FYI: BGH stärkt Kundenrechte im Versandhandel weiter

ag-websolutions.de

Sehr aktives Mitglied
29. Dezember 2009
14.548
232
Nur für diejenigen, die masochistisch genug sind, neben dem Update-Stress sich auch noch ein wenig mit Rangdgebieten auseinander zu setzen ;)



Verbraucherschutz

BGH stärkt Kundenrechte im Versandhandel weiter


Aus Kundensicht wäre es klug, grundsätzlich nur noch Online einzukaufen: Nirgendwo genießt der Käufer ein großzügigeres Rückgaberecht als im Versandhandel. Jetzt stärkte der Bundesgerichtshof das Rückgaberecht dort noch einmal - selbst, wenn der Händler einen Totalverlust erleidet.





siehe Verbraucherschutz: BGH stärkt Kundenrechte im Versandhandel weiter - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Netzwelt
 

boaa-group

Sehr aktives Mitglied
28. Dezember 2007
4.932
9
Thailand, Bangkok
AW: FYI: BGH stärkt Kundenrechte im Versandhandel weiter

Stimmt so nicht ganz...

In eben diesem Fall hatte der Kunde sein Recht die Ware zu prüfen wahrgenommen, was im Falle eines Wasserbettes zum totalen Wertverlust führt.
In diesem Fall hat der Kunde selbstverständlich wie bischer auch Anspruch auf das Geld, da in den meisten WRB ja eindeutig steht, "Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist."

Daher war das befüllen des Wasserbetts nichts anderes als die Prüfung wie im Laden. Dieses Urteil wirkt sich allerdings auf sonst nichts aus, und ändert auch nichts für die Zukunft.

Man sollte sich vorab überlegen, mit welchen Dingen man Online handelt ;) Wasserbetten sind dafür definitiv nicht geeignet...