Neu Anzahlungsrechnung / Vorauszahlung

bbax

Aktives Mitglied
25. September 2013
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Guten Tag,

Ich habe schon die Foren durchsucht aber nicht wirklich etwas gefunden.
Wir bilanzieren. Das heißt wenn wir eine Ausgangsrechnung schreiben wird die komplette MwSt. beim Finanzamt fällig. Nun haben wir den Umstand das viele unserer Waren direkt ab Asien produziert werden und so eine Lieferzeit von ca. 12 Wochen haben. So machen die Kunden von uns meist eine Anzahlung von 30%. Die weiteren 70% bezahlen sie nach Warenerhalt. So haben wir das Problem das wir 100% der Steuer vorzahlen müssen aber oft erst nach 3-4 Monaten die weiteren 70% des Kunden erhalten.

Wir sollten diesbezüglich zuerst eine Anzahlungsrechnung stellen die auch nur die Steuer von 30% der Ware enthält. Und dann nach Auslieferung die 70% Schlussrechnung mit deren Steuern.

Ist dies irgendwie möglich? Ich denke eine Anzahlungsrechnung / Vorschussrechnung wird nichts seltenes sein.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,

Ferrai Manuel
 

Jörg Westmeier

Gut bekanntes Mitglied
10. Mai 2014
220
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Meines Wissens sind Anzahlungen MWSt frei zu buchen. So wurde mir ein mal von einem Steuerberater mitgeteilt.

Falls dem nicht so ist, würde ich nur den Auftrag Anzahlen lassen und dort dann auch die Anzahlung buchen. kommt die Lieferung und wird entsprechend der Bestellung die Rechnung gestellt, so wird vom Kunden dann nur noch der offene Rechnungsbetrag überwiesen. Der Kunde braucht dann nur noch eine Kopie der Rechnung zu seiner Anzahlung zu heften.
 

gutberle

Sehr aktives Mitglied
29. März 2011
1.292
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@Jörg Westmeier: Das ist so nicht richtig. Für Anzahlungen und Abschlagszahlungen gilt eine besondere steuerliche Regelung, die "Mindest-Ist-Versteuerung". Dies ist in §13 Abs. 1 Nr. 1 a UStG festgelelgt, der besagt, dass immer dann, wenn auf eine Rechnung, egal ob Anzahlungs- oder Schlußrechnung eine Zahlung erfolgt, OHNE dass die der Rechnung zugrundeliegende Leistung erbracht wäre, die Umsatzsteuer mit Ablauf des Voranmeldezeitraums fällig wird. Hier wird also eine "IST" Versteuerung angesetzt und zwar völlig unabhängig davon, ob man seine Leistungen sonst nach "IST" oder "SOLL" versteuern muss.

@bbax: Für Dich heißt das, dass Du immer dann, wenn Du eine 30% Anzahlung auf eine auf den vollen Betrag ausgestellte Rechnung erhältst BEVOR die Leistung erbracht wurde, Du nicht etwas schon mit Rechnungserstellung (bei IST Versteuerung) die gesamte USt abführen musst, sondern lediglich die USt auf den Anzahlungsbetrag und auch die erst nach Erhalt und mit der nächstfälligen UStVA. Sprich unbedingt noch einmal mit Deinem Steuerberater, denn das macht je nach Betrag schon was aus.

Um aber auf Deine Frage selbst einzugehen, nein, das geht in der Wawi nicht, vielleicht auch nur noch nicht, denn aktuell kann die Wawi nur eine einzige Rechnung pro Auftrag verwalten. Da Du gezahlte und geschuldete Beträge einer vorab gestellten Gesamtrechnung ja aber steuerlich abgrenzen kannst, macht das dann keinen Unterschied mehr.
 

bbax

Aktives Mitglied
25. September 2013
2
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Vielen Dank für das Feedback. Leider habe ich eine Soll Besteuerung und keine IST Besteuerung.
Ich ändere es nun wie im Screnshot im Adobe Illustrator manuell um. Ist zwar keine gute Lösung aber wohl der beste Weg.

Schöne Grüße,

Manuel
 

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gutberle

Sehr aktives Mitglied
29. März 2011
1.292
395
Nein, denn meine Antwort ist komplett unabhängig davon, ob Du IST oder SOLL Versteuerer bist. Lediglich der für Dich relevante Satz im UStG §13 ändert sich für Dich von a) auf b), siehe hier §13 Abs. 1 Nr. 1 b UStG, die dort gemachte Aussage bezüglich der USt-Fälligkeit aber nicht. Es ist also auch für Dich alles so, wie ich es oben beschrieben habe. Sprich einfach noch einmal mit Deinem Steuerberater.

