eBay-Gebühren - Wohin damit?

thuhn01

Guest
Ein freundliches Hallo in die lustige Runde. :p

Mich würde mal interessieren wie Ihr das mit den eBay-Gebühren (Angebot - Verkaufsprovision) macht.

Wo verrechnet Ihr das? In die Angebote reinrechnen?
Komplett als Werbungskosten übers Finanzamt?
Andere Möglichkeiten?
 

Hajo11

Sehr aktives Mitglied
7. November 2006
1.253
3
bei Düsseldorf
Ob Du die komplett in die Artikelpreise einrechnest, ist ja vor allem eine Frage Deiner Kalkulation.

Nur sollte man das schon versuchen, wenn es sich dann nicht um Auktionen mit 1,-- Startpreis handelt

Bei der ebay-Rechnung handelt es sich auf jeden Fall um Betriebsausgaben. Somit werden dei steuerlich als Kosten geltend gemacht.

Das ist aber unabhängig davon, ob Du die Kosten auch schon in Deine Preise eingerechnet hast und stört das Finanzamt auch nicht. Es würde lediglich Deine Marge erhöhen. ;)
 

thuhn01

Guest
Zitat von Hajo11:
Ob Du die komplett in die Artikelpreise einrechnest, ist ja vor allem eine Frage Deiner Kalkulation.
:)
Ich habe mich mal wieder "unglücklich" ausgedrückt.
Beispiel:

Ihr kauft einen Artikel für 100Euro ein und möchtet gerne mit 15% Gewinn in eurem Shop (Shop2, XTC oder sonstwas) verkaufen. Macht somit (eigentlich) 115Euro VK im Shop. Ok?

Denselben Artikel möchtet Ihr jetzt aber auch zusätzlich über eBay (PayPal möglich) anbieten. Bietet Ihr den bei eBay ebenfalls für 115Euro an und schluckt erst einmal die Einstellungsgebühren und Verkaufsprovision bis zur Steuererklärung, oder packt Ihr die sofort Komplett / Anteilsmäßig auf den eBay-VK drauf.
Der läge somit bei 123,15Euro
 

Hajo11

Sehr aktives Mitglied
7. November 2006
1.253
3
bei Düsseldorf
Ich glaube, Du denkst da etwas um die Ecke.

Denn dass Du die ebay-Rechnung steuerlich als Kosten ansetzt, ist eh klar. Dadurch geht aber doch nachträglich Deine Marge nicht wieder auf den Wert Deines 15 % Aufschlags zurück.

Du minderst damit doch nur Deine steuerliche Belastung, da durch Kosten Dein zu versteuernder Umsatz (nicht Gewinn) geringer wird.

Ganz simpel: Umsatz abzgl. aller Kosten (ebay, Einkauf, Lager usw) = Gewinn.

Wenn Du also für Deinen Beispiel-Artikel den gleiche Gewinn erzielen willst, mußt Du schon den ebay-Preis entsprechend erhöhen. Dann darfst Du aber z.B. nicht von ebay aus auf Deinen Shop verlinken, da Du ja lt. ebay im Shop nicht günstiger als bei ebay verkaufen darfst.

Das Ganze ist aber nur meine persönliche Meinung und ersetzt nicht die Beratung z.B. durch einen Steuerberater.
 

curra

Sehr aktives Mitglied
5. Juli 2007
2.751
15
Stichwort DB1 und DB2 (Deckungsbeitrag) - Handelskalkulation?

