Nachbearbeitung der Papiere notwendig ist?
wir stehen vor einem Problem. Gibt es hier jemanden der Lieferschwelle Schweiz überschritten hat und den Versand über JTL abwickelt?
Folgende Anforderungen seitens DHL wurden mir übermittelt:
DHL Paket International & DHL Europaket
Die Zolldokumente von MwSt.-registrierten Versendern müssen eindeutig gekennzeichnet sein, damit eine korrekte Verzollung vorgenommen werden kann. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Empfänger nicht nochmals Steuern plus Servicegebühren bei Zustellung entrichten muss. In der Versandvorbereitung sind daher die folgenden Vorgaben zu beachten:
■ Die erforderlichen Zolldokumente, also die Zollinhaltserklärung (CN23) und die Handelsrechnung beziehungsweise die Rechnung für Zollzwecke, sind auf den MwSt.-registrierten Versender c/o Fiskalvertreter auszustellen.
■ Name, Adresse und MwSt.-Nummer des Versandhändlers c/o Fiskalvertreters sind anzugeben.
■ Die Zollinhaltserklärung wird aus der Versandsoftware heraus mit der Anschrift des tatsächlichen Warenempfängers bedruckt. Diese ist mit einem Aufkleber mit den o. g. Informationen zu überkleben.
■ Auf der Rechnung für Zollzwecke muss die Angabe des registrierten Versenders c/o Fiskalvertreter durch einen Aufdruck oder ebenfalls durch einen zusätzlichen Aufkleber erfolgen.
■ Die Informationen zum tatsächlichen Warenempfänger müssen zur Sicherstellung eines reibungslosen Routingprozesses zusätzlich aus dem Rechnungsdokument hervorgehen.
■ Die Zolldokumente sind in gewohnter Weise außen, sicher am DHL Paket International zu befestigen.
ZU BEACHTEN
Eventuell anfallende Einfuhrzölle werden auch über den ausländischen Versandhändler beziehungsweise seinen Fiskalvertreter abgerechnet. Eine Fakturierung an den tatsächlichen Warenempfänger ist nicht möglich.
Fehlen MwSt.-Nummer und der Name des registrierten ausländischen Versandhändlers auf der Zollinhaltserklärung, der Handelsrechnung beziehungsweise der Rechnung für Zollzwecke, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. DHL kann in einem solchen Fall keine Erstattungen vornehmen oder Rückzahlungsprozesse bei den Schweizer Zollbehörden anstoßen.
Wir haben das Problem, dass die Anforderungen nach meinem Kenntnisstand nicht über JTL abbildbar sind und/bzw. eine manuelle Nachbearbeitung der Papiere notwendig ist?