JTL Shop unterstützt grundsätzlich das Double-Opt-In Verfahren. Das heißt, der künftige NL-Abonnent erhält nach dem Abonnieren des NL eine Email, die einen Aktivierungslink enthält.
In der Freischaltzentrale im Back-End ist zu diesem Zeitpunkt der Kunde noch inaktiv. Nachdem er den Aktivierungslink geklickt hat, ist das Abonnement bestätigt und der Kunde im NL-Modul aktiv.
So weit der Geradeaus-Fall.
2 Probleme gibt es:
1.) Das etwas kleinere Problem:
Kunden, die kein Kundenkonto erstellt haben, und sich auf der Bestellabschluss-Seite für den NL anmelden, erhalten KEINE Email mit dem Aktivierungslink. Das ist eine Fehler im Shop. Wenn man nun als Shop-Betreiber hingeht, und den Kunden in der Freischaltzentrale freischaltet, DANN erhält diese die Email. Doch dann ist der Kunde ja schon freigeschaltet, ohne den Aktvierungslink zu betätigen
-> Im Zweifel verschickt man also NL an Kunden, die das Double-Opt-In Verfahren nicht abgeschlossen haben.
2.) Das größere Problem:
Im Zweifel wird man vor Gericht nachweisen müssen, ob und wann der Kunde den Aktivierungslink betätigt hat. Stand heute wird dieser Vorgang jedoch nicht von JTL unterstützt. Um es hier in aller Deutlichkeit zu sagen: Wer sich auf das Standard-Verfahren von JTL verlässt, kann durch jeden Empfänger des Newsletters abgemahnt werden.
Da ich kurzfristig bei JTL keine Lösung erwarte, frage ich mal in die Runde, wie man das Problem (speziell das 2.) lösen kann?
In der Freischaltzentrale im Back-End ist zu diesem Zeitpunkt der Kunde noch inaktiv. Nachdem er den Aktivierungslink geklickt hat, ist das Abonnement bestätigt und der Kunde im NL-Modul aktiv.
So weit der Geradeaus-Fall.
2 Probleme gibt es:
1.) Das etwas kleinere Problem:
Kunden, die kein Kundenkonto erstellt haben, und sich auf der Bestellabschluss-Seite für den NL anmelden, erhalten KEINE Email mit dem Aktivierungslink. Das ist eine Fehler im Shop. Wenn man nun als Shop-Betreiber hingeht, und den Kunden in der Freischaltzentrale freischaltet, DANN erhält diese die Email. Doch dann ist der Kunde ja schon freigeschaltet, ohne den Aktvierungslink zu betätigen
-> Im Zweifel verschickt man also NL an Kunden, die das Double-Opt-In Verfahren nicht abgeschlossen haben.
2.) Das größere Problem:
Im Zweifel wird man vor Gericht nachweisen müssen, ob und wann der Kunde den Aktivierungslink betätigt hat. Stand heute wird dieser Vorgang jedoch nicht von JTL unterstützt. Um es hier in aller Deutlichkeit zu sagen: Wer sich auf das Standard-Verfahren von JTL verlässt, kann durch jeden Empfänger des Newsletters abgemahnt werden.
Da ich kurzfristig bei JTL keine Lösung erwarte, frage ich mal in die Runde, wie man das Problem (speziell das 2.) lösen kann?