Neu Datenschutzgrundverordnung - DSGVO - Stichtag 25.05.2018

albi123

Gesperrter Benutzer
7. Dezember 2009
644
69
Bei so einer Vorschrift fehlt mir immer die Mindestvoraussetzung um nicht abgemahnt zu werden.

Wie war das mit der Nachtigall? ;)

Aus den Erfahrungen der letzten Jahre kann man wohl durchaus feststellen, dass die Abmahnfallen vorsätzlich eingebaut werden. Man muss ja die Wirtschaft ankurbeln...............

Die "endgültige Lesart" wird dann erst durch Richter festgelegt.
 

stein

Gut bekanntes Mitglied
17. Juni 2015
131
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Hmmm..

Dieser ganze EU Blödsinn ist nicht mehr asuzuhalten.
Man kann im Moment nur unzusammenhängende Informationsfetzen lesen.

Es muss soweit ich weiß in einer Datenschutzerklärung gegenüber dem Kunden genau dargelegt werden, welche Daten in welcher Weise verarbeitet werden.
Da muss auch intern genau dokumentiert werden, wie die Daten verarbeitet werden, Leute, die sich mit der Datenverarbeitung befassen, müssen eine Verschwiegenheitserklärung abgeben.
Man muss aufpassen mit irgend welchen Tracking Programmen, man muss ein Notfallszenario haben, wenn Daten irrtümlich weg kommen, weil der Server gehackt wird.

Das Schlimme dabei ist, man kann viel lesen aber ich habe bisher keine Anleitung gefunden, was ein Shopbetreiber jetzt genau machen muss, um rechtssicher zu sein.
Vielleicht ist ja jemand hier, der uns auf die Sprünge helfen kann mit einem Beispielshop mit z.B. max. 5 Personen, die mit Daten umgehen.
 
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Wimalip

Mitglied
6. Dezember 2017
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Also ich für meinen Teil hab an den JTL Kundendienst geschrieben mit der Antwort:

"das Thema DSGVO wird gerade intern im Hause intensiv diskutiert und mit externen Fachleuten besprochen.

Ich möchte Sie noch um etwas Geduld bitten, dass wir im Moment zum weiteren Verfahren und rechtlichen Umsetzungen innerhalb der JTL-Wawi im Rahmen der DSGVO noch keine Aussage machen können"

Dann habe ich eine Mail an die Datenschutzbeauftragte NRW gesendet mit der Bitte um Nennung von Mindeststandards um abmahnsicher zu sein. (Stand heute, keine Rückantwort)

Beim TÜV Nord ist zu lesen das Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitern, die mit den Personenbezogenen Daten arbeiten, einen Datenschutzbeauftragten zu nennen haben (Kann ein Mitarbeiter oder externer sein)

Erste Datensicherungssoftware ist auch schon auf dem Markt die DSGVO-Konform die Sicherungsdaten auf dem Datenträger verschlüsseln.

Bemerkenswert ist das sehr viele "Berater" schon auf den Abschöpf-Zug aufgesprungen sind.

Nächste Woche ist erstmal eine Infoveranstaltung bei der IHK, mal sehen was da so an Info rum kommt.
 

stein

Gut bekanntes Mitglied
17. Juni 2015
131
8
Nächste Woche ist erstmal eine Infoveranstaltung bei der IHK, mal sehen was da so an Info rum kommt.

Wahrscheinlich nicht viel...man hat mir bei meiner zuständigen IHK erklärt, dass die genaue Umsetzung noch nicht so ganz klar ist und einigen Spielraum für Interpretationen zulässt.
Man hatte aber einen "Leitfaden für kleinere Unternehmen", der zumindest einen groben Umriss enthält, was auf einen zukommen kann, der wahrscheinlich auch nicht so ganz komplett ist.

https://www.aachen.ihk.de/blob/acih...0c7fcd6c370/fallbeispiel_unternehmen-data.pdf

Von den restlichen Stellen ebenfalls nur Blabla und natürlich einige Berater, die eine superduper abmahnsichere Lösung für viel Geld anbieten.

Ich liebe die EU !
 
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_simone_

Sehr aktives Mitglied
17. Februar 2013
3.245
461
Emsland
Firma
Notun Delend
Wo muß man für die neue DSGVO den sinngemäß folgenden Passus einfügen?

Wir benutzen Microsoft-Produkte und können aufgrund der proprietären Programmierung nicht sicherstellen, daß Ihre Daten in die Vereinigten Staaten übertragen werden könnten.
;)
 

albi123

Gesperrter Benutzer
7. Dezember 2009
644
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oder das hier: Leider können wir ihnen NICHT garantieren das nicht irgendein Geheimdienst oder der Bundestrojaner ihre Daten "einsammelt" :D
 

SaR

Gut bekanntes Mitglied
3. März 2011
138
23
Wien
Den Link habe ich zwar schon in den Thread von albi123 eingefügt, aber sicherheitshalber hier noch einmal. Bei uns in AT hat sich eine Berater die Mühe gemacht, sein eigenes Datenschutzkonzept im Sinne eines Leitfadens als PDF online zu stellen. Zu finden gleich auf der Startseite von www.temt.at, unter 1.Datenschutz im ersten Absatz als Link.

Bei mir hat dieses Dokument so manches Licht angezündet. Will heißen, ich verstehe die DSGVO hinsichtlich gegliederter Umsetzung im Betrieb jetzt viel besser
 
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