Elektroartikel - ElektroG

Benni S.

Aktives Mitglied
27. März 2008
39
0
AW: Elektroartikel - ElektroG

Hallo,
also wir haben das hinter uns. Da wir allerdings wenig Zeit damit verbringen möchten, haben wir uns für Rücknahme & Recycling Elektrogeräte, E-Schrott - Take-e-way GmbH entschlossen. Die kümmern sich dann um alles. Ansonsten ist es doch ein erheblicher Aufwand. Bei der o.g. Organisation brauchen wir nun nur noch die in Verkehr gebrachte Stückmenge am Monatsende melden. Den Rest erlediigt Take-e-way.

Hoffe eine erste Hilfe geboten zu haben.

Gruß
Benni
 

laser-engravers

Aktives Mitglied
5. April 2009
228
0
Niederbayern
AW: Elektroartikel - ElektroG

Hallo,
also wir haben das hinter uns. Da wir allerdings wenig Zeit damit verbringen möchten, haben wir uns für Rücknahme & Recycling Elektrogeräte, E-Schrott - Take-e-way GmbH entschlossen. Die kümmern sich dann um alles. Ansonsten ist es doch ein erheblicher Aufwand. Bei der o.g. Organisation brauchen wir nun nur noch die in Verkehr gebrachte Stückmenge am Monatsende melden. Den Rest erlediigt Take-e-way.

Hoffe eine erste Hilfe geboten zu haben.

Gruß
Benni


Hallo Benni,

danke für deine antwort. Dort habe ich mir auch ein Angebot eingeholt. Der Aufwand ist tatsächlich nahezu unüberschaubar.
Bei uns wäre es so, das es eine Geräteart ist, da wir diese selbst Herstellen.
Das Angebot setzt sich wie folgt zusammen:

Gebühren Stiftung-EAR: € 255,- (netto)
take-e-way GmbH: € 298,- (netto)
Vere e.V.: € 42,-

Macht eine Summe von 700,07€ für ein Produkt. Ich wollte mal nachfragen was ihr so bezahlt, klar kommt man nicht drum herum ich habe nur bedenken das diese Kosten den Gewinn auffressen.
Die Entsorgungskosten belaufen sich lt. Rechnung auf 24,80€ im Jahr :redface:

Sofern man unter 30kg bleibt könnte man unter die Härtefallregelung fallen und anstatt 255€ "nur" 90€ zahlen. Im moment bin ich sehr unsicher, ist die darin enthaltene MwSt. auch absetzbar?


Grüße

Jürgen
 

modus15

Aktives Mitglied
7. Dezember 2006
603
0
AW: Elektroartikel - ElektroG

ich muss nur mal ganz blöd fragen ( dummer Händler :)*gg*)
Man brauch das doch nur, wenn man selber elektr. Geräte herstellt, oder mit eigenem Namen oder Logo versieht und dann somit "Erstinumlaufbringer" ist oder??
 

wood-deSign

Aktives Mitglied
26. August 2008
594
0
Geilenkirchen
AW: Elektroartikel - ElektroG

Hallo,

Man brauch das doch nur, wenn man selber elektr. Geräte herstellt, oder mit eigenem Namen oder Logo versieht und dann somit "Erstinumlaufbringer" ist oder??

Trugschluss....

Beispiel:

Firma A stellt Fernbedinungen her. Firma A meldet die Fernbedinungen nicht an.
Firma B kauft von Firma A die nicht gemeldeten Fernbedinungen.
Firma B verkauft die nicht gemeldetet Artikel an den Endverbracher.

Wer bekommt einen auf den Deckel? Wer hat was falsch gemacht?

Firma B. Firma B ist der letzte in der Kette und hat somit den Schwazen Peter.

Wer also selber aus China oder so importiert sollte sich mal besser schlau machen. Geräte von da werden mit sicherheit nicht angemeldet sein.

Busgelder von 50.000€ sind kein Spass.


Wichtig!!! Das ist keine Rechsberatung. Ich gebe nur wieder, was ich gelesen habe und so wie ih es verstanden habe.

Gruss, Frank
 

modus15

Aktives Mitglied
7. Dezember 2006
603
0
AW: Elektroartikel - ElektroG

OK, Danke..
Also da ich weder importiere noch bei einem Importeur einkaufe,
sondern eher noch genau schaue, das die namhaften Lieferanten auch WEEE,EAR etc gelistet sind und mir vorallem auch diese Nummern nennen können, hab ich damit nix am Hut..
Denn bei den kaputten Preisen und Margen von 3-max10% je nach Artikel-Preis in dem Sektor, könnte man es auch gleich sein lassen.
 

laser-engravers

Aktives Mitglied
5. April 2009
228
0
Niederbayern
AW: Elektroartikel - ElektroG

Hallo Modus,

Achtung: es gab bereits einen Fall wo eine WEEE-Nummer genannt wurde, dort kaufte der Händler eine große Stückzahl ein. Der Hersteller verlängerte bei der EAR den Vertrag nicht um ein weiteres Jahr, somit wurde die WEEE-Nummer ungültig, denn sobald dort keine Gebuhr bezahlt wird, darf dieses Produkt nicht mehr verkauft werden. Der Händler wusste davon nicht und verkaufte das Produkt weiterhin und erhielt eine Abmahung...

Fazit: Als Händler ist man verpflichtet alle seine Marken welche man verkauft, ständig zu auf eine gültige WEEE-Nummer zu überprüfen. Es reicht schon wenn ein Auslaufgerät vom Hersteller nicht bei der EAR verlängert wird um sich in Gefahr zu geben.

Backt to world...

Bei take-e-way hat man ja eine Vertragslaufzeit von 3 Jahren, wie macht Ihr das in der Buchhaltung, bzw. wie wird das verbucht?
Derzeit wackel und zögere ich mit einer Registrierung hin und her..


Grüße

Jürgen
 

Benni S.

Aktives Mitglied
27. März 2008
39
0
AW: Elektroartikel - ElektroG

Hallo,
also wir zahlen für eine Geräteart ungefähr das Gleiche. Mindestabrechnung ist immer 298 €. Wie das mit der Buchhaltung aussieht kann ich nicht sagen, dass machen die Kolleginnen. Betrag wird ja jährlich gezahlt.

Gruß
Benni