... Natürlich kannst Du es so machen, wie in Deiner Abbildung. Letztlich ist das ja nichts weiter als eine explizite Aufgliederung der Fälligkeiten nach Deinen Zahlungsbedingungen. An der steuerlichen Bewertung ändert aber auch das überhaupt nichts.
 

gutberle

Sehr aktives Mitglied
29. März 2011
1.292
395
Kommando zurück, ich hatte Deine Email nicht richtig gelesen und verstanden, dass Du IST Versteuerer bist, Du schreibst aber genau das Gegenteil, nämlich, dass Du SOLL Versteuerer bist.
In diesem Fall gilt alles, was ich in Post #3 geschrieben haben, uneingeschränkt für Dich und auch der relevante Passus in §13 UStG ist a) und nicht wie bei IST Besteuerern b), sorry...
 

etippl

Mitglied
14. März 2020
9
2
Hallo liebes Forum,
ich würde das Thema gerne nochmal aufgreifen.
Wie schon der eigentliche Ersteller des Beitrags beschreibt, wäre es für uns wichtig bei der Anzahlung wirklich nur die Steuer für die Anzahlung zu zahlen und nicht die komplette MwSt.
Kann man das in der Wawi irgendwo hinterlegen?
Est tut mir leid wenn ich so naiv frage.
Bitte gebt mir Bescheid wenn noch andere Informationen notwendig sind.
Danke
 

LED-Arena

Aktives Mitglied
3. April 2012
52
4
gibt es für anzahlungsrechnungen 20-30-50-70% schon adequate lösungen? das jedes mal eine neue rechnungsnummer generiert wird? weil ich habe das aktuell nur mir verschiedenen vorlagen geändert und rechnungsnummmer RE-2022XXXX- mit (anzahlung 50% 01 Teilrechnung2 mit -02 und schluss rechnung mit -10 gelöst aber hinterlegt im programm währe mir das lieber ibt es da was fertiges?
 

mh1

Sehr aktives Mitglied
4. Oktober 2020
1.261
337
Hallo liebes Forum,
ich würde das Thema gerne nochmal aufgreifen.
Wie schon der eigentliche Ersteller des Beitrags beschreibt, wäre es für uns wichtig bei der Anzahlung wirklich nur die Steuer für die Anzahlung zu zahlen und nicht die komplette MwSt.
Wenn du eine Anzahlung von deinem Kunden erhälst, musst du Umsatzsteuer von dieser Anzahlung abführen. Wichtig ist: du führst die Umsatzsteuer erst dann ab, wenn du die Anzahlung erhalten hast.

Steuerrechtlich ist also eine Abschlagsrechnung nicht relevant, sondern erst die Abschlagszahlung.
In der Finanzbuchhaltung (also beim Steuerberater) wird das so dargestellt, dass Abschlagsrechnungen gar nicht und Abschlagszahlungen auf ein Konto "erhaltene Anzahlungen" (also nicht direkt auf Erlöskonten) gebucht werden.
Erst die Schlussrechnung wird in voller Höhe als Erlös gebucht und diese "erhaltenen Anzahlungen" werden dann entsprechend gegengerechnet, so dass nur noch vom Differenzbetrag Umsatzsteuer abgeführt wird.

Kann man das in der Wawi irgendwo hinterlegen?
Meines Wissens ist die Behandlung von Anzahlungen in JTL noch nicht richtig möglich.
Das wurde mal für die 1.6 angekündigt. Aber ich kenne die 1.6. noch nicht (wir arbeiten noch mit 1.5)

Braucht dir ja nicht leid zu tun...

Also wir gehen bei Anzahlungen (haben einige davon) so vor.
  • Auftrag wird in voller Höhe angelegt.
  • Kunde bekommt eine AB mit dem Zusatztext (Reportgenerator), dass er jetzt 30% zu zahlen hat.
  • Wenn diese 30% auf dem Bankkonto sind (und erst dann!) bucht der Steuerberater diese 30% auf "erhaltene Anzahlungen" und die USt. für diese 30% wird fällig
  • Diese 30% geben wir im JTL bei dem Auftrag als Zahlung ein
  • Nach X Wochen/Monaten wird in dem Auftrag dann eine Rechnung in voller Höhe erzeugt. Dabei zieht JTL automatisch die erhaltenen 30% ab (ist ja so eingetragen) und weist auf der Rechnung 70% als offener Betrag aus.
 

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
5.923
568
Vielen Dank für das Feedback. Leider habe ich eine Soll Besteuerung und keine IST Besteuerung.
Ich ändere es nun wie im Screnshot im Adobe Illustrator manuell um. Ist zwar keine gute Lösung aber wohl der beste Weg.

Schöne Grüße,

Manuel
Wir haben unsere Vorlagen dahingehend so aufgebaut, dass unsere Kunden die mit "Anzahlungen" arbeiten, sich eine Zahlungstabelle einblenden lassen können.

Dann sieht man auch genau, wann was wie bezahlt wurde.
 

dirkr

Neues Mitglied
18. Oktober 2023
26
3
Deidesheim
Firma
KTW GmbH & Co. KG
Ich würde das Thema gerne nochmal aufgreifen.
Wir hatten bisher immer Anzahlungsrechnungen erstellt (keine Proforma)
Und am Schluss gab es eine entsprechende Schlussrechnung.
Wir sind eine Gmbh und machen monatliche Abschlüsse.
Die Anzahlungsrechnung muss im gleichen Nummