Bezeichnung Angebot

Dany86

Aktives Mitglied
28. August 2007
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Hey ihr,

kennt sich einer mit Richtangeboten aus? Muss oben anstatt von Angebot Richtangebot stehen oder reicht unter Bemerkung "die Preise sind Richtpreise"? Wie ist das rechtlich. Ich hab die andauernde Änderung der Bezeichnung nämlich satt. Wäre lieb wenn mir wer helfen kann. Evtl. mit Quellen?
 

Dany86

Aktives Mitglied
28. August 2007
126
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danke, auf der Seite war ich auch schon. Mich interessiert mehr ob auf dem Angebot oben als Bezeichnung wirklich Richtangebot stehen muss oder ob es reicht wenn Angebot steht und dann unter Bemerkung vermerkt ist dass die preise richtpreise sind.