Neu Geoblocking Verordnung vs. unterschiedliche Versandkosten nach DE und den Rest der EU

hula1499

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22. Juni 2011
5.167
1.077
Habs doch eh nicht so aufgefasst, doch alles gut - wollte damit nur aufzeigen, dass auch andre Vertreter die gleiche AUffassung hatten (oder halt abgeschrieben hatten, wie auch immer) ;)

Jo, find das auch total bescheuert, dass hier es ncihtmal eine Info im letzten Newsletter (von vor ein paar Tagen) gegeben hatte, das ist echt mies (vorallem weils die dritte Änderung jetzt ist).
 

holzpuppe

Sehr aktives Mitglied
14. Oktober 2011
1.683
244
Leipzig
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32018R0302
(22)

In bestimmten Fällen sind Unterschiede bei der Behandlung von Kunden durch die Anwendung allgemeiner Geschäftsbedingungen für den Zugang, einschließlich der vollständigen Verweigerung des Verkaufs von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen, aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden nicht objektiv zu rechtfertigen. In diesen Fällen sollten solche Diskriminierungen ausnahmslos untersagt werden, und die Kunden sollten folglich nach den besonderen Bedingungen, die in dieser Verordnung festgelegt sind, berechtigt sein, unter denselben Bedingungen wie ein einheimischer Kunde Geschäfte zu tätigen, und sollten ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit und ihres Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung uneingeschränkten und gleichberechtigten Zugang zu allen angebotenen Waren und Dienstleistungen haben. Soweit erforderlich, sollten Anbieter daher Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung dieses Diskriminierungsverbots zu gewährleisten, wenn die betroffenen Kunden andernfalls am uneingeschränkten und gleichberechtigten Zugang gehindert würden.



(23)

Der erste Fall ist gegeben, wenn der Anbieter Waren verkauft und diese Waren in einen Mitgliedstaat geliefert werden, in den der Anbieter in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Zugang die Lieferung anbietet, oder wenn sie an einem zwischen dem Anbieter und dem Kunden vereinbarten Ort in einem Mitgliedstaat, für den der Anbieter in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Zugang eine solche Option anbietet, abgeholt werden. In diesem Fall sollten die Kunden in der Lage sein, Waren zu genau den gleichen Bedingungen, einschließlich Preisen und Lieferbedingungen, zu erwerben, wie sie für vergleichbare Kunden mit Wohnsitz oder Niederlassung in dem Mitgliedstaat, in den die Waren geliefert oder in dem sie abgeholt werden, gelten. Das kann bedeuten, dass ausländische Kunden die Ware in dem betreffenden Mitgliedstaat oder in einem anderen Mitgliedstaat, in den der Anbieter liefert, abholen oder die grenzüberschreitende Lieferung der Waren auf eigene Kosten selbst organisieren müssen. In diesem Fall muss gemäß der Richtlinie 2006/112/EG keine Anmeldung für die Mehrwertsteuer im Mitgliedstaat des Kunden vorgenommen werden.

Punkt 23 sollte die Ungewissheit mit der USt. klären.
 

holzpuppe

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14. Oktober 2011
1.683
244
Leipzig
(27)

