Nee, dass wäre nicht so gut. Nicht alle Lieferanten halten sich an die steuerrechtichen Vorgaben.
Letztendlich darfst du nur das als Vorsteuer ziehen, was auch ausgewiesen wurde. Wenn also ein Lieferant eigentlich
die Nebenleistung mit 19% hätte berücksichtigen müssen, aber 7% ausgewiesen hat, hast du Pech gehabt. Da ist es schon
besser, man schaut sich die Eingangsrechnung genau an und verbucht das dann dementsprechend.