Verkäuferlein
Sehr aktives Mitglied
Hallo,
wer von Euch hatte schon mal das Vergnügen, die eAU und damit die unglaublichen Möglichkeiten der Digitalisierung und Entbürokratisierung in Deutschland zu testen?
Mal grob umrissen, was ich mir dazu bisher angelesen habe und derzeit noch mit einer eAU aus dem April nacharbeiten darf:
Was ist denn, wenn der AN mich über die AU belügt, ich dies aber erst nach mehrmaliger Fehlermeldung durch die Krankenkasse herausfinde und eigentlich den Arbeitnehmer zur Wiederaufnahme der Arbeit auffordern müsste und dafür Fristen einzuhalten habe, um ggf. kündigen zu können? 20 Tage nach Krankmeldung ist es ja nicht so unwahrscheinlich, dass zwischenzeitlich - in der Annahme einer tatsächlichen AU - schon eine Lohnfortzahlung erfolgt ist.
Des Weiteren hatte ich auch in der Vergangenheit mit Papier-AU schon Fälle, bei denen 3-4 AUs für 10 Krankentage in Folge, teilweise mit Unterbrechung durchs Wochenende ohne AU, vorgelegt wurden. Wie soll man denn da den Überblick behalten, wenn man das alles digital mit Beginn und Ende abrufen soll?
Zumindest mal ein kleiner Tipp am Rande:
Wer Datev Unternehmen Online verwendet, bisher kein SV-net im Einsatz hat und das auch nicht unbedingt möchte und den Lohn über das Steuerbüro bzw. Datev abwickeln lässt, der sollte mal nach Datev Personaldaten für Datev Unternehmen Online Ausschau halten. Da kann man zumindest den Abruf-Prozess der eAU wohl relativ gut digital in den eigentlichen Lohn-Abrechnungs- und Buchhaltungs-Prozess mit einbinden.
Bin gespannt auf Eure Meinungen und Erfahrungen.
Gruß
Verkäuferlein
wer von Euch hatte schon mal das Vergnügen, die eAU und damit die unglaublichen Möglichkeiten der Digitalisierung und Entbürokratisierung in Deutschland zu testen?
Mal grob umrissen, was ich mir dazu bisher angelesen habe und derzeit noch mit einer eAU aus dem April nacharbeiten darf:
- eAU (der Arbeitnehmer meldet sich krank und teilt Beginn und voraussichtliches Ende der Krankmeldung mit, schriftlich gibt es gar nichts mehr, außer für den AN. Der Arzt überträgt die AU "direkt" an die Krankenkasse)
- Man loggt sich in SV-Net oder ein anderes Sozialversicherungs-/Lohnabrechnungsprogramm ein, darf dort alle Daten des AN eintragen und kann ab dem 4-5. Tag nach der Krankmeldung die eAU "abrufen", also zumindest den Abruf anfordern
- Dazu muss man dann Beginn und Ende der AU eingeben, dies wird an die Krankenkasse übermittelt und die Krankenkasse schickt binnen 14 Tagen eine Rückmeldung (entweder die eAU oder einen Fehler)
- Diese eAU reicht man dann beim Lohnbüro (digital) ein
Was ist denn, wenn der AN mich über die AU belügt, ich dies aber erst nach mehrmaliger Fehlermeldung durch die Krankenkasse herausfinde und eigentlich den Arbeitnehmer zur Wiederaufnahme der Arbeit auffordern müsste und dafür Fristen einzuhalten habe, um ggf. kündigen zu können? 20 Tage nach Krankmeldung ist es ja nicht so unwahrscheinlich, dass zwischenzeitlich - in der Annahme einer tatsächlichen AU - schon eine Lohnfortzahlung erfolgt ist.
Des Weiteren hatte ich auch in der Vergangenheit mit Papier-AU schon Fälle, bei denen 3-4 AUs für 10 Krankentage in Folge, teilweise mit Unterbrechung durchs Wochenende ohne AU, vorgelegt wurden. Wie soll man denn da den Überblick behalten, wenn man das alles digital mit Beginn und Ende abrufen soll?
Zumindest mal ein kleiner Tipp am Rande:
Wer Datev Unternehmen Online verwendet, bisher kein SV-net im Einsatz hat und das auch nicht unbedingt möchte und den Lohn über das Steuerbüro bzw. Datev abwickeln lässt, der sollte mal nach Datev Personaldaten für Datev Unternehmen Online Ausschau halten. Da kann man zumindest den Abruf-Prozess der eAU wohl relativ gut digital in den eigentlichen Lohn-Abrechnungs- und Buchhaltungs-Prozess mit einbinden.
Bin gespannt auf Eure Meinungen und Erfahrungen.
Gruß
Verkäuferlein