Bewertungserinnerung

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
Seit ein paar Tagen plagt mich die aktuelle Rechtslage zu den Bewertungserinnerungen. Und zwar überlege ich ob ich diese überhaupt noch versenden soll, oder ob eventuell (weiß nicht ob das überhaupt zulässig ist) die Einwilligung zum Erhalt einer Bewertungserinnerung obligatorisch mache, also abhaken lasse wie die Bestätigung dass die AGB gelesen wurden.

wie handhabt Ihr das? Macht Ihr einfach unbekümmert weiter?

ich habe eben sogar ein Urteil aus München im Netz entdeckt, dass sogar die erste Bestätigungsmail beim Newsletter Double Opt In Verfahren als unzulässige Werbung abstraft. Das wird hier immer mehr zum Albtraum..
 

christian1701

Sehr aktives Mitglied
19. Juli 2007
2.934
120
Wien
AW: Bewertungserinnerung

Das ist doch absolut lächerlich. Jeder Online Auftritt einer Markenfirma die ich kenne bietet Newsletter an. Sei es jetzt ein Autokonzern bei dem man sich über ein neues Modell informieren lassen kann bis zu otto/universal/esprit/h&m usw https://www.hm.com/de/newsletter. Noch nie hat man gehört dass so eine Firma abgemahnt/verurteilt wurde aber alle scheissen sich in die hose weil irgendein richter mal einen schlechten tag gehabt hat.
Was ist denn los in eurem Land, spinnen da alle?
 

JayJayS

Gut bekanntes Mitglied
11. Juli 2012
671
1
AW: Bewertungserinnerung

@christian1701
Nein, nur die Gesetzgebung und die Richter...
Die meisten Richter sind gerade mal in der Lage einen Computer ein- und auszuschalten, fällen jedoch Urteile über komplexe Themen wie den Onlinehandel. Zum Thema fehlt ihnen meist jegliche Sachkenntnis...
 

<())><

Aktives Mitglied
10. März 2013
81
9
AW: Bewertungserinnerung

Ich denke, hier muss jeder Händler abwägen, ob Risiko und Nutzen in einem guten Verhältnis stehen. Wie teuer kann die Abmahnung werden, ein paar hundert EUR oder ggf. 1000 EUR plus X? Wieviel Umsatz geht mir flöten, wenn ich keinen Newsletter versende, sind das eher ein paar 100 EUR oder ggf. doch 10.000 EUR plus? Wenn ich zu der Ansicht gelange, dass die Chancen das Risiko deutlich übersteigen, versende ich den Newsletter und lebe ggf. mit einer Abmahnung. Nur zum Verständnis, ich rede hier von einem gut gemachten, informativen Newsletter und nicht von "Fahnenmasten-Potenzmittel-Drecks-Spam". ;)

Gruß
Andi
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Bewertungserinnerung

Ich muss es mal aus Kundensicht sagen, wenn ich irgendwo bestelle, ist die Versandbestätigung die letzte Mail, die ich erhalten möchte. Kommt ne Woche später noch ne Bewertungserinnerung, ist es das letzte Mal, das ich bei dieser Firma etwas bestellt habe.
 

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
AW: Bewertungserinnerung

Ich muss es mal aus Kundensicht sagen, wenn ich irgendwo bestelle, ist die Versandbestätigung die letzte Mail, die ich erhalten möchte. Kommt ne Woche später noch ne Bewertungserinnerung, ist es das letzte Mal, das ich bei dieser Firma etwas bestellt habe.

Na ja ich weiß nicht, ich glaube es gibt schlimmers als "zu einem Mausklick" genötigt zu werden, weil man von dem Geschäft wo man was gekauft hat noch ne Mail bekommen hat.

@christian1701

du sprichst mir aus der Seele. Dieses Land geht mir auch immer mehr auf den Senkel. Jeden Tag ein neues Urteil von irgendeinem hirnverbrannten Richter, der mal eben ne ganze Branche auf den Kopf stellt. Wenn Du als deutscher Shopbetreiber in Urlaub warst, brauchst Du erst mal ne juristische Nachbildung.

