Axel Schweiß
Gut bekanntes Mitglied
Hallo, mal wieder eine rechtliche Frage :
Wir haben 4 Artikel in einem Luftpolsterumschlag mit GLS versendet.
Das Gewicht lag bei 650Gramm.
Der Kunde behauptet nun, dass er nur 1 Artikel erhalten hat und die Sendung nur 300Gramm wiegt.
GLS hat den Schaden abgelehnt, da der Umschlag unbeschädigt und ordnungsgemäß übergeben wurde.
Nun will der Kunde von mir eine Nachlieferung.
Hattet ihr schon mal so einen Fall ? Wie soll ich mich verhalten ?
Es geht um ca. 150 Euro Warenwert.
Gruß, Axel
Wir haben 4 Artikel in einem Luftpolsterumschlag mit GLS versendet.
Das Gewicht lag bei 650Gramm.
Der Kunde behauptet nun, dass er nur 1 Artikel erhalten hat und die Sendung nur 300Gramm wiegt.
GLS hat den Schaden abgelehnt, da der Umschlag unbeschädigt und ordnungsgemäß übergeben wurde.
Nun will der Kunde von mir eine Nachlieferung.
Hattet ihr schon mal so einen Fall ? Wie soll ich mich verhalten ?
Es geht um ca. 150 Euro Warenwert.
Gruß, Axel