(EU) LKV per 13.12.2014 - Fragen

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.649
1.966
AW: (EU) LKV per 13.12.2014 - Fragen

Schwierig das hier im Forum klären zu können, ggf. weiß es auch JTL nicht. Von den > 10.000 Benutzern von JTL bewegen sich vermutlich nur wenige hier im Forum ... nützlich wäre es, so weit ich gehört habe hat z.B. Amazon die Möglichkeiten geschaffen, habe es mir aber noch nicht angesehen.
 

Dealux-GmbH

Sehr aktives Mitglied
5. März 2007
8.676
7
Düsseldorf
AW: (EU) LKV per 13.12.2014 - Fragen

Wenn man nur von den Referenzen ausgeht sind die meisten Shops im Bereich "Kleidung & Schmuck". Aber auch das wird vermutlich nicht repräsentativ sein.

Auch finde ich nicht das die aussage "nicht gerade wenige" zu schwammig ist. Vielleicht gibt es ja 500 Shops die damit arbeiten. Das wären ja einige. Aber trotzdem noch nicht mal 10 Prozent (Aussage von der Referenzseite von JTL: "Über 7000 Installationen"). Sind das dann schon genug um zu sagen das man für diese Kundengruppe extra was programmieren lässt, wo man die Zeit erst mal in Sachen stecken könnte die Allgemein gebraucht werden?! Fragen über Fragen ;)
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.649
1.966
AW: (EU) LKV per 13.12.2014 - Fragen

Referenzshops sind vor allem solche die auf Optik ausgelegt sind und somit einiges an Geld investiert haben, Lebensmittel werden m.E. weniger über Shop-Optik verkauft als über umfassende Information über das Lebesnmittel. Eine Flasche Öl bietet wenig Möglichkeit für Design ... ;)

10% wäre schon viel und es werden vor allem dann mehr, wenn die Problematiken eben gelöst bzw. erfüllt werden und das möglichst einfach.

-> Schwerpunkt Versandhandel für JTL schließt Lebensmittel nicht aus, sondern ich sehe dort eher einen Wachstumsmarkt und auch Potential für JTL.
 

Dealux-GmbH

Sehr aktives Mitglied
5. März 2007
8.676
7
Düsseldorf
AW: (EU) LKV per 13.12.2014 - Fragen

Da kann ich aber auch argumentieren, dass es für die Textilbranche mehr Sinn machen würde Felder einzubauen, mit denen man einfach der Textilkennzeichnungspflicht nachkommen könnte. Macht bestimmt auch 10% von allen JTL-Shop3 Inhabern aus. Auch hier ist Wachstumspotenzial gegeben.

Und dann kommen die, die Autoteile verkaufen.... Du siehst man dreht sich hier im Kreis. Deswegen doch erst mal alles was wirklich jeder gebrauchen kann verwirklichen.
 

mr_snackshop

Gut bekanntes Mitglied
23. Juni 2013
115
0
AW: (EU) LKV per 13.12.2014 - Fragen

Wie sich der Kuchen des Onlinehandels auf die JTL-Shops verteilt, kann sowieso nur JTL beantworten. Über die Marktverteilung an sich habe ich eine DE betreffende Statistik für 2013 gefunden, die leider aussagt, dass der Lebensmittelhandel eher Schlusslicht im Onlinehandel ist - Link: Umsatzanteil Online-Handel an Einzelhandel Deutschland 2013 | Statistik

Aus meiner Sicht, ist jedoch die Umsatzchance für den OLH eine steigende. Insbesondere wenn man sich als Einzelhändler, vielleicht sogar mit einem besonderen Schwerpunkt, im Schatten der großen Handelsketten sichtbar platzieren will. Wir bemerken das z.B. daran, dass sich viele Kunden bei uns im Shop zwar umsehen, aber als nächstes auf die "Anfahrts-Seite" wechseln, um dann persönlich im Laden einzukaufen (Wien und Umgebung). Viele dieser Kunden wären so wohl nie auf uns aufmerksam geworden. Ein Grund für den persönlichen Einkauf ist mit Sicherheit das Gewicht von Lebensmitteln und die damit verbundenen Versandkosten.

Generell sehe ich es so, dass es für den OLH keine praktikablen Lösungen gibt. Nur eben die von SAP & Co., die sich die Kleinen aber nicht leisten können. Umso mehr fände ich es für JTL interessant, einen Nischenmarkt konsequent zu bedienen.