Selbstverständlich gehören alle anfallenden Kosten, egal ob fix oder variabel, in einen VK (auch Ebay VK)

Die Ebay Gebühren an sich, interessieren das Finanzamt dann sowieso nicht mehr, da Netto Rechnung (ich gehe mal davon aus das die meisten nur netto bei Ebay zahlen) und somit keine Vorsteuer mehr geltend gemacht werden kann.
Somit ist dann die Ebay Rechnung nur noch was für die E/Ü-Rechnung.
 

n8schicht27

Gut bekanntes Mitglied
6. Oktober 2006
898
10
Bonn
aber ich verstehe auch, auf was er hinaus will,

es gibt einfach in der Wawi keinen vernünftigen Überblick, was denn jetzt die aktuelle Auktion kosten würde. Das ist auf dauer ätzend.

ich fände es auch gut wenn es in der Wawi so etwas wie ein ebay-Preiskalkulation geben würde, in denen alle gängigen eBay Optionen berücksichtigt werden.....und der einem Dann einen eBay-VK ausspuckt, quasi klickt man seinen eBay Optionen an, gibt einen %Wert als Marge ein, und der Kalkulator errechnet einem mit Berücksichtigung der eBay-Optionen den optimalen eBay-VK,bis dato habe ich meine Preise immer hiermit kalkuliert:

http://www.slcoolj.de/kostenrechner-online.php, jedoch klappt dies nicht mehr, da sich ja die Gebühren geändert haben. Jedenfalls war dieser Kostenrechner genau das, was ich gebraucht habe....

Es wäre jedenfalls wünschenswert, wenn so etwas in der Wawi kommen würde...
 

curra

Sehr aktives Mitglied
5. Juli 2007
2.751
15
aber die Wawi hat damit überhaupt nichts zu tun. Das ist wein Warenwirtschaftssystem und keine "Ich zeige dem Unternehmer wie er kalkulieren muss" Software - Preis Angabe und fertig, mehr muss da eine Wawi nicht leisten (Wenn wir von ERP Software reden, ist das schon wieder was anderes)

Für jeden Artikel macht man doch eine anständige Handelskalkulation wo z.b. auch die s.g. Handelskosten auf einen Artikel aufgeschlagen werden.

Was bringt denn EK+Ebay Gebühren + Aufschlag für die Marge? Wer so kalkuliert sollte wohl eher doch den Gewerbeschein wieder abmelden.

Das macht man i.d.R. in einer Excel Tabelle und da fließen auch die Ebay Gebühren mit ein.

Wir machen seit Anbeginn und das sollte auch jeder machen der handelt.

Gebühren berechnen wir mit BayCalculator.
 

thuhn01

Guest
:)

Also ich habe mir dafür ebenfalls eine Excel-Kalkulation gebaut.

Da ich dann mit meinen EKs + gewünschter Gewinn + eBay-Gebühren immer über den Konkurrenten liege, fragte ich mich halt wo die dann die Gebühren lassen. Daher meine ursprüngliche Frage oben.

Da manche Verkäufer bei eBay denselben Lieferanten und denselben Umsatz (somit denselben EK) haben, kann ich das nicht ganz nachvollziehen.
Rechne ich EK + Gewinn stimmt das mit deren VK überein...

Wo bleiben also bei denen die eBay-Gebühren?!?

Da ihr hier ebenfalls dieselben Rechenansätze habt die ich beim BWL Studium erlernt habe ist es mir eben nicht ganz klar.
Gehe ich also mal davon aus dass die das irgendwie aus der eigenen Tasche zahlen oder einfach noch nicht gemerkt haben dass da was nicht stimmt.
 

curra

Sehr aktives Mitglied
5. Juli 2007
2.751
15
Wer über den Preis verkauft, hat schon verloren :)

Woher willst du wissen das deine Konkurrenten den gleichen EK beim selben Lieferanten haben? Das ist immer noch Verhandlungssache und niemand (wenn er gut ist) akzeptiert die Preise die der Händler macht sondern verhandelt (Staffelpreise usw)

Wenn du bei deiner Kalkulation siehst, das du mit deinem VK nichts verkaufst, dann solltest du das Produkt aus dem Portfolio nehmen. Du willst ja Gewinn machen und nicht nur Geld wechseln, also raus damit.
 
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