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Lt. Finanzamt muß ich die Stornierung einer Rechnung nachvollziehen können. Mit Papier auch kein Problem, aber wie kennzeichne ich das in der JaWi? Bei der Stornierung muß auch der Grund angegeben werden.
... habe ich auch gerade - hat mitlerweile jemand einen Lösungsansatz? Rechnung löschen ist ja nicht korrekt?!
Folgendes Problem:
Kundin hat per Nachnahme bestellt und das Paket nicht bei der Post abgeholt. D.h. wir haben das Geld nicht erhalten und es muß somit keine Gutschrift erstellt werden.
Lösche ich die Rechnung fehlt eine RG Nr. Außerdem sind uns ja Kosten für den Versand entstanden, die ja irgendwo verbucht werden müssen...
1x kommt hinten dran die Kopie der Rechnung und beides zusammen in den Ordner "Gutschriften".
1 x kommt die Gutschrift zur ursprünglichen Re. in den Re. Ordner und auf die Rechnung mit Kuli (das ist das runde Ding zum schreiben ohne Tastatur ) ein Vermerk "Storno, Ware zurück, nicht abgeholt. GS Nr.....".
also normalerweise gibt es einen Stornobeleg, damit der Vorgang korrekt abgeschlossen wird. Macht ja auch Sinn:
Gutschrift bei einer Gutschrift über einen Betrag an den Kunden und Storno bei einer Stornierung, wenn keine Gelder seitens des Kunden geflossen sind- ergo auch nichts wirklich gutgeschrieben werden kann...