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Sehr aktives Mitglied
AW: Herausforderung...
hmmm...spannende (Rechts-)frage zu der du hier keine Rechtsberatung erhalten wirst (da wir das nicht dürfen) ... daher nur meine unbedarfte persönliche Meinung
Grds. ist Gratisgeschenk = Geschenk ... ergo § 516 ff. BGB
Nach § 525 BGB kann eine Schenkung unter Auflagen erfolgen ... hier "Bestellung mit einem Warenwert ab mind. 1000 EUR (und nicht Inanspruchnahme des gesetzl Widerrufsrechts)
Ich würde dies aber tunlichst mit einem rechtsbeistand deiner Wahl abstimmen ... auch was eine event. Passage in deinen AGB angeht.
Bei geringwertigen Gratisbeigaben würde ich persönlich ... losgelöst von den rechtl. Möglichkeiten ... dem Kunden das Geschenk lassen....auch im Falle eines Widerrufs.
So.. jetzt aber noch etwas.. wie macht ihr das mit dem Rückgaberecht und dem Gratisgeschenk? Da müsste ja irgendwo ein Passus rein von wegen Artikelrückgabe und Rückgabe Gratisgeschenk, oder? Oder Anrechnung auf Erstattung Kaufpreis
hmmm...spannende (Rechts-)frage zu der du hier keine Rechtsberatung erhalten wirst (da wir das nicht dürfen) ... daher nur meine unbedarfte persönliche Meinung
Grds. ist Gratisgeschenk = Geschenk ... ergo § 516 ff. BGB
Nach § 525 BGB kann eine Schenkung unter Auflagen erfolgen ... hier "Bestellung mit einem Warenwert ab mind. 1000 EUR (und nicht Inanspruchnahme des gesetzl Widerrufsrechts)
Ich würde dies aber tunlichst mit einem rechtsbeistand deiner Wahl abstimmen ... auch was eine event. Passage in deinen AGB angeht.
Bei geringwertigen Gratisbeigaben würde ich persönlich ... losgelöst von den rechtl. Möglichkeiten ... dem Kunden das Geschenk lassen....auch im Falle eines Widerrufs.