Das gemäß dieser Verordnung bestehende Verbot der Diskriminierung von Kunden sollte nicht dahingehend ausgelegt werden, dass es den Anbietern untersagt ist, Waren oder Dienstleistungen mit gezielten Angeboten und unterschiedlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Zugang in verschiedenen Mitgliedstaaten oder für bestimmte Kundengruppen anzubieten, was auch durch die Einrichtung länderspezifischer Online-Benutzeroberflächen erfolgen kann. Allerdings sollten Anbieter in diesen Situationen ihre Kunden ungeachtet von deren Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung stets in nichtdiskriminierender Weise behandeln, wenn ein Kunde diese Angebote und allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Zugang nutzen möchte. Dieses Verbot sollte nicht dahin gehend ausgelegt werden, dass es untersagt ist, verschiedene allgemeine Geschäftsbedingungen für den Zugang anzuwenden, deren Unterschiedlichkeit anderweitig begründet ist, beispielsweise durch die Mitgliedschaft in einer bestimmten Vereinigung oder durch Zuwendungen, die an den Anbieter gezahlt wurden, solange diese Gründe nicht mit der Staatsangehörigkeit, dem Wohnort oder dem Niederlassungsort verknüpft sind. Das Verbot sollte auch nicht so verstanden werden, dass es Anbietern untersagt ist, in nichtdiskriminierender Weise unterschiedliche Bedingungen, einschließlich unterschiedlicher Preise, an verschiedenen Verkaufsstellen wie Ladengeschäften oder Internetseiten anzubieten oder bestimmte Angebote nur für ein bestimmtes Gebiet in einem Mitgliedstaat zu machen.

Damit ist geklärt, dass man sehr wohl unterschiedliche Preise haben kann. Aber eben nicht auf einer Domain unterschiedliche Preise für unterschiedliche Länder. Sondern Domain.de 9,99€ und Domain.dk 21€ ist ok.
 

hula1499

Sehr aktives Mitglied
22. Juni 2011
5.167
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Damit ist geklärt, dass man sehr wohl unterschiedliche Preise haben kann. Aber eben nicht auf einer Domain unterschiedliche Preise für unterschiedliche Länder. Sondern Domain.de 9,99€ und Domain.dk 21€ ist ok.

Naja, das widerspricht deinem vorherigen Post.
Ich habs jetzt auch nicht mehr recherchiert, da ja bereits alles umgestellt und die mischkalkulation ist schon ok.

Man muss unterscheiden zwischen:
.) einem Shop für alle Länder
.) Länderspezifische Shops (also 1x de, 1x eu, 1x .at etc)

Bei Länderspezifischen wars ja "vorher" auch so, dass du verlangen konntest was du wolltest, aber eben NICHT! bei einem Shop für alle Länder.
Jetzt hier mit dem vermischen muss man aufpassen :)
 

holzpuppe

Sehr aktives Mitglied
14. Oktober 2011
1.683
244
Leipzig
Naja, das widerspricht deinem vorherigen Post.
Ich habs jetzt auch nicht mehr recherchiert, da ja bereits alles umgestellt und die mischkalkulation ist schon ok.

Man muss unterscheiden zwischen:
.) einem Shop für alle Länder
.) Länderspezifische Shops (also 1x de, 1x eu, 1x .at etc)

Bei Länderspezifischen wars ja "vorher" auch so, dass du verlangen konntest was du wolltest, aber eben NICHT! bei einem Shop für alle Länder.
Jetzt hier mit dem vermischen muss man aufpassen :)

Nenene, nix widersprüchlich. :p
Das eine handelt von gleichen Preisen für Alle innerhalb einer räumlichen Umgebung und das andere differente Preise auf unterschiedlichen Plattformen/Domains/Umgebungen. Es ist quasi nur noch mal eine Bestätigung seitens der EU, dass sich das nicht ändert.
 

Verkäuferlein

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29. April 2012
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839
Wenn ich meinen Senf auch nochmal hierzu loswerden darf.

Meiner Ansicht nach geht es nicht darum, dass überall alles gleich ist, sondern darum, dass jeder die Möglichkeit hat, die gleichen Bedingungen zu nutzen. Ein spanischer Kunde, der eine Bestellung mit Lieferung innerhalb Deutschlands beauftragt zahlt die gleichen Kosten, die ein deutscher Kunde bezahlen würde. Ein spanischer Kunde, der sich die Ware nach Spanien (sofern angeboten) liefern lässt, zahlt den gleichen Preis für die Ware aber entsprechend die Versandkosten nach Spanien, in gleicher Höhe, wie es ein deutscher Kunde bei einer spanischen Lieferadresse tun würde. Die gleichen Preise gelten auch für einen polnischen Kunden, der die Ware nach Deutschland oder Spanien liefern lässt, dennoch dürfen aber die Versandkosten nach Polen günstiger sein, als die nach Spanien und die innerhalb Deutschlands dürfen nochmals günstiger sein.

