Hm, das macht das ganze jetzt aber eigentlich noch komplizierter und noch schlimmer:
a) Verkaufst irgendwas über den eigenen JTL
Shop und hast KEINE Niederlassung in Frankreich und deine Angebote NICHT in der französischen Sprache für Kunden in Frankreich ausgelegt,gilt die deutsche Streibeilegungsstelle, verpflichtend, für dich.
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b) Verkaufst irgendwas über irgendeinen Kanal nach FR (shop, amazon, ebay...) und hast eine Niederlassung in Frankreich, gilt die französische Streibeilegungsstelle, verpflichtend, für dich.
c) Verkaufst irgendwas über irgendeinen Kanal nach FR (shop, amazon, ebay...) und hast KEIN Niederlassung in Frankreich, aber deine Angebote in der französischen Sprache, gilt die französische Streibeilegungsstelle, verpflichtend, für dich.
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Für diejenigen, bei denen A zutrifft (zb. im Shop nur DE/EN und keine .fr domain) - > alles fein (halt DE Streitschlichtungsstelle, egal ob ihr wollt oder nicht).
Hier ist es aber dann auch etwas kritisch mit
FBA/Paneuropäischer Versand Amazon, automatisches Übersetzen von Amazon / ebay in jeweilige weiteren Märkte...hier gibts einiges zu beachten!
Hier müssen viele vermutlich echt aufpassen!
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Haut mich jetzt etwas zurück, mit Franzosen kann eh keiner bei uns
