Creditpass bietet aus meiner Sicht eine Menge mehr als andere Dienstleister. Desweiteren ist das Gebührenmodell ansprechender, praxisorientierter und flexibler.
Es würde mich freuen, wenn dies auch einige andere so sehen und einige Interessenten für eine Modulnachfrage zusammenkommen, so dass wir eine Modulentwicklung für den JTL- Shop in Auftarg geben können.
Damit das ganze realistisch und finanziell zu stemmen ist, habe ich folgende Idee:
Diese Variante hat meines Erachtens verschiedene Vorteile. Dadurch dass sämtliche Interessenten zugleich auch Vertragspartner des Werkvertrages werden, erspart man sich die Folgeaufwendungen für eine irgendwie geartete Treuhandlösung, in welcher einer der Interessenten für die anderen Interessenten als alleiniger Auftraggeber auftritt. Denn, im Rahmen einer solchen Treuhandlösung muss zwangsläufig das Verhältnis zwischen Treugebern und Treuhänder geregelt werden, was durchaus aufwändig sein kann. Darüber hinaus ist dann der Softwarefirma bekannt, wer das zu programmierende Plug-In überhaupt nutzen darf, da ich davon ausgehe, dass die Rechte aus dem Plug-In nach wie vor bei der Softwarefirma verbleiben und nicht wahllos durch jedermann weitergegeben werden dürfen.
Die Vorteile:
Wer Interesse hat gern per PM (falk@falkmedien.de), Anmerkungen und Fragen sind wohl gut hier aufgehoben.
Freundliche Grüße
Jens Falk
Es würde mich freuen, wenn dies auch einige andere so sehen und einige Interessenten für eine Modulnachfrage zusammenkommen, so dass wir eine Modulentwicklung für den JTL- Shop in Auftarg geben können.
Damit das ganze realistisch und finanziell zu stemmen ist, habe ich folgende Idee:
- Sämtliche Interessenten werden Auftraggeber (d.h. Vertragspartner des Dienstleistungsvertrages) der Softwarefirma, die das Plug-In programmiert bzw. die Rechte an dem Plug-In hat; juristisch gesehen dürfte es wohl um einen sog. Werkvertrag handeln.
- Dazu werden sämtliche Vertragspartner mit Name, Adresse und Geburtsdatum auf einer Liste verzeichnet.
- Diese Liste ist Bestandteil des Werkvertrages, d.h. sämtliche Vertragspartner werden nicht namentlich in dem Vertrag mit der Softwarefirma genannt, sondern als Auftraggeber werden die in die „gemäß Anhang zu diesem Vertrag aufgeführten Personen“ bezeichnet.
- Damit nicht sämtliche Auftraggeber den Werkvertrag unterzeichnen müssen, was wenig praktikabel ist, wird einem Vertragspartner von allen anderen Vertragspartner eine entsprechende Vollmacht erteilt. So wird dann der Werkvertrag von lediglich einer Personen, die sowohl im eigenen als auch im Namen aller anderen unterzeichnet, abgeschlossen.
- Um das finanzielle Risiko für jeden Interessenten zu minimieren, überweist jeder Vertragspartner seinen Anteil auf ein Treuhandkonto.
- Die Entlohnung der Softwarefirma für die Programmierung des Plug-Ins erfolgt über das Treuhandkonto.
Diese Variante hat meines Erachtens verschiedene Vorteile. Dadurch dass sämtliche Interessenten zugleich auch Vertragspartner des Werkvertrages werden, erspart man sich die Folgeaufwendungen für eine irgendwie geartete Treuhandlösung, in welcher einer der Interessenten für die anderen Interessenten als alleiniger Auftraggeber auftritt. Denn, im Rahmen einer solchen Treuhandlösung muss zwangsläufig das Verhältnis zwischen Treugebern und Treuhänder geregelt werden, was durchaus aufwändig sein kann. Darüber hinaus ist dann der Softwarefirma bekannt, wer das zu programmierende Plug-In überhaupt nutzen darf, da ich davon ausgehe, dass die Rechte aus dem Plug-In nach wie vor bei der Softwarefirma verbleiben und nicht wahllos durch jedermann weitergegeben werden dürfen.
Die Vorteile:
- für die Shopbetreiber
- geringere Kosten für das Modul
- Die Leistungen von CP werden ohne "Modulaufschlag" berechnet
- für Modulentwickler
- sichere Zahlung über das Treuhandkonto
- kein Risiko, dass das Modul zu wenig nachgefragt wird
Wer Interesse hat gern per PM (falk@falkmedien.de), Anmerkungen und Fragen sind wohl gut hier aufgehoben.
Freundliche Grüße
Jens Falk