Es darf also niemand benachteiligt werden, weil er in einem anderen Land wohnt oder aus einem anderen Land auf deine Webseite zugreift. Das heißt aber nicht, dass nicht für unterschiedliche Zielländer unterschiedliche Bedingungen gelten dürfen.

Das wäre meine Interpretation nach meinem aktuellen Kenntnisstand und auch das einzige, was wirklich Sinn machen würde.
 

MichaelH

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17. November 2008
13.824
1.545
Da stimme ich dir absolut zu, besser könnte ich es nicht zusammenfassen !
Leider ist das Ganze derart gummig formuliert, dass die Juristen sich freuen. :)

Daher warte ich auch ab bis jeder so seine Interpretation dazu abgegeben hat und sich eine Meinung durchsetzt.

Gilt für einheitliche Versandkosten ins Ausland.
Gilt für "gleiche Preise" für Alle, trotz unterschiedlicher Steuer (sofern Lieferschwelle überschritten).
Gilt für Pflicht in alle Länder versenden zu müssen (das hat sich mittlerweile geklärt - man muss nicht -> Abholung).

Und so lange das nicht klagbar und strafbar ist (+ 2-3 Monate in denen mir das egal ist), so lange werde ich auch keine Maßnahmen setzen.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
13.824
1.545
"Kunden aus anderen EU-Ländern dürfen für den Versand innerhalb des vom Händler festgelegten Versandgebietes nicht mehr zahlen als nationale Kunden. "

Das Versandgebiet ist BRD (Lieferland) und der Kunde aus Spanien (Rechnungsland) zahlt für die Lieferung nach Köln gleich viel wie ein Kunde aus der BRD.
Das Versandgebiet ist Spanien (Lieferland) und der Kunde aus der BRD (Rechnungsland) zahlt für die Lieferung nach Madrid gleich viel wie ein Kunde aus Spanien.

Ich wüsste nicht was daran falsch sein sollte.
 

hula1499

Sehr aktives Mitglied
22. Juni 2011
5.167
1.077
Und so lange das nicht klagbar und strafbar ist (+ 2-3 Monate in denen mir das egal ist), so lange werde ich auch keine Maßnahmen setzen.

Aus der Sicht eines ordentlichen Kaufmanns (so heisst das halt nun mal, ist ja nicht wertend von mir jetzt gemeint ;) ) find ich das sehr sehr riskant.
Nur weil etwas (noch) nicht durchgefochten wurde nicht umzusetzen....wennst Pech hast, bist du der Erste.

Im Zweifel mach ich lieber Mischkalkulation (alle Lieferländer gleicher Versandpreis und Bruttopreis (für alle Länder mit eigener UID vorhanden ist)).
Ok, das mit den Bruttopreisen ist mir ehrlichgesagt egal, die 1-4% Margendifferenz tangiert (uns) nicht, da selbst Hersteller.
Das Thema mit den Lieferkosten: ok, da war ich viell. übervorsichtig und hab mich auf die - rechtliche - Beratung verlassen, dass die jetzt 3x nachträglich verändert wurde, tja, ist halt so.

Für mich war das mit den Lieferkosten (alle EU Länder zum gleichen Preis als Pflicht (gleiche domain, keine Länderdomains)) auch unlogisch und "falsch"...jetzt hab ich aber auch keine Lust mehr, das wieder zu ändern.
Vielleicht dann, wenn ich UK anpassen muss, dann wieder alles zu den alten Preisen zurück :D
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
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Ich denke wenn man kein Marktführer ist oder keinen Konkurrenten hat der einem auf der Pelle hängt und nur darauf wartet, dass man einen Fehler macht - so lange hat man noch eine Gnadenfrist, schaut sich an was sie Großen machen und dann erst setzt man die "übliche Praxis" um.

