AW: GDPdU Schnittstelle
Da mich dieses Thema zur Zeit interressiert habe ich hier noch einmal einen Text aus den Internet angefügt.
GDPdU - Wer wie was, wieso weshalb warum?
Es ist soweit, eine Betriebsprüfung durch das Finanzamt steht an. Große Freude auf beiden Seiten, denn das kann eine Menge Arbeit bedeuten, denn das Finanzamt kann die Daten aller steuerlich relevanten Umsätze anfordern und somit auch die gesamte Datenbank zur Prüfung haben.
Aber jetzt mal der Reihe nach.
Seit dem 01.01.2002 kann die Finanzverwaltung nach dem Paragraph 147 Abs. 6 AO im Rahmen einer Betriebsprüfung Unterlagen die durch das Datenverarbeitungssystem erstellt wurden sowohl einsehen, aber auch nutzen. Das funktioniert durch einen unmittelbaren Datenzugriff, bei dem der Betriebsprüfer unmittelbar durch Hard-und Software des Steuerpflichtigen in die gespeicherten Daten Einsicht erhält oder aber durch einen Mittelbaren Datenzugriff, durch den die Daten maschinell ausgewertet werden. Hauptsächlich werden bei kleinen oder mittleren Unternehmen aber die Datenträger einfach dem Betriebsprüfer zur Auswertung überlassen.
GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) bezeichnet aber eigentlich nur die Technik, mit der gearbeitet wird und orientiert sich an OECD-Standards, bei denen ein Mindestbestand exportierter Buchhaltungsdaten vorhanden sein muss. Einprägsamer für das Kürzel ist übrigens „Gib Dem Prüfer Deine Unterlagen“.
Was bedeutet das aber jetzt für den Unternehmer? Vereinfacht gesagt, durch die neue gesetzliche Regelung entstehen neue Anforderungen. Alle relevanten Daten für die Steuer müssen in elektronischer Form gespeichert werden. Relevante Daten sind Daten aus der Finanzbuchhaltung, der Anlagenbuchhaltung, der Lohnbuchhaltung, der Kostenrechnung, dem Kassenssystem und jetzt wird es interessant, Daten aus den Warenwirtschaftsystem, aber natürlich auch Daten aus Bankkonten die durch Banksoftware erstellt worden sind.
Somit muss jedes Unternehmen prüfen, ob die Anforderungen an die Grundsätze zum Zugriff auf die Daten und zur Prüfung digitaler Daten (GDPdU) erfüllt werden (Bundesministerium der Finanzen, IV D 2 S-0316 - 136/1 Schreiben vom 16.07.2001).
Aber wieso das alles eigentlich? Recht simpel zu erklären, denn neben den Betriebsprüfern sind auch Umsatzsteuersonderprüfer, Lohnsteuerprüfer und Steuerfahnder mit dieser Software ausgestattet um Datenbestände und Manipulationen aufzudecken.
Ergo: Alle Daten, auch die, die durch die
Warenwirtschaft produziert werden, müssen digital archiviert werden, was dazu führt, dass besser gestern als heute mit der Datenspeicherung anfängt.
Wer sich mit dem Thema noch genauer auseinander setzen möchte, es gibt ein Fachbuch „Digitale Betriebsprüfung: GDPdU in der Praxis“ von Ralph Krüger, Bernd Schult und Rainer Vedder. Logisch, einfach und detailliert erklärt!
Ich selber habe diese Buch noch nicht gelesen und auch nicht mit diesen Autoren zu tun.