Neu Corona erkrankt durch Regelverstoß Kontakbeschränkungen

mesh

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30. Dezember 2017
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Hallo,

ich weiß es ist ein heikles Thema was auch sehr polarisiert. Ich möchte bitte hier auch keine Grundsatzdiskussion über Impfen ect.

Wir haben bei unseren Angestellten nur noch eine Dame die ungeimpft, bzw. nicht genesen ist. Die Hauptquelle für Nachrichten rund um die Welt ist bei ihr leider Facebook und Konsorten.
Jegliche Aufklärungsversuche rund um das Thema Impfen prallen seit Monaten ab. Wir als Arbeitgeber sind mittlerweile 3x geimpft.

Das Weihnachtsgeschäft macht einen Großteil unseres Jahresumsatzes aus. Daher Arbeiten wir in den 6 Wochen vor Weihnachten deutlich mehr als sonst und auch an den letzten 4 Wochenenden.

Jetzt ist diese Kollegin bereits 2 Wochen im November ausgefallen wegen Quarantäne mit einem positiv getesten Kind.

Jetzt konnte sie heute nur wenige Stunden arbeiten weil sie zu einem Familiengeburtstag wollte. Dort sind mit Sicherheit alle ungeimpft weil alle die gleichen Nachrichten- und Informationsquellen nutzen.
Wir haben die Dame auf die deutlichen Kontaktbeschränkungen und die Strafzahlungen bei Verstoß hingewiesen. (unser Landkreis gehört seit 4 Wochen zu den TopTen in Deutschland bei den Inzidenzen).
Mit anderen Worten (aber so nicht ausgesprochen) - lasse es bitte sein und du darfst das auch nicht ! Aber wie bei Allem ist ihr das egal.

Ich könnte jetzt fast wetten dass der tägliche Selbsttest in den nächsten Tagen positiv ausfallen wird.

Welche Möglichkeiten haben wir dann als Arbeitgeber ? Uns fällt dann (hatten wir jetzt bei einer Aushilfe) die Arbeitskraft 3 Wochen vor Weihnachten für mindestens 14 Tage weg und wir sollen dafür auch noch Lohn zahlen ?!? Bei Allem Verständnis für Selbstbestimmungsrechte ect. muss irgendwo auch eine Grenze sein.

Wie sehr ihr das ?
 

Verkäuferlein

Sehr aktives Mitglied
29. April 2012
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Das wäre glaube ich eigentlich mehr ein Thema für den nicht öffentlichen Bereich des Forums.

Ansonsten solltest Du Dich vielleicht mal von einem Anwalt oder der IHK beraten lassen. Was man so den Medien entnimmt, gibt es ja durchaus Möglichkeiten Fehlverhalten im Bereich des Infektionsschutzes auch arbeitsrechtlich zu saktionieren.

Wieviele Mitarbeiter habt Ihr denn?
 
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mesh

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30. Dezember 2017
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Wir haben 4 feste Mitarbeiter + 2 Teilzeitkräfte. Daher ist natürlich auch jede Hand im Moment so wichtig. Die betreffende Dame ist eine der Festangestellten.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
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Ich habe 2 Ungeimpfte gekündigt, wie zu erwarten danach "krank" ... so ist es einfach als Arbeitgeber.
Es kostet dich Geld, in deinem Falle bis Ende Januar.
Ich würde lieber zahlen als das Risiko eingehen, dass du dir noch zusätzlich Corona in die Firma einschleppst, keinen Kündigungsgrund angeben.
Immer positiv denken, sie wird den passenden Arbeitgeber finden und Alles ist für Alle gut. ;)

Vielleicht gibt es andere Möglichkeiten, aber daran glaube ich nicht, nachfragen würde ich trotzdem ...
 
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mesh

Sehr aktives Mitglied
30. Dezember 2017
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Naja die Keule mit Kündigung wollte ich nicht gleich rausholen. Zumal unsere Arbeit mit Lebensmitteln ca. ein Jahr Anlernphase benötigt und hier die "passenden" Arbeitskräfte nicht auf den Bäumen wachsen.
In den letzten 10 Jahren hatten wir dutzende Probearbeiter in davon haben wir 3 eingestellt...

Ich dachte eher an eine "Strafe" z.b. unbezahlten Urlaub bei einer Infektion aufgrund diverser Regelverstöße gegen die Corona-Kontaktbeschränkungen.
 

Verkäuferlein

Sehr aktives Mitglied
29. April 2012
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Moderiert, da der Kontext entfernt wurde.

@mesh
Im Endeffekt kannst Du es ja am besten beurteilen, was für oder gegen die Mitarbeiterin spricht. Aber wenn das Verhalten (auch unabhängig von der Impfung) nicht hinnehmbar ist und Gespräche nicht helfen, würde ich mir die ordentliche Kündigung überlegen.

Das tägliche Testen ist ja die Verpflichtung des Arbeitnehmers, wenn er ungeimpft ist. Kommt er dieser nicht nach, kann das sehr wohl arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.

Im Übrigen gibt es im Arbeitsrecht und Infektionsschutzgesetz entsprechende Regelungen, die weitere Sanktionen bei Fehlverhalten / Selbstverschulden ermöglichen. Wie gesagt, im Idealfall kann das ein Anwalt auf den Einzelfall bezogen beantworten.

Ein paar allgemeine Infos, die ich auf die schnelle bei Google gefunden habe:
https://cms.law/de/deu/insight/coronavirus-covid-19/insight-category-rechtsgebiete/arbeitsrecht
https://www.gleisslutz.com/de/aktue...orona-Virus_aus_arbeitsrechtlicher_Sicht.html
 
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Enrico W.

Administrator
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27. November 2014
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Leider bin ich wieder gezwungen, hier etliche Beiträge zu löschen, da wieder einmal bewußt gefährliche Falschmeldungen verbreitet wurden. In der Folge sind auch wieder alle weiteren Beiträge entfernt worden, da diese nun ohne Kontext dastehen würden.
Auch hier gilt wieder: Wer die Löschung des Beitragens (zumindest in Teilen) Rückgängig gemacht haben möchte, kann sich gern persönlich per PM an mich wenden.
Wir können dann gern gemeinsam schauen, welcher (Teil)Beitrag noch zum ursprünglichen Thema gehört und ihn ggf. wiederherstellen.
 

NewBuy

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29. August 2016
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307
Vielleicht sollte man sich Grundsätzlich einigen, dass einfach nichts zu Impfungen ect. in Sachen Corona hier geschrieben wird, da es leider sehr unterschiedliche Auffassungen zu dieser Angelegenheit gibt und so manches Gemüt da überhitzt in der einen oder anderen Richtung reagiert.
 

Enrico W.

Administrator
Mitarbeiter
27. November 2014
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@NewBuy
Nein, das werden wir nicht machen - und dieser Beitrag ist auch der einzige, den ich stehen lasse, obwohl er nicht zum ursprünglichen Thema gehört.
Unsere User sind auch oft Arbeitgeber und brauchen eine Möglichkeit, Fragen zu stellen und sich zu informieren. Daher werden wir diese Themen nicht grundsätzlich verbieten, auch wenn das natürlich einiges an Mehrarbeit für uns als Moderatoren bedeutet.
Was wir nicht zulassen sind Fehlinformationen und Regelverstöße gem. unseren Forumregeln.
Es lässt sich dabei leider nicht verhindern, dass manchmal auch sinnvolle Beiträge unter die Räder kommen. Die Ersteller haben aber die Möglichkeit, sich an mich zu wenden.
 
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