Die Aufarbeitung alter ToDo's seitens JTL sollte mit dem weiteren Heranwachsen der Software vielleicht auch etwas mehr Priorität genießen. Auch immer wieder ein Thema.

Aber egal - eine "einfache" Lösung dem OLH entgegen zu kommen, würde sich im Bereich der Attribute bieten. Da, wo man im oberen Bereich 'Ganzzahl - usw.' auswählen kann, ließe sich als weitere Auswahl ein 'Tabellengenerator" platzieren (siehe WYSIWYG-Tool im Forum). Beispielsweise mit 3-4 Varianten hinterlegt:
a) Tabelle selbst erstellen (darunter Angabe der Anzahl Spalten und Zeilen...), b) Vorlage 1 (z.B. für Nährwertinformationen + Zeile hinzufügen), c) Vorlage 2, d) eigene Vorlage erstellen usw.

Apropos SEO - die Nährwertinformationen sehe ich nicht gerade als SEO-relevant an. Für Google & Co werden die meisten wohl eher Duplikate sein, womit man sie mit einem canonical-tag oder zumindest mit nofollow absichern müsste.

Na ja, jetzt heißt es eh erst einmal warten, was das nächste Update auf die Welt bringt. Bin sicher, wir finden den einen oder anderen Grund daran herum zu meckern :cool:

JTL - some news?? thx

Anm: @MV auf die Optik des Produktes kann man natürlich nur soweit Einfluss nehmen, wie es Fotografie und Bildbearbeitung erlauben. Jedoch die "schmackhafte" Darstellung ergibt sich aus dem grafischen Umfeld der Website, typografischen Grundsätzen und natürlich der Beschreibungen; die Angabe von Zutaten usw. folgt da mehr gesetzlichen Regel und dem Servicegedanken ;)
 
Zuletzt bearbeitet:

_simone_

Sehr aktives Mitglied
17. Februar 2013
3.245
463
Emsland
Firma
Notun Delend
AW: (EU) LKV per 13.12.2014 - Fragen

Für die neue Lebensmittelkennzeichnungsverordnung würde uns voll und ganz eine Erweiterung der vorhandenen Funktionen reichen, die da wären:
ISBN, ASIN, UPC...etc.
Diese Felder werden von uns für ganz andere Dinge gebraucht. Hier tragen wir z.B. für den Amazonexport ein, ob es Bio ist oder welche Ama-Kategorie. Auch für den Formulardesigner haben wir dort eine 2. Artikelnummer hinterlegt, weil es einfach praktisch ist diese Variablen zu nutzen.
Gäbe es dort unter "Sonstige Angaben" mehr Variablen, könnten wir die Bedingungen für die neue Verordnung erfüllen und praktischerweise über die Ameise die Daten zuweisen. Auch für den "flatfile"-Export zu Ama hätten wir dann alle Möglichkeiten.

Also nix Neues, sondern lediglich mehr Variablen. :)
lg
Tom
 

Dealux-GmbH

Sehr aktives Mitglied
5. März 2007
8.676
7
Düsseldorf
AW: (EU) LKV per 13.12.2014 - Fragen

Es gibt doch in Zukunft eigene Felder die man wie gewünscht vergeben kann. Deswegen ja meine Antwort hier in dem Thread. Das ist auch wie ich finde die beste Lösung, weil halt so jeder die so benutzen kann wie er braucht.
 

werner.backhaus

Aktives Mitglied
6. Dezember 2006
455
0
Ahaus
AW: (EU) LKV per 13.12.2014 - Fragen

Hallo,
bevor die Panik ausbricht, hier die Übergangsfristen:
E. Übergangsfristen:

I. Lebensmittel, die vor dem 13.12.2014 in Verkehr gebracht oder gekennzeichnet wurden, den Anforderungen der LMIV allerdings nicht entsprechen, dürfen weiter vermarktet werden bis die Bestände erschöpft sind (Art. 54 Abs. 1 LMIV).

II. Lebensmittel, die vor dem 13.12.2016 in Verkehr gebracht oder gekennzeichnet wurden und die den in Artikel 9 Abs. 1 a (Bezeichnung als Lebensmittel). nicht entsprechen, dürfen bis zur Erschöpfung vermarktet werden.

III. Lebensmittel, die vor dem 01.01.2014 in Verkehr gebracht oder gekennzeichnet wurden und die im Anhang IV Teil B (spezielle Anforderungen an die Bezeichnung „Hackfleisch/Faschiertes“) nicht entsprechen, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände vermarktet werden.

