EU-Streitschlichtung - hat schon jemand einen Fall ?

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.241
1.810
Großes Aufhebens um die Sache, aber hat schon mal jemand einen Fall gehabt ?
Wenn ja, wie ist / war der Ablauf ?

Wäre interessant dazu mal etwas aus der Praxis zu erfahren, nach so viel Theorie.
 

Verkäuferlein

Sehr aktives Mitglied
29. April 2012
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Hallo,

das Interessante ist ja, dass man zwar verpflichtet ist, darauf hinzuweisen, aber nicht daran teilzunehmen.

Wir hatten bisher einmal den Fall, dass ein Kunde hier eine entsprechende Anfrage ausgelöst hat. Das beschränkte sich aber auf 3 e-Mails, mit einem Link als Inhalt, bei dem man sich dann den Sachverhalt anschauen kann (könnte). Allerdings waren die Mails im Spam-Filter hängegeblieben und wir haben sowieso als Leitlinie, keine Links in e-Mails anzuklicken und schon gar nicht bei uns unbekannten Nachrichten. Da machen wir auch für ungefragt übersandte Mails der EU keine Ausnahme.

Folglich haben wir mangels enthaltener Informationen in den Mails nichts weiter tun können als abwarten und damit war es dann auch erledigt. Da hat sich offenbar keiner Gedanken drüber gemacht, dass man irgendwie auch authentifizieren muss, dass es sich um ein "echtes" Verfahren / Ersuchen handelt und nicht bloß irgendeine Spam- oder Phishingmail.

Wichtig dabei zu bedenken ist auch, dass das Schlichtungsverfahren meines Wissens vom Händler bezahlt werden muss. Es handelt sich also mal wieder um ein reines Bürokratiemonster, welches neue Informationspflichten auslöst, von 0,0001% der Verbraucher überhaupt nur wahrgenommen wird und vermutlich auch nur von 0,0001% der Händler wirklich "genutzt" wird, weil man im Normalfall und als sauber arbeitender Händler mit einem guten Kundenservice die Probleme schon vorher gelöst hat oder die Kunden, die das Verfahren nutzen, sowieso nicht einigungsbereit sind.

Gruß,
Verkäuferlein
 

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
6.293
691
Hallo,

wir hatten auch bereits einen Fall, mit einem Kunden aus Österreich, der eine Sonderanfertigung bestellt hatte -> kein Widerrufsrecht.

Wir hatten damals auch eine seltsame Email erhalten, man musste diese schon sehr genau anschauen um zu erkennen, dass diese kein SPAM ist.
Daher haben wir die Email auf einem Standalone PC erst mal geöffnet, dann wurde uns klar wo wir landen. (siehe Bild)
Dieser Fall war im April, den ich im Benutzerkonto nicht einmal mehr einsehen kann, absoluter MÜLL das System!

Das System war anfangs verwirrend, mir ist auch leider nicht mehr ganz genau bekannt, welche Auswahlmöglichkeiten es gab.
Nicht zu reagieren halten wir aber für falsch, um der Gegenseite keinen "Titel" zu ermöglichen.

Ich meine wir haben damals den Einwand einfach abgelehnt mit der Begründung "Sonderanfertigung", dann war dies vom Tisch.
Der Kunde wollte dies dann per Anwalt tun, aber bis heute kam nichts zurück ...

ACHJA, bevor man ÜBERHAUPT etwas tun konnte, musste man sich dort erstmal registrieren, kostenfrei.
 

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Verkäuferlein

Sehr aktives Mitglied
29. April 2012
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Ich meine wir haben damals den Einwand einfach abgelehnt mit der Begründung "Sonderanfertigung", dann war dies vom Tisch.
Der Kunde wollte dies dann per Anwalt tun, aber bis heute kam nichts zurück ...

Es gibt keinen Zwang, an dem Verfahren teilzunehmen. Das hat meines Wissens auch keinerlei Nachteile, nicht teilzunehmen, außer dass der Kunde sich dann potenziell direkt auf den regulären Rechtsweg begibt. Es handelt sich aber im Regelfall meiner Einschätzung nach um einen weiteren Strohhalm nach Käuferschutz, etc. um seitens des Kunden irgendwie Druck auf den Händler aufzubauen.

Aus meiner Sicht ist das Verfahren wie gesagt vollkommen überflüssig, da man entweder direkt kommuniziert und eine Lösung findet oder sowieso derartige Differenzen bestehen, dass sich dies nur auf dem Rechtswege klären lässt.

Das einzig sinnige daran ist es natürlich, bei grenzüberschreitenden Fällen ein standardisiertes Verfahren zu haben.

Ich halte es auch für sehr grenzwertig, wenn man von "offizieller Stelle" ungefragt automatisierte e-Mails übersandt bekommt, in denen man einen Link anklicken soll, um nähere Informationen zu erhalten.
 
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Verkäuferlein

Sehr aktives Mitglied
29. April 2012
2.586
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Hehe, da es sich ja um ein europäisches Verfahren handelt, war dies natürlich auf innereuropäische Konflikte bezogen. Schließlich gibt es auch in Europa unterschiedliche Rechtsysteme. ;)

Aber vielleicht fährt die EU ja notfalls bei den Chinesen vorbei und gibt den auch eins hinter die Löffel. ;)
 

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
6.293
691
Ich denke das war rhetorisch gemeint :D ... aber ich würde andere Regelungen begrüßen, damit die Chinesen es endlich schwerer hätten.

Mir ist bis heute unklar wie das wirtschaftlich möglich ist, Artikel für 1 EUR zu verkaufen und nach BRD zu senden :rolleyes:o_O
Aber Hauptsache Preise deutscher Händler kaputt machen.
 

hula1499

Sehr aktives Mitglied
22. Juni 2011
5.286
1.224
Wir hatten "leider" auch noch keinen Fall, ich würd das gern mal anschaun... :D

Mir ist bis heute unklar wie das wirtschaftlich möglich ist, Artikel für 1 EUR zu verkaufen und nach BRD zu senden :rolleyes:o_O

Noch immer Subventionen der Postgebühren (China ist im WPV noch immer dort als "Entwicklungsland" eingestuft) und das Steuerabführproblem.