Erst heute bin ich auf ein Gesetz im BGB gestoßen, dass verpflichtet Kinder im Haushalt der Eltern zu helfen
§ 1619 BGB Dienstleistungen in Haus und Geschäft - dejure.org

Sag mal geht's noch?!

Gibt es hier noch irgendetwas was wir selber regeln können, wie wir wollen?!

ich sage ja schon lange, man muss sich im Ausland eine Betreiberfirma gründen, die das Internetangebot macht, und darf dann in D nur Servicegesellschaften haben, die den Laden schmeißen, dann können die Anwälte ihre Abmahnungen schön nach Malta schicken!
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Bewertungserinnerung

Na ja ich weiß nicht, ich glaube es gibt schlimmers als "zu einem Mausklick" genötigt zu werden, weil man von dem Geschäft wo man was gekauft hat noch ne Mail bekommen hat.
Das ist so, wie Du es aus Händlersicht gerne hättest, Deine Kunden sehen das beim heutigen Spamaufkommen ganz anders... Zudem bestellt der Kunde vielleicht öfter in mehreren Shops, wenn er nach jeder Bestellung noch so eine Bewertungsspammail kriegt, dann gute Nacht... Eine höfliche Bitte um Bewertung in der Versandbestätigung ist völlig ausreichend, bewertet der Kunde dann nicht, bringt auch eine Erinnerung nichts und nervt eher...
 
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mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
AW: Bewertungserinnerung

Rein zufällig bin ich nicht nur Händler, sondern auch Kunde (& offenbar auch potentieller Kunde). Ich bekomme wie viele andere vermutlich auch täglich zahlreiche Mails (bestimmt im hohen, mehrfachen 2 stelligen Bereich). Hierbei zähle ich die unzähligen echten SPAM-Mails die ungesehen im Filter verfangen gar nicht mit, sondern nur diese, die "gewissermaßen" seriös sind.

Darunter sind dann, Newsletter, Angebote, Umfragen, Bewertungserinnerungen, Statusmeldungen usw.

Das meiste lösche ich einfach, kostet wenige Sekunden Zeit täglich. Wenn mich einer all zu arg nervt, dann unssubscribe ich mich eben. Aber das austragen ist mir meist lästiger als das Löschen.

Und?

Weil mir jetzt einer 10 - 30 Sekunden meiner Zeit gekostet hat ist mein Tag im Arsch?

Mit solchen Regeln werden wir erst für dumm verkauft, weil wir uns mit Blödsinn beschäftigen und nicht mehr mitkriegen, wie um uns herum die Gesellschaft umgebaut wird.

Aber zurück zu meiner Eingangsfrage:

1. wie macht ihr das (wenn ihr nicht gerade in Österreich wohnt)?

2. Wäre es rechtlich vertretbar es zur Bedingung zu machen, dass der Kunde wenn er bei mir kauft, dass er dann Bewertungserinnerungen "ertragen" muss, sonst kann er ja woanders kaufen?
 

casim

Sehr aktives Mitglied
26. Juni 2012
5.934
10
AW: Bewertungserinnerung

2. Wäre es rechtlich vertretbar es zur Bedingung zu machen, dass der Kunde wenn er bei mir kauft, dass er dann Bewertungserinnerungen "ertragen" muss, sonst kann er ja woanders kaufen?

Nach aktueller Rechtsprechung ... in D ... NEIN

Du kannst nicht mit dem Kunden machen was du willst unter dem Motto .. "Wenn es dir nicht passt musst du ja nicht bei mir kaufen"

Nimm die aktuelle Widerrufsregelung

Ab 40 EUR hast DU die Rücksendekosten zu tragen .. PUNKT

Du hast keine rechtliche Möglichkeit, diese Last in irgend einer Form auf den Kunden umzudrehen, so nach dem Motto ... bei mir zahlst du immer die Rücksendekosten, egal wie teuer der Artikel ist ... und wenn es dir nicht passt musst du ja nichts kaufen

1. wie macht ihr das (wenn ihr nicht gerade in Österreich wohnt)?

Eine höfliche Bitte um Bewertung in der Versandbestätigung ist völlig ausreichend, bewertet der Kunde dann nicht, bringt auch eine Erinnerung nichts und nervt eher...
 

