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hula1499

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22. Juni 2011
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Seh ich auch nicht so.

NL in Frankreich -> du musst dich mit der FR Streitbeilegungsstelle herumschlagen
keine NL in FR -> du musst dich mit der Streibeilegungsstelle in DE herumschlagen
 

hula1499

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22. Juni 2011
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Ja, das meinte ich ja, da wir ja gerade über FR sprechen.

a) Verkaufst irgendwas über irgendeinen Kanal nach FR ( shop, amazon, ebay...) und hast KEINE Niederlassung in Frankreich, gilt die deutsche Streibeilegungsstelle, verpflichtend, für dich.
b) Verkaufst irgendwas über irgendeinen Kanal nach FR (shop, amazon, ebay...) und hast eine Niederlassung in Frankreich, gilt die französische Streibeilegungsstelle, verpflichtend, für dich.
 

testjo

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Oder man hat seiner SHOP mit FR texten und mehrere sachen eindeutig doch auf verkauf auf Frankreich gesetzt soll man auch aufpassen auch wen a) Vor allem wen auch die SHOPURL einer .fr ist und man über den Umsatz hinaus ist dass man Mehrwert steuerplichtig ist im FR und so. gibt es auch noch den FR Elektro gesetz wo men also auch als REtailer aus EU AUSLAND ganz schnell ein Hersteller für den FR ist.. ;)

Da geht es um auslegung von mehrere RECHTS txte in mehrere Sprachen übersetzt, mit eigen auslegung/umsetzung dabei pro Land die sind ja nicht simple und eindeutig leider. ( erst im Gericht .... wen die ein par von hier oben zusammenfallen ob es dan die DE oder FR sein soll ist mir...)

OJA "NL" ist naturlich abkurzung für Niederlande. ;)
 
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hula1499

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22. Juni 2011
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Jo, trotz der vielen Mails und Tels ist es auch für mich oft sehr schwer, dich zu verstehen - jetzt denk dir mal, wie es andren gehen muss ... :D

****** falsch
So wie ich das geschrieben hab, bin ich überzeugt dass das schon so passt.
Relevant ist, wo ist der Kunde - ist er in FR und bietest FR als Lieferland an, dann bist dabei.
Steuerpflicht hat doch hier gar nix zu suchen.

ICH (echt nur ich persönlich) finde, dieses Thema ist recht eindeutig formuliert, vollkommen wurscht ob da irgendwas mit Sprachtexten ist oder nicht, länderdomain oder ob du gerne Froschschenkel isst oder nicht - verwirr hier nicht die Leute :D
/ende falsch ******

Rechtetexte sind doch auch recht simple -> mach nen Vertrag mit einem Anwalt oder IT-Recht / Händlerbund / wie sie auch alle heissen -> dann kriegst auch deine Rechtetexte für die jeweiligen Länder.
 
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hula1499

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22. Juni 2011
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Ha...ich hatte jetzt schon geschrieben, dass ich die dritte Option noch immer nicht sehe - aber jetzt versteh ich was du meinst.

Verzeiht, ihr habt beide recht...

Punkt 3 im Link, den ich zugegebenermaßen gar nicht mehr gelesen habe. Hätte ich besser machen sollen, jetzt muss ich alle FR Impressumstexte nochmal um einen Link erweitern.
 

hula1499

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22. Juni 2011
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Hm, das macht das ganze jetzt aber eigentlich noch komplizierter und noch schlimmer:

a) Verkaufst irgendwas über den eigenen JTL Shop und hast KEINE Niederlassung in Frankreich und deine Angebote NICHT in der französischen Sprache für Kunden in Frankreich ausgelegt,gilt die deutsche Streibeilegungsstelle, verpflichtend, für dich. *1
b) Verkaufst irgendwas über irgendeinen Kanal nach FR (shop, amazon, ebay...) und hast eine Niederlassung in Frankreich, gilt die französische Streibeilegungsstelle, verpflichtend, für dich.
c) Verkaufst irgendwas über irgendeinen Kanal nach FR (shop, amazon, ebay...) und hast KEIN Niederlassung in Frankreich, aber deine Angebote in der französischen Sprache, gilt die französische Streibeilegungsstelle, verpflichtend, für dich. *2