IV. Zwischen dem 13.12.2014 und dem 13.12.2016 muss eine Nährwertdeklaration, die gem. Art. 36 Abs. 1 freiwillig erfolgt, den Artikeln 30 bis 35 LMIV entsprechen (Abs.2).

V. Entgegen anderer Rechtsvorschriften dürfen nach dieser Verordnung gekennzeichnete Nahrungsmittel auch vor dem 13.12.2014 in Verkehr gebracht werden (Abs.3).
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.649
1.966
AW: (EU) LKV per 13.12.2014 - Fragen

Ja, das betrifft die Verpackung der Produkte, nicht aber das Angebot im Shop, das muss per 13.12.2014 aktuell sein.
 

mr_snackshop

Gut bekanntes Mitglied
23. Juni 2013
115
0
AW: (EU) LKV per 13.12.2014 - Fragen

Ja, das betrifft die Verpackung der Produkte, nicht aber das Angebot im Shop, das muss per 13.12.2014 aktuell sein.
Du sprichst damit ein wichtiges Thema an.

Mich beschäftigt nämlich folgender Gedanke: (ein wenig OT)
Im Regelfall wird man den Verpackungsaufdruck als Grundlage für den Onlinetext vewenden (Zutaten/Lebensmittel). Das Gesetz bietet dem Hersteller/Importeur an, bei Unterschreitung von bestimmten Mindestgrößen des verfügbaren Platzes auf dem Produkt, abzukürzen oder den Text deutlich zu vereinfachen. Z.B. E-Stoffe - generell lautet die Anforderung (so mein Wissensstand), dass zukünftig immer die Kategorie (Emulgator, Konservierungsstoff etc.) gefolgt von der E-Nummer und dem Stoffnamen erfolgen muss.
Kann ich nun im Webshop die Kurzbeschreibung auf der Produktverpackung (da ja nicht viel Platz ist) übernehmen oder muss ich sie entsprechend dem Platz den ich in der Webshopbeschreibung habe ausführlich gestalten?

Genauso muss jetzt auch das Herstellungsland verpflichtend angegeben werden. Nun, ich kann es zwar im WAWI eintragen, aber im Webshop ist es nicht anzeigbar. Ausgenommen man besorgt sich das kostenpflichtige Plugin von ag-websolutions.de, oder baut ein erweitertes Script wie z.B. von Einrad- Shop (http://forum.jtl-software.de/einric...rtikeldetails-anzeigen-lassen.html#post406452) ein oder schreibt es händisch in bspw. die Zutatenliste. Keine der drei Varianten sagt mir zu, da sie allesamt eigentlich nur Flickwerk sind (von der Handarbeit bei mehr als 2000 Produkten erst gar nicht zu reden). Hier würde ich JTL dringend ersuchen, die Anzeigemöglichkeiten des Shops zeitnah gesetzeskonform zu gestalten. Unsere Shops bieten so nur unnötig Angriffsfläche für abmahntollwütige Rechtsanwälte!

Wenn jemand Interesse hat, würde ich gerne einen OT-Bereich für rechtliche Belange im Onlinehandel anregen. Nicht nur neue Verordnungen etc., sondern primär auch, wie einzelne Händler damit umgehen.
 

mr_snackshop

Gut bekanntes Mitglied
23. Juni 2013
115
0
AW: (EU) LKV per 13.12.2014 - Fragen

seit wann ist ein Plugin denn Flickwerk, oder hast du was an der technischen Umsetzung zu kritisieren?
Das Plugin an sich ist sicherlich kein Flickwerk - ich spreche die von haus aus fehlende Implementierung im Webshop an, da u.a. das Herkunftsland in vielen Bereichen ein Kaufkriterium und jetzt im Lebensmittelhandel sogar Pflicht ist. Eine solche Lösung sollte also mittlerweile von JTL zumindest als Patch realisiert werden, bis irgendwann das "große Neue" kommt.

Und natürlich ärgert es mich. Zuerst herumzusuchen um dann festzustellen, dass es diese Einstellung gar nicht gibt. Ich brauche meine Arbeitszeit dringender für betriebliche Dinge. Und um es vorwegzunehmen - nicht jede Firma kann/will es sich leisten, für EDV jedesmal externe Leistungen in Anspruch zu nehmen.

@JTL - versteht das bitte als konstruktive Kritik. Ihr habt mit euren Systemen etwas Hervorragendes geschaffen. Aber in manchen Bereichen plant ihr einfach an der Realität vorbei.