Förderprogramm Digitalbonus

Petuchov

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1. Oktober 2009
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Augsburg
Unterstützung bei der Digitalisierung

Aktuelles: Zum 1. August 2017 können kleine und mittlere Betriebe wieder Anträge für den Digitalbonus stellen.

Durch die große Nachfrage waren bereits im Mai die Mittel für das Jahr 2017 ausgeschöpft. Die IHK München hatte sich daraufhin gemeinsam mit den anderen bayerischen IHKs bei der Staatsregierung für eine schnelle Aufstockung stark gemacht.

Das Wirtschafts- und Digitalisierungsministerium reagierte nun und hat die Mittel für die Jahre 2017/2018 um weitere 100 Millionen Euro aufgestockt.

Am 18.10.2016 startete das Bayerische Wirtschaftsministerium das Förderprogramm Digitalbonus, der auch auf einen Vorschlag der bayerischen IHKs zurückgeht. Hier finden Sie die Infos, wie Sie einen Digitalbonus beantragen.

Die IHKs begrüßen den Digitalbonus, mit dem kleine und mittelständische Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern (KMU) einfach und unbürokratisch unterstützt werden sollen.

  • 20 Millionen Euro stehen pro Jahr für den Digitalbonus bereit.
  • Es gibt drei Digitalbonus-Varianten: Standard, Plus und Kredit
Die Förderung erfolgt im Unternehmen für die

  • Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen, durch IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen und die
  • Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit.

Fördergegenstände:

  • Produkte, Prozesse, Dienstleistungen:
    • entwickeln, einführen, erneuern, verbessern
    • durch IKT-Hardware und -Software
    • sowie Migration und Portierung von IKT-Systemen / Anwendungen im Unternehmen
  • IT-Sicherheit:
    • einführen
    • erneuern
Denkbare Förderbeispiele:

  • Produkte digital verbessern, integrieren, vernetzen
  • Produktentwicklung IT-gestützt umsetzen
  • Auftragsabwicklung durchgängig digitalisieren
  • Produktion digital entwickeln, automatisieren, kundenspezifisch anpassen
  • Softwareentwicklung zur Prozessautomatisierung
  • Standardsoftware anpassen und in Firmen-IT übertragen
  • Einführung von ISMS (Zertifikat), Programmierarbeiten für bessere IT-Sicherheit


    LINK: https://www.ihk-muenchen.de/de/Themen/Digitalisierung/Digitalbonus/
 
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Petuchov

Sehr aktives Mitglied
1. Oktober 2009
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Augsburg
Habe gerade mit der IHK gesprochen: Für Bayern gilt: Antragstellung jetzt, Auszahlung 2018
Etwas aufpassen muss man bei Webshops: Standardshops werden nicht gefördert, wohl aber Individualisierungen, also beispielsweise Plugins sowie Templates
Bei der Wawi alles was zur Digitalisierung beiträgt: Sowohl die Kosten für Dienstleister, wie auch Programmierungen und Software, wie z.B. DATEV-Export oder Workflows sowie Templateanpassungen für ebay.
Erstattet werden in der Regel 50 % der Kosten.
Wer Interesse hat, sollte schnell beantragen. In Bayern sind es momentan 100 Millionen.
Bei der letzten Maßnahme waren die Töpfe ruckzuck leer

Was wird gefördert?

Fördergegenstand beim Digitalbonus sind Maßnahmen aus den Bereichen:
  • Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen durch IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IKT-Systemen und IKT-Anwendungen im Unternehmen
  • Einführung oder Verbesserung von IT-Sicherheit im Unternehmen
Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen in Bayern. Sie sind ein KMU, wenn Sie folgende Kriterien erfüllen:
  • Kleines Unternehmen: bis zu 49 Beschäftigte und bis zu 10 Millionen Euro Umsatz/Jahr beziehungsweise bis zu 10 Millionen Euro Bilanzsumme/Jahr
  • Mittleres Unternehmen: 50 bis 249 Beschäftigte und bis zu 50 Millionen Euro Umsatz/Jahr beziehungsweise bis zu 43 Millionen Euro Umsatz Bilanzsumme/Jahr.
Nicht beantragt kann der Digitalbonus werden, wenn...
  • Sie freiberuflich tätig sind oder
  • Ihr Unternehmen sich in einem Insolvenzverfahren befindet oder
  • für Ihr Unternehmen die nach deutschem Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger erfüllt sind.