*1
Für diejenigen, bei denen A zutrifft (zb. im Shop nur DE/EN und keine .fr domain) - > alles fein (halt DE Streitschlichtungsstelle, egal ob ihr wollt oder nicht).
Hier ist es aber dann auch etwas kritisch mit FBA/Paneuropäischer Versand Amazon, automatisches Übersetzen von Amazon / ebay in jeweilige weiteren Märkte...hier gibts einiges zu beachten!
Hier müssen viele vermutlich echt aufpassen!

*2
Haut mich jetzt etwas zurück, mit Franzosen kann eh keiner bei uns :D
 
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testjo

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Problem bleibt das mit FR Sprache dan ausgelegt sein auf FR ist auch nur ein nicht 100% eindeutige auslegung, wobei so einige Rechtsberater sich einig sind aber vielleicht nicht jeden Richter wenn es drauf ankommt, deswegen habe ich noch mehrere: sich richten auf FR Kunden dabei gesucht wen mehr von alles ob nur teilweise, dort liegt dass Risiko nicht nur in Sprache FR! ;)

Aber ich bin kein Rechtsberater
Es sollen die ja geben die sagen Du zahlt doch auch mit dein Shopumsatz mehrwertsteuer in FR dass ist dan vielleicht doch auf FR Kunden angelegt ab so un d so eine Umsatz.... die Abmahner finden immer etwas .rggrgrgrg um dan ja oder nein fur Gericht hoffentlich nicht Ihr gleich zu bekommen.


Ja schwer Hula mein texten sorry ich schreibe so direkt aus mein Kopf was drin ist dan auch live übersetzt zu meinem Deutsch, die ist ja weniger einfach dan AT. hihi alles spass o_O
 

hula1499

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22. Juni 2011
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Jaja Jo, ich versteh eh 60% und den Rest reim ich mir einfach zusammen :)

Klar, sicher wäre es ein Streitpunkt, ob man mit sprachlich echt schon reicht - soll ja auch noch andere Länder geben, die die Sprache der "Grande Nation" verwenden/als Amtssprache haben.
Ok, das meintest mit der Steuer -> natürlich dann auch richtig, also wir könnten uns dann ja sowieso nicht drücken vor der Streitbeilegung in FR.

Naja, für uns ist es nun leider anders als gewünscht.... wir dürfen uns auf die FR Streitbeilegungsstelle freuen, sollte es mal zu einem Problem kommen.
 

testjo

Sehr aktives Mitglied
Genau Sprache wen FR-FR ist es eindeutig Wen BE-FR oder CH-Fr oder CA-FR oder alles andersherum wie es gehört FR-BE... oder nur FR ???
Deswegen dieser art Bl"dsinn finde ich den Gesetze wen EU so blöd dass den Länder den eigene auslegung/umsetzung haben sollen/möchten. :eek:

Ganz einfach alles überall 100% gleich wen EU Gesetz basta simple einfach...

Also auch pass auf wen man sich die Mühe machen muss um wegen Elektro den FR .. Bei zu treten wegen als Hersteller angemerkt worden, dan macht man als Shopbetreiber ziemlich viele mühe sich auf FR Kunden zu richten egal welche Sprache . ;)

Glaube hier haben die Anwälte noch nicht alles 100% eindeutig fertig hihi.
Hula Du köntest deiner dieser link geben wen die "noch" nicht soweit ist.
 
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wawi-dl

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29. April 2008
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Falls es jemand interessiert, man ist ja verpflichtet diese Angabe aufzuführen, auch in eBay unter rechtlichen Informationen des Verkäufers.

Da wir aktuell in anderer Sache jemanden abmahnen, hat unser Anwalt darauf hingewiesen, dass der Link zur Streitbeilegung anklickbar sein muss (OLG München, Urteil vom 22.09.2016, Az: 29 U 2498/16)!
Ein reiner Text genügt nicht mehr ... vor allem in eBay sollte man den Link mit einem HTLM-Tag versehen.
 

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