Bundesregierung will Instrument der Abmahnung auf den Prüfst

Hajo11

Sehr aktives Mitglied
7. November 2006
1.253
3
bei Düsseldorf
Passend zum Thema dann einmal die Antwort von "meiner" MdB, die ich dazu bereits 2 x angeschrieben hatte.
Hier also dann ganz aktuell vom 31.3.08, gibt den derzeitigen Sachstand wieder.


für Ihre vorbezeichnete, neuerliche Anfrage zum Thema „Abmahnwesen“ bedanke ich
mich und darf Sie – auch unter Bezugnahme auf unsere bisherige Korrespondenz –
über die aktuelle, rechtliche Entwicklung informieren.
Am 12. März 2008 wurde die Dritte Verordnung zur Änderung der BGBInformationspflichten-
Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet. Mit dieser
Verordnung werden die Muster für die von Ihnen angesprochenen Belehrungen
nunmehr noch klarer gefasst, mit deren Hilfe die Unternehmer Verbraucherinnen und
Verbraucher über ihre gesetzlich eingeräumten Widerrufs- und Rückgaberechte
informieren müssen. Durch die Neufassung der Musterwiderrufsbelehrung soll erreicht
werden, dass zum einen den Unternehmen die nötige Rechtssicherheit für einen
erfolgsorientierte Handeln über das Internet gegeben und zum anderen dem Kunden
zukünftig seine Rechte über die Widerrufs- und Rückgabebelehrung noch klarer vor
Augen geführt werden.
In der Vergangenheit haben die Zivilgerichte vereinzelt die Auffassung vertreten, dass
die bislang im Rahmen der BGB-Informationspflichtenverordnung enthalten Muster
nicht sämtlichen Anforderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches genügten und
daher unwirksam seien. Leider kam aus diesen Gründen in letzter Zeit verstärkt zu den von
Ihnen aufgeworfenen, wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen von Unternehmen,
welche die Muster in ihrer bisherigen Fassung bei Fernabsatzgeschäften als Vorlage
verwendet haben. Dies hat in der Tat bei den betroffenen Wirtschaftskreisen zu
erheblicher Verunsicherung geführt.
Mit der Neufassung der beiden Muster für die Widerrufs- und Rückgabebelehrung
wurde nunmehr durch das Bundesministerium der Justiz auf die von Ihnen
angebrachten Bedenken entsprechend reagiert. Die Änderungen der Muster in der
Verordnung sind nunmehr geeignet, um wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen wegen
Verwendung der alten Muster oder fehlerhaften Belehrungen kurzfristig die Grundlage
zu entziehen. Weiterhin ist geplant in einem zweiten Schritt ein formelles Gesetz zu
erarbeiten, welches auch Regelungen zu den Musterbelehrungen enthalten wird.
Die Neufassung der Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten wird am
01. April 2008 in Kraft treten. Für Belehrungen, die den bislang gültigen Mustern
entsprechen, gilt noch eine Übergangsfrist bis zum 01. Oktober 2008, damit den
Unternehmen genügend Zeit bleibt, sich auf die Änderungen einzustellen. Da Sie über
einen Internetzugang verfügen, erlaube ich mir zudem auf die Möglichkeit den
geänderten Verordnungstext sowie die neuformulierten Muster für die Widerrufs- und
Rückgabebelehrung unter www.bmj.de/bgbinfovo einzusehen.
Ich hoffe Ihnen mit dieser Information behilflich gewesen zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Michaela Noll, MdB
Berlin, 31. März 2008
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
Naja, so 100%ig passend dazu ist es ja eigentlich nicht. Denn die liebe Frau Noll bezieht sich ja doch hauptsächlich auf das Thema der Muster-Widerrufsbelehrung usw. Da kann man ihr aber natürlich keinen Vorwurf machen.

Im verlinkten Blog-Artikel geht es ja aber nun um das Instrument der Abmahnung als solches. Und aufgrund der (mangelhaften) Widerrufsbelehrung abgemahnt werden zu können, ist natürlich nur eine von vielen Möglichkeiten. Der Blog-Artikel spricht das Thema natürlich noch weitreichender an.

Allerdings ist es sicher kein Geheimnis, dass irgendein MdB mit dem ganzen Umfang eines solchen Themas vermutlich ziemlich überfordert ist. Ich bin der festen Überzeugung, dass selbst in viel höheren Kreisen irgendwo rund um die Beratermannschaft von Frau Zypries viele Probleme rund um die Themen des Online-Handels gar nicht als solche wahrgenommen werden. Ich habe teilweise recht intensiv mit Mitarbeitern aus Rechtabteilungen der IHK zu tun und bekomme da machmal mit, wie schwer es dort schon für die Leute ist, irgendwelche Sachverhalte den Gremien und Politikern im Justizministerium auf Landesebene klarzumachen. Da will ich mir dann eigentlich gar nicht vorstellen, wieviel davon auf Bundesebene noch ankommt :roll:
 
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