Double-opt-in Verfahren von JTL abmahngefährdet?

ongnamo

Sehr aktives Mitglied
31. März 2013
1.147
106
JTL Shop unterstützt grundsätzlich das Double-Opt-In Verfahren. Das heißt, der künftige NL-Abonnent erhält nach dem Abonnieren des NL eine Email, die einen Aktivierungslink enthält.
In der Freischaltzentrale im Back-End ist zu diesem Zeitpunkt der Kunde noch inaktiv. Nachdem er den Aktivierungslink geklickt hat, ist das Abonnement bestätigt und der Kunde im NL-Modul aktiv.

So weit der Geradeaus-Fall.

2 Probleme gibt es:

1.) Das etwas kleinere Problem:
Kunden, die kein Kundenkonto erstellt haben, und sich auf der Bestellabschluss-Seite für den NL anmelden, erhalten KEINE Email mit dem Aktivierungslink. Das ist eine Fehler im Shop. Wenn man nun als Shop-Betreiber hingeht, und den Kunden in der Freischaltzentrale freischaltet, DANN erhält diese die Email. Doch dann ist der Kunde ja schon freigeschaltet, ohne den Aktvierungslink zu betätigen
-> Im Zweifel verschickt man also NL an Kunden, die das Double-Opt-In Verfahren nicht abgeschlossen haben.

2.) Das größere Problem:
Im Zweifel wird man vor Gericht nachweisen müssen, ob und wann der Kunde den Aktivierungslink betätigt hat. Stand heute wird dieser Vorgang jedoch nicht von JTL unterstützt. Um es hier in aller Deutlichkeit zu sagen: Wer sich auf das Standard-Verfahren von JTL verlässt, kann durch jeden Empfänger des Newsletters abgemahnt werden.

Da ich kurzfristig bei JTL keine Lösung erwarte, frage ich mal in die Runde, wie man das Problem (speziell das 2.) lösen kann?
 

casim

Sehr aktives Mitglied
26. Juni 2012
5.934
10
AW: Double-opt-in Verfahren von JTL abmahngefährdet?

Wenn du hier schon das NL-Fass aufmachen willst, dann muss du erkennen, dass sämtliche NL - in welcher Form auch immer - abmahngefährdet sind.

DAS hat nichts mit dem JTL- Shop zu tun, sondern mit der aktuellen Rechtsprechung
 

ongnamo

Sehr aktives Mitglied
31. März 2013
1.147
106
AW: Double-opt-in Verfahren von JTL abmahngefährdet?

Und wenn DU schon hier einen Beitrag bringen willst, dann sollte der qualifiziert sein und nicht nur Deinem Beitrags-Counter dienen. Da steht NULL zu den angesprochenen Problemen drin und hilft niemandem. Lass es doch einfach.

Und Deine Behauptung, dass alle NL abmahngefährdet sind, ist zudem nicht wahr. Es gibt zwar solche Meinungen. Doch die überwiegende Rechtsauffassung ist die, dass Newsletter, die mit dem Double-Opt-In Verfahren abonniert wurden, zulässig sind, sofern bestimmte Dinge beachtet werden. Wichtiger Punkt hierbei ist, dass keinesfalls im Zusammenhang mit der Freischalt-Email Werbung verschickt wird. Wer nachlesen möchte (nur ein Beispiel):

OLG München: Double-Opt-In-Bestätigungsemail ist Spam ? Aber nicht, wenn Sie diese Checkliste beachten | I LAW it ? Rechtsanwaltskanzlei Schwenke ? Social Media-, Online-, Marketing-, Urheber- und Datenschutzrecht in Berlin

Und man beachte dort in der Checkliste den Absatz "Anmeldevorgang protokollieren".

