Neu Inkasso Offene Forderungen

Svenka

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24. August 2018
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Moin zusammen,

wir übergeben immer mal wieder Forderungen ans Inkasso. Nun kommt es leider vor das die Forderungen auch vom Inkasso nicht eingetrieben werden können. In der Buchhaltung müssen wir für die Forderungen einen (Einzel)Wertberichtigung machen. Aber in JTL sind die ja bis in alle Ewigkeit offen in der OPOS Liste, weil keine Zahlung eingeht. Rechnungskorrektur kann ich nicht erstellen, die würde in der BUHA landen und wäre ja auch falsch. Zahlungen kann ich eigentlich auch nicht setzen da ich kein Geld bekommen habe.

Wie geht man mit so etwas in JTL um?
 
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Morimus

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16. Mai 2019
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Das kommt darauf an, wie sauber du es lösen willst.
Wie du selbst schon sagst, ist es technisch so nicht umsetzbar.

In der Buchhaltung wird wertberichtigt oder später abgeschrieben, in JTL bleibt die Rechnung jedoch offen, weil JTL eher den zahlungsbezogenen Status abbildet als den bilanzrechtlichen Forderungsstatus.

Ich persönlich würde deshalb keine normale Zahlung setzen, wenn wirklich kein Geld geflossen ist.
Ich würde auch keine Rechnungskorrektur nur zur „Bereinigung“ der OPOS-Liste machen, wenn die ursprüngliche Rechnung inhaltlich korrekt war.

Am ehesten bleibt dann organisatorisch so etwas wie:
intern als uneinbringlich kennzeichnen, in der Buchhaltung sauber wertberichtigen bzw. abschreiben und akzeptieren, dass JTL den Posten nicht sauber auflöst.
Alternativ höchstens mit einem internen Prozess arbeiten, etwa mit einem separaten Mahn- oder Inkasso-Status oder einer eigenen Kennzeichnung, damit man diese Fälle in JTL nicht mehr wie normale offene Forderungen behandelt.
 
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Eine mögliche Lösung ist, eine Zahlungsart "Zahlungsausfall" zu setzen und damit die Rechnung in der WAWI als Bezahlt zu setzen. Der Zahlungsart dann noch in JTL2Datev noch eine eigene Kontierung verpassen, so kann die Buchhaltung das entsprechend verarbeiten.
 
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Morimus

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16. Mai 2019
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und damit die Rechnung in der WAWI als Bezahlt zu setzen.
Für den reinen Wawi-Alltag ist das natürlich ein pragmatischer Workaround!

Dann muss die Buchhaltung aber wirklich sehr sauber arbeiten, wenn der Fall steuerlich über Uneinbringlichkeit und eine Berichtigung nach § 17 UStG laufen soll.
Problematisch finde ich dabei, dass in der Wawi am Ende eine als bezahlt markierte Rechnung steht, obwohl tatsächlich kein Zahlungseingang erfolgt ist.
 

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Für den reinen Wawi-Alltag ist das natürlich ein pragmatischer Workaround!

Dann muss die Buchhaltung aber wirklich sehr sauber arbeiten, wenn der Fall steuerlich über Uneinbringlichkeit und eine Berichtigung nach § 17 UStG laufen soll.
Problematisch finde ich dabei, dass in der Wawi am Ende eine als bezahlt markierte Rechnung steht, obwohl tatsächlich kein Zahlungseingang erfolgt ist.
Ist halt ein typischer Best Practise Fall, irgendeinen Tot muss man sterben. In solchen Fällen geben wir i.d.R. noch zusätzlich eine Liste mit den betroffenen Rechnungen an die Buchhaltung. Außerdem will man ja zumindest die bereits abgeführte Umsatzsteuer zurück haben.
 

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Jera hat mal das VOP Inkasso Modul entwickelt, vielleicht herrscht dort Wissen/Workaround vor, welches helfen könnte. Es war eine komplexe Sache seinerseits damals dem vernehmen nach.
 

MichaelH

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17. November 2008
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Wir setzen eine "Zahlung ohne Überleitung", nicht einbringlich, damit ist der OP in der WAWI erledigt.

Der Rest ist eine Frage der Organisation.
Wenn du derartige Sorgen bezüglich der ordentlichen Arbeitsweise deiner FIBU hast wäre ich skeptisch und würde da was ändern ... ;)
 
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