freschlins
Aktives Mitglied
- 2. Oktober 2016
- 8
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Neue Grundpreisverordnung!
Was müssen Sie künftig bei der Preisangabe beachten?
1. Angabe der Mengeneinheit von Grundpreisen
Die Möglichkeit, bei grundpreispflichtigen Artikeln den Grundpreis pro 100 ml oder 100 g anzugeben, entfällt. Der Grundpreis darf nur noch jeweils pro 1 kg, 1 l, 1 m³, 1 m oder 1 m² ausgewiesen werden.
Aufgrund obiger Verordnung, die ende Mai eintritt, suche ich eine Möglichkeit per Workflow ggf. auch mit Ameise, sämtliche "Grundpreis/Einheit" von 100 ml oder auch 10 ml immer auf 1 l zu setzen.
Per Workflow hapert es schon bei mir überhaupt den Grundpreis zu finden 🙁 bzw.
Wie habt Ihr das gelöst?
Vielen Dank für jegliche Anregung/Idee
Was müssen Sie künftig bei der Preisangabe beachten?
1. Angabe der Mengeneinheit von Grundpreisen
Die Möglichkeit, bei grundpreispflichtigen Artikeln den Grundpreis pro 100 ml oder 100 g anzugeben, entfällt. Der Grundpreis darf nur noch jeweils pro 1 kg, 1 l, 1 m³, 1 m oder 1 m² ausgewiesen werden.
Aufgrund obiger Verordnung, die ende Mai eintritt, suche ich eine Möglichkeit per Workflow ggf. auch mit Ameise, sämtliche "Grundpreis/Einheit" von 100 ml oder auch 10 ml immer auf 1 l zu setzen.
Per Workflow hapert es schon bei mir überhaupt den Grundpreis zu finden 🙁 bzw.
Wie habt Ihr das gelöst?
Vielen Dank für jegliche Anregung/Idee
