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- 29. Dezember 2009
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Nur für diejenigen, die masochistisch genug sind, neben dem Update-Stress sich auch noch ein wenig mit Rangdgebieten auseinander zu setzen 😉
siehe Verbraucherschutz: BGH stärkt Kundenrechte im Versandhandel weiter - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Netzwelt
Verbraucherschutz
BGH stärkt Kundenrechte im Versandhandel weiter
Aus Kundensicht wäre es klug, grundsätzlich nur noch Online einzukaufen: Nirgendwo genießt der Käufer ein großzügigeres Rückgaberecht als im Versandhandel. Jetzt stärkte der Bundesgerichtshof das Rückgaberecht dort noch einmal - selbst, wenn der Händler einen Totalverlust erleidet.
siehe Verbraucherschutz: BGH stärkt Kundenrechte im Versandhandel weiter - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Netzwelt