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
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Köln
AW: Bewertungserinnerung

@ casim

zu 1: in der Versandbestätigung ist die Bewertungserinnerung aber zu früh, denn sie kommt ja vor dem Artikel. Glaube das ist nichts wert.

zu2: Vermutlich hast Du recht

Dann gehts vielleicht nur auf dem Weg mit Belohnung "sichern Sie sich X=Gutschein für eine Bewertung, die Sie schreiben, Ihr Einverständnis für unsere Erinnerung an Ihre Bewertung ist erforderlich.

Btw, ich frag mich, wenn die Regeln so streng sind, warum bekomme ich dann so viele Mails jeden Tag?
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Bewertungserinnerung

Rein zufällig bin ich nicht nur Händler, sondern auch Kunde (& offenbar auch potentieller Kunde). Ich bekomme wie viele andere vermutlich auch täglich zahlreiche Mails (bestimmt im hohen, mehrfachen 2 stelligen Bereich). Hierbei zähle ich die unzähligen echten SPAM-Mails die ungesehen im Filter verfangen gar nicht mit, sondern nur diese, die "gewissermaßen" seriös sind.

Darunter sind dann, Newsletter, Angebote, Umfragen, Bewertungserinnerungen, Statusmeldungen usw.

Das meiste lösche ich einfach, kostet wenige Sekunden Zeit täglich. Wenn mich einer all zu arg nervt, dann unssubscribe ich mich eben. Aber das austragen ist mir meist lästiger als das Löschen.

Und?

Weil mir jetzt einer 10 - 30 Sekunden meiner Zeit gekostet hat ist mein Tag im Arsch?

Und immernoch gehst Du nur von Dir aus... 1000 andere Kunden sehen das anders, viele davon könnten auch Deine Kunden sein...
 

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
AW: Bewertungserinnerung

@ XYZ

natürlich gehe ich von mir aus. Ist ja auch "mein" Geschäft. Oder gehört das auch schon den Kunden?!

ich möchte mir eben in gewissem Maße aussuchen, wem ich meine Waren verkaufe.
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Bewertungserinnerung

@ XYZ

natürlich gehe ich von mir aus. Ist ja auch "mein" Geschäft. Oder gehört das auch schon den Kunden?!

ich möchte mir eben in gewissem Maße aussuchen, wem ich meine Waren verkaufe.

Ich meine als Kunde gehst Du nur von Dir aus.

Und es bringt Dir nichts, den ehrlichen Kunden XY, der gern bei Dir kaufen möchte, quasi zu einer Bewertung zu zwingen, denn dann kauft er nämlich verständlicherweise nichts...
 

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
AW: Bewertungserinnerung

Ja stimmt schon.

Jedenfalls ist das mit der Versandbestätigung Mist. Muss mal sehen, ob es dann mit Sendung und nem speziellen Flyer was bringt. Jedenfalls finde ich die Bewertungen wichtig, und das Verbot ist ein absoluter Abwürger.

Jetzt bekommen bestimmt die Review-Agenturen Hochkonjunktur.
 

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
AW: Bewertungserinnerung

Du meinst "positive" Bewertung & Belohung.

oder warum sollte die Bemühung eine Bewertung zu schreiben zu belohnen, gegen lauteren Wettbewerb verstoßen?
 

casim

Sehr aktives Mitglied
26. Juni 2012
5.934
10
AW: Bewertungserinnerung

Bitte beachten Sie bei Ihrem Vorgehen die rechtlichen Rahmenbedingungen und verzichten Sie im Zweifelsfall. Unzulässig ist in diesem Kontext, eine Belohnung für die Abgabe einer Bewertung anzusetzen (Lesen Sie dazu ein aktuelles Urteil). Die unerwünschte Bewertungsaufforderung in E-Mails ist auch zu unterlassen. Holen Sie im Vorfeld immer eine Einwilligung des Kunden ein und nutzen Sie außerdem die „später Bewerten“ Funktion.

Quelle: 6 Möglichkeiten Kunden zur Bewertung aufzufordern - shopbetreiber-blog.de
 
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