Seit ein paar Tagen plagt mich die aktuelle Rechtslage zu den Bewertungserinnerungen. Und zwar überlege ich ob ich diese überhaupt noch versenden soll, oder ob eventuell (weiß nicht ob das überhaupt zulässig ist) die Einwilligung zum Erhalt einer Bewertungserinnerung obligatorisch mache, also abhaken lasse wie die Bestätigung dass die AGB gelesen wurden.
wie handhabt Ihr das? Macht Ihr einfach unbekümmert weiter?
ich habe eben sogar ein Urteil aus München im Netz entdeckt, dass sogar die erste Bestätigungsmail beim Newsletter Double Opt In Verfahren als unzulässige Werbung abstraft. Das wird hier immer mehr zum Albtraum..
wie handhabt Ihr das? Macht Ihr einfach unbekümmert weiter?
ich habe eben sogar ein Urteil aus München im Netz entdeckt, dass sogar die erste Bestätigungsmail beim Newsletter Double Opt In Verfahren als unzulässige Werbung abstraft. Das wird hier immer mehr zum Albtraum..