Hallo,
das Interessante ist ja, dass man zwar verpflichtet ist, darauf hinzuweisen, aber nicht daran teilzunehmen.
Wir hatten bisher einmal den Fall, dass ein Kunde hier eine entsprechende Anfrage ausgelöst hat. Das beschränkte sich aber auf 3 e-Mails, mit einem Link als Inhalt, bei dem man sich dann den Sachverhalt anschauen kann (könnte). Allerdings waren die Mails im Spam-Filter hängegeblieben und wir haben sowieso als Leitlinie, keine Links in e-Mails anzuklicken und schon gar nicht bei uns unbekannten Nachrichten. Da machen wir auch für ungefragt übersandte Mails der EU keine Ausnahme.
Folglich haben wir mangels enthaltener Informationen in den Mails nichts weiter tun können als abwarten und damit war es dann auch erledigt. Da hat sich offenbar keiner Gedanken drüber gemacht, dass man irgendwie auch authentifizieren muss, dass es sich um ein "echtes" Verfahren / Ersuchen handelt und nicht bloß irgendeine Spam- oder Phishingmail.
Wichtig dabei zu bedenken ist auch, dass das Schlichtungsverfahren meines Wissens vom Händler bezahlt werden muss. Es handelt sich also mal wieder um ein reines Bürokratiemonster, welches neue Informationspflichten auslöst, von 0,0001% der Verbraucher überhaupt nur wahrgenommen wird und vermutlich auch nur von 0,0001% der Händler wirklich "genutzt" wird, weil man im Normalfall und als sauber arbeitender Händler mit einem guten Kundenservice die Probleme schon vorher gelöst hat oder die Kunden, die das Verfahren nutzen, sowieso nicht einigungsbereit sind.
Gruß,
Verkäuferlein