Offen GDPdU Schnittstelle

falkenauge

Aktives Mitglied
19. Oktober 2011
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Immer öfter wird bei einer Betriebsprüfung nach einem GDPdU Export gefragt.

Wird es in Zukunft auch für die JTL WaWi eine solche GDPdU komforme Schnittstelle geben?

Informationen zum Thema GDPdU habe ich unter der Webseite GDPdU Portal | Das Portal für die digitale Betriebsprüfung | Startseite gefunden.

Wenn ich dies richtig lese, ist eine solche GDPdU Exportfuntion für ein sogenanntes "vorgelagertes System" was JTL_WAWI ja ist pflicht.
 

KathiLe

Sehr aktives Mitglied
31. August 2009
2.899
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AW: GDPdU Schnittstelle

Ich weiß nicht, ob ich da falsch liege, aber meines Erachtens ist JTL doch "nur" eine Warenwirtschaft und die GDPdU-konforme Schnittstelle muss von Seiten des Buchhaltungsprogrammes bereitgestellt werden . . .
 

falkenauge

Aktives Mitglied
19. Oktober 2011
4
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AW: GDPdU Schnittstelle

Das ist meines Wissens nicht so. Da es sich bei einer WaWi um ein vorgelagertes System handelt.

Da ich aber diesbezüglich aber nur Leihe bin und später keine Probleme in einer eventuellen Prüfung haben möchte wäre es hilfreich dies genau zu wissen.
 

falkenauge

Aktives Mitglied
19. Oktober 2011
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AW: GDPdU Schnittstelle

Da mich dieses Thema zur Zeit interressiert habe ich hier noch einmal einen Text aus den Internet angefügt.


GDPdU - Wer wie was, wieso weshalb warum?

Es ist soweit, eine Betriebsprüfung durch das Finanzamt steht an. Große Freude auf beiden Seiten, denn das kann eine Menge Arbeit bedeuten, denn das Finanzamt kann die Daten aller steuerlich relevanten Umsätze anfordern und somit auch die gesamte Datenbank zur Prüfung haben.

Aber jetzt mal der Reihe nach.

Seit dem 01.01.2002 kann die Finanzverwaltung nach dem Paragraph 147 Abs. 6 AO im Rahmen einer Betriebsprüfung Unterlagen die durch das Datenverarbeitungssystem erstellt wurden sowohl einsehen, aber auch nutzen. Das funktioniert durch einen unmittelbaren Datenzugriff, bei dem der Betriebsprüfer unmittelbar durch Hard-und Software des Steuerpflichtigen in die gespeicherten Daten Einsicht erhält oder aber durch einen Mittelbaren Datenzugriff, durch den die Daten maschinell ausgewertet werden. Hauptsächlich werden bei kleinen oder mittleren Unternehmen aber die Datenträger einfach dem Betriebsprüfer zur Auswertung überlassen.

GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) bezeichnet aber eigentlich nur die Technik, mit der gearbeitet wird und orientiert sich an OECD-Standards, bei denen ein Mindestbestand exportierter Buchhaltungsdaten vorhanden sein muss. Einprägsamer für das Kürzel ist übrigens „Gib Dem Prüfer Deine Unterlagen“.

Was bedeutet das aber jetzt für den Unternehmer? Vereinfacht gesagt, durch die neue gesetzliche Regelung entstehen neue Anforderungen. Alle relevanten Daten für die Steuer müssen in elektronischer Form gespeichert werden. Relevante Daten sind Daten aus der Finanzbuchhaltung, der Anlagenbuchhaltung, der Lohnbuchhaltung, der Kostenrechnung, dem Kassenssystem und jetzt wird es interessant, Daten aus den Warenwirtschaftsystem, aber natürlich auch Daten aus Bankkonten die durch Banksoftware erstellt worden sind.

Somit muss jedes Unternehmen prüfen, ob die Anforderungen an die Grundsätze zum Zugriff auf die Daten und zur Prüfung digitaler Daten (GDPdU) erfüllt werden (Bundesministerium der Finanzen, IV D 2 S-0316 - 136/1 Schreiben vom 16.07.2001).

Aber wieso das alles eigentlich? Recht simpel zu erklären, denn neben den Betriebsprüfern sind auch Umsatzsteuersonderprüfer, Lohnsteuerprüfer und Steuerfahnder mit dieser Software ausgestattet um Datenbestände und Manipulationen aufzudecken.

Ergo: Alle Daten, auch die, die durch die Warenwirtschaft produziert werden, müssen digital archiviert werden, was dazu führt, dass besser gestern als heute mit der Datenspeicherung anfängt.



Wer sich mit dem Thema noch genauer auseinander setzen möchte, es gibt ein Fachbuch „Digitale Betriebsprüfung: GDPdU in der Praxis“ von Ralph Krüger, Bernd Schult und Rainer Vedder. Logisch, einfach und detailliert erklärt!
Ich selber habe diese Buch noch nicht gelesen und auch nicht mit diesen Autoren zu tun.
 

hubert

Gut bekanntes Mitglied
23. November 2010
316
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AW: GDPdU Schnittstelle

Hallo
google mal danach: 'Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen' (BMF-Schreiben vom 16. Juli 2001 - IV D 2 - S 0316 - 136/01):
"Es kann nur eine maschinelle Auswertung unter Verwendung der im Datenverarbeitungssystem des Steuerpflichtigen oder des beauftragten Dritten vorhandenen Auswertungsmöglichkeiten verlangt werden."

Hubert
 

falkenauge

Aktives Mitglied
19. Oktober 2011
4
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AW: GDPdU Schnittstelle

Heisst das auf Deutsch das jeder der die JTL WaWi verwendet keine Probleme bei einer eventuellen Prüfung zu befürchten hat, auch wenn es keinen Export gemäß der IDEA Prüfsoftware gibt?
 

fischi-1

Aktives Mitglied
18. Dezember 2012
21
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Treuen
AW: GDPdU Schnittstelle

ab 1.1.2016 müssen meines Wissens alle Angebote, Aufträge und Rechnungen auf Wunsch GDPDU-konform ans Finanzamt übertragen werden. Selbst Metzger müssen neue Kassen und Waagen anschaffen welche die Kunden-Langbons speichern und übertragen können.
 

Dustin

Sehr aktives Mitglied
14. Mai 2008
2.974
51
Enger
AW: GDPdU Schnittstelle

Unser Fibu Software welche wird gerade für die JTL-Software entwickeln wird das könnnen sogar schon vor dem 1.1.2016

Gruß Dustin
 

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