AW: Haarsträubendes Urteil: Entsiegelte Datenträger können zurückgegeben werden
Hi alle zusammen,
hat ein bischen gedauert, aber heir sind ein paar Antworten vom Händlerbund zu diesem Thema (lag nicht an denen, dei haben meine Fragen schnell beantwortet, ich hatte zu viel zu tun, in meinem anderen Job... :frown🙂
Hier also die Antworten:
Nr. 1 vom 13.04.2010
Sehr geehrter Herr Birk,
wir haben uns mit dem Urteil die CD- Versiegelung betreffend befasst. Offensichtlich hat das OLG hier eine Problematik aufgeworfen, die nicht ganz unbedenklich in Ihrer Begründung erscheint, da sie der gesetzlichen und bislang verwendeten Gesetzesfassung komplett zu wider läuft.
Wir halten an den Formulierungen der Ausschlussgründe in unserer Widerrufsbelehrung zunächst fest und warten erste Reaktionen ab.
Sicher wird das irgendwann ein Fall für den BGH werden.
Wir empfehlen weiter die Versiegelung besser nicht zu entfernen.
Mit freundlichen Grüßen
Mandy Herwig
Ass.jur.
und Nr. 2 vom 13.04.2010
Sehr geehrter Herr Birk (Nachtrag zur Email von heute):
Das OLG hat insoweit entschieden, dass die Folie um die CD kein Siegel im Sinne des Ausschlussgrundes darstellt, sondern lediglich einen Kratzschutz. Die Folie wäre nur dann ein Siegel, wenn auf ihr ein diesbezüglicher Hinweis angebracht wäre.
Insoweit ist die Widerrufsbelehrung nicht abzuändern.
Zudem handelt es sich um eine Einzelentscheidung, bleibt abzuwarten wie sich die Rechtssprechung dazu entwickelt.
Händlerbund e.V.
vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden
Andreas Arlt
Das ist der letzte Stand, mal sehen was weiter kommt....
Grüße aus Hamburg 🙂