Sich eine Meinung bilden, Dinge vorbereiten und darüber diskutieren ist davon natürlich nicht ausgenommen.
 

Verkäuferlein

Sehr aktives Mitglied
29. April 2012
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839
Gilt für Pflicht in alle Länder versenden zu müssen (das hat sich mittlerweile geklärt - man muss nicht -> Abholung).

Selbst der Möglichkeit der Abholung bedarf es meines Wissens und meiner Meinung nach nicht. Wir bieten diese auch nicht für deutsche Kunden an, dementsprechend brauchen wir sie auch keinem EU-Kunden anbieten bzw. würde das eine das andere bedingen. Der EU-Kunde kann sich den Artikel an eine deutsche Adresse liefern lassen und ggf. von dort selbstorganisiert weitertransportieren.

Im Zweifel mach ich lieber Mischkalkulation (alle Lieferländer gleicher Versandpreis und Bruttopreis (für alle Länder mit eigener UID vorhanden ist)).
Ok, das mit den Bruttopreisen ist mir ehrlichgesagt egal, die 1-4% Margendifferenz tangiert (uns) nicht, da selbst Hersteller.

Meiner Meinung nach, ist die USt. ein Faktor, den man als Unternehmer nicht beeinflussen kann, also auch niemanden benachteiligt. Das tut dann eher die unterschiedliche USt-Gesetzgebung innerhalb der EU. Man hat einen Netto-Preis und je nach Rechtsrahmen kommt da die USt. drauf und die ist halt in unterschiedlichen Ländern unterschiedlich geregelt. Auch da gilt wieder, der EU-Kunde kann sich die Ware mit deutscher USt. an eine deutsche Adresse liefern lassen (bzw. abholen) = Inlandsgeschäft. Die USt. fällt ja nach Lieferland und nicht nach Wohnort des Kunden an.
 
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MichaelH

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17. November 2008
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Ja, nur musst du aufpassen, da JTL dies aktuell anders sieht.

Man hat nur die Wahl "Gleichbleibende Preise Ja oder Nein".
Auf Länderebene ist das nicht steuerbar.

Ich finde das unflexibel, gerade bei unklarer Rechtslage.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
13.824
1.545
Schön - womit:
Versandkosten dürfen unterschiedlich sein je Land.
Preise dürfen unterschiedlich sein je Land.
Man muss weder in ein Land versenden noch eine Abholung anbieten.

Womit 99.99% von uns so weitermachen können wie bisher.

:)
 

holzpuppe

Sehr aktives Mitglied
14. Oktober 2011
1.683
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Leipzig
Schön - womit:
Versandkosten dürfen unterschiedlich sein je Land.
Preise dürfen unterschiedlich sein je Land.
Man muss weder in ein Land versenden noch eine Abholung anbieten.

Womit 99.99% von uns so weitermachen können wie bisher.

:)
Hab ich ja gesagt. :p
Aber: Bietest du Abholung national an, dann auch für den Rest der EU. Sonst gibt's Haue.
 

Wissenssammler

Sehr aktives Mitglied
27. März 2016
442
77
Kottenheim
Irgendwie haben die ersten Auslegungen ja uch keinen Sinn ergeben, naja jetzt habe ich einmal alle EU-Länder zu einem Preis, werde sie dann wohl irgendwann wieder ändern. Schade um die Zeit die man investiert hat, damit man auf keinen Fall abgemahnt wird.
Danke für den Link zum Händlerbund :)
 

hula1499

Sehr aktives Mitglied
22. Juni 2011
5.167
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Ich glaub dem Händlerbund ja kein Wort :D

Hab auch alles mühevoll angepasst, hat den Vorteil das wir jetzt nurmehr 52 Versandklassen im Shop haben. Ich änder das nicht mehr - jetzt zahlen halt alle Kunden in der EU den gleichen Preis und fertig -> gleich als Vorbereitung fürs nächste mal.
 
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