Was ich hier kritisiere: Der Software-Anbieter stellt eine Funktion bereit, die nicht rechtskonform ist. Nach all der Aufregung um die neue Verbraucherschutzrichtlinie mit Lieferzeiten & Co ist das erstaunlich und nur zu erklären, dass JTL den Punkt noch nicht auf dem Schirm hatte, ansonsten wäre das schon grob fahrlässig. Gutgläubige oder unerfahrene Shop-Betreiber, die sich darauf verlassen, dass sie mit Double-Opt-In Verfahren alles erforderliche getan haben, gehen mit jedem versandten Newsletter ein Abmahnrisikio ein.
 

casim

Sehr aktives Mitglied
26. Juni 2012
5.934
10
AW: Double-opt-in Verfahren von JTL abmahngefährdet?

Schaukel du ruhig deine Beitragszahlung mit panikbeiträgen hoch

Die Einhaltung Prüfung auf rechtskonformität ist immer noch shopbetreiber-angelegenzeit und nicht software-hersteller

Daneben solltest du dich mal mit den bestehenden Möglichkeiten des jtl shop auseinander setzen
 

Neodym

Sehr aktives Mitglied
13. Februar 2012
1.234
101
Berlin
AW: Double-opt-in Verfahren von JTL abmahngefährdet?

Hey ongnamo warum von Anfang an dieser unfreundliche Ton hier? Sei doch froh das sich überhaupt jemand an der Diskussion beteiligt.

Was ich hier kritisiere: Der Software-Anbieter stellt eine Funktion bereit, die nicht rechtskonform ist. Nach all der Aufregung um die neue Verbraucherschutzrichtlinie mit Lieferzeiten & Co ist das erstaunlich und nur zu erklären, dass JTL den Punkt noch nicht auf dem Schirm hatte, ansonsten wäre das schon grob fahrlässig.

Dein Vergleich mit der EU-VRRL hinkt etwas. Schließlich betraf die Umsetzung der Änderungen sämtliche Shopbetreiber die mit JTL-Shop3 / Ebay / Amaz überhaupt irgendwas verkaufen wollten. Da waren diese Änderungen zwingend und wären bei Nichtumsetzung fahrlässig gewesen. JTL hat da rechtzeitig drauf hingearbeitet.
Das Newsletter-System muss niemand zwingend benutzen - und wenn doch sich selbstverständlich über die rechtlichen Zulässigkeiten informieren... - wie bei allen Dingen die ein Unternehmer im Rahmen seiner Tätigkeit veranlasst.

Gutgläubige oder unerfahrene Shop-Betreiber, die sich darauf verlassen, dass sie mit Double-Opt-In Verfahren alles erforderliche getan haben, gehen mit jedem versandten Newsletter ein Abmahnrisikio ein.

Das ist doch Blödsinn. Als gutgläubiger unerfahrener Shopbetreiber sollte man sich umso eher über rechtliche Verfahren informieren. Wenn man das nicht gründlich macht, wird man eben abgemahnt, in diesem Fall zu Recht. Warum sollte man JTL in diesem Zusammenhäng Fahrlässigkeit vorwerfen?
 

ongnamo

Sehr aktives Mitglied
31. März 2013
1.147
106
AW: Double-opt-in Verfahren von JTL abmahngefährdet?

Die Diskussion gleitet immer weiter ab. Daher verzichte ich darauf, Dir, Neodym, zu antworten.

Denn ich habe eine konkrete Fragestellung, auf die bislang leider niemand konstruktiv geantwortet hat, siehe Post 1. Insofern kann ich nicht wirklich froh sein...

Wie lässt sich die Probleme im aktuellen Software-Stand lösen oder gibt es alternative Ansätze?

Klar, ich könnte den Button Newsletter-Anmeldung zu einem externen NL-Dienstleister verlinken, z.B. Newsletter2go, die dann rechtskonform den gesamten An- und Abmeldeprozess protokollieren. Das funktioniert prima, wenn die NL-Anmeldung als einzelne Aktion stattfindet.

Aber leider ist dies keine Lösung für die Checkboxen zur NL-Anmeldung im Rahmen der Kundenregistrierung / Bestellabschluss. Hier kann man schlecht auf eine externe Anmeldeseite weiterleiten.
 

ongnamo

Sehr aktives Mitglied
31. März 2013
1.147
106
AW: Double-opt-in Verfahren von JTL abmahngefährdet?

Da es keine weiteren Rückmeldungen zu dem Thema gibt, ziehe ich nun folgendes Fazit:

- Newlsetteranmeldungen nach dem Double-opt-Verfahren sind grundsätzlich zulässig, sofern der erforderliche Nachweis erbracht werden kann und weitere Randbedingungen eingehalten werden.

- Die von JTL bereitgestellte Newsletter-Anmeldung ist nur vordergründig ein Doubl-Opt-in, da kein Protokollierung oder sonstiger Nachweis der Freischaltung erfolgt. Damit ist es quasi nur ein Single-Opt-in und Shopbetreiber, die dies Verfahren einsetzen, gehen eine Abmahnrisiko ein.

- Stand heute gibt es keine Lösung innerhalb von JTL. Immerhin hat man mir zugesagt, dass sich ein Entwickler das anschauen wird.
 

Conny

Sehr aktives Mitglied
7. September 2009
571
61
AW: Double-opt-in Verfahren von JTL abmahngefährdet?

Hi Thomas,

wäre schon schön, wenn dieses im Shop protokolliert werden würde, damit der Shop bzw. NL rechtsicher ist.
Wir sind nämlich gerade mal abgemahnt worden - ist sehr ärgerlich !!!

Auszug:
Das heißt es reicht nicht aus lediglich zu sagen: “Wir haben ein Double-Opt-In-System“. Vielmehr müssen Sie den Anmeldevorgang protokollieren, d.h. folgende Angaben in der Datenbank speichern:


  • Zeitpunkt der Anmeldung
  • IP-Adresse des Anmeldenden
  • Inhalt der Bestätigungsemail
  • Zeitpunkt der Bestätigung
  • IP-Adresse des Bestätigenden


siehe:
OLG München: Double-Opt-In-Bestätigungsemail ist Spam ? Aber nicht, wenn Sie diese Checkliste beachten | I LAW it ? Rechtsanwaltskanzlei Schwenke ? Social Media-, Online-, Marketing-, Urheber- und Datenschutzrecht in Berlin
 

Conny

Sehr aktives Mitglied
7. September 2009
571
61
AW: Double-opt-in Verfahren von JTL abmahngefährdet?

Ach noch etwas. Unser Provider lässt nur alle 10 min. 100 Mails zu.
Da dieses bei vielen an deren Providern auch so ähnlich der Fall ist, sollte eine Möglichkeit geschaffen werden dieses beim NL Versand mit anzugeben.
Ansonsten wird man beim Provider gesperrt, was viel Ärger bedeuten kann.
 

cdx

Sehr aktives Mitglied
13. März 2013
1.601
54
AW: Double-opt-in Verfahren von JTL abmahngefährdet?

is aber auch schwierig conny. was machste denn wenn sich jemand auf arbeit den newsletter aboniert aber erst zuhause die bestätigung schickt? dann haste zwei verscheidene IPs. alternativ wenn er ins internetcafe geht oder noch besser in einem kostenfreien wlan am flughafen (anmeldung in einem flughafen und bestätigung beim anderen.) da wirds dann tricky. ;)
 

ongnamo

Sehr aktives Mitglied
31. März 2013
1.147
106
AW: Double-opt-in Verfahren von JTL abmahngefährdet?

Wer sagt, dass es die identische IP-Adresse sein muss?
Entscheidend ist doch viel mehr, dass sie überhaupt aufgezeichnet wird, was ja momentan nicht der Fall ist. (Also die gesamte Bestätigung wird nicht aufgezeichnet)
 

Conny

Sehr aktives Mitglied
7. September 2009
571
61
AW: Double-opt-in Verfahren von JTL abmahngefährdet?

Ich habe auch nur den Rechtstext rausgesucht.
Ihr wisst ja - Deutsches Recht muss nicht immer logisch sein !!!
 

Kaj

Gut bekanntes Mitglied
27. September 2013
820
2
AW: Double-opt-in Verfahren von JTL abmahngefährdet?

Da ich aus ähnlichem Grund auch die Funktion "einen Freund werben" deaktiviert habe, suche ich jetzt gerade wo ich die Anzeige Newesletter im Footer deaktivieren kann ?
 
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