Ich habe hier möglicherweise einen Bug gefunden und benötige eine schnelle Lösung dafür.
Ein Kunde bestellt bei uns Ware für den eigenen Bedarf.
Das Häkchen "Umsatzsteuerfrei Reverse-Charge-Verfahren" ist nicht angewählt, da sich die Umsatzsteuerbefreiung nach dem Empfängerland richtet (korrekt, oder?).
Es wird mir im Auftrag "Innergemeinschaftliche Lieferung" angezeigt, aber keine (deutsche) Steuer berechnet. Warum nicht?
Ein Kunde bestellt bei uns Ware für den eigenen Bedarf.
- Warenlager ist in Deutschland (A)
- Rechnungsadresse: Der Kunde sitzt in einem EU Land (B) mit gültiger Ust.IdNr.
- Lieferadresse: Der Kunde lässt sich die Ware in ein anderes EU Land (C) liefern ohne Ust.IdNr. im Empfängerland.
Das Häkchen "Umsatzsteuerfrei Reverse-Charge-Verfahren" ist nicht angewählt, da sich die Umsatzsteuerbefreiung nach dem Empfängerland richtet (korrekt, oder?).
Es wird mir im Auftrag "Innergemeinschaftliche Lieferung" angezeigt, aber keine (deutsche) Steuer berechnet. Warum nicht?