Neu Kartellamt eröffnet Missbrauchsverfahren gegen Amazon

Arthas85

Gut bekanntes Mitglied
6. Februar 2018
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Tach zusammen,

darf man das hier verlinken ?
Quelle Spiegel Online

"Die möglicherweise missbräuchlichen Geschäftsbedingungen und damit zusammenhängende Verhaltensweisen betreffen laut Behörde auch die Haftungsregeln zulasten der Händler im Zusammenhang mit Gerichtsstand- und Rechtswahlklauseln, Regeln zu Produktrezensionen, intransparente Kündigungen und Sperrungen von Händlerkonten, Einbehalt von Zahlungen und verzögerte Auszahlungen, Klauseln zur Einräumung von Rechten an dem vom Händler bereitzustellenden Produktmaterial sowie Geschäftsbedingungen zum pan-europäischen Versand.

Voraussetzung für eine kartellrechtliche Relevanz des Verhaltens sei unter anderem, dass Amazon über eine marktbeherrschende Position verfügt oder dass die Händler von Amazon abhängig sind. Für beides liegen laut Bundeskartellamt Anhaltspunkte vor, insbesondere auf einem möglichen Markt für Marktplatzdienstleistungen für den Online-Vertrieb an Verbraucher. Dies werde das Bundeskartellamt nun näher überprüfen und ermitteln."

Endlich tut sich da mal was! Man muss das Kind einfach beim Namen nennen. Ich hoffe das es insbesondere den Einbehalt von Zahlungen bzw. die verzögerte Auszahlung betrifft und grundlegend ändert! Wie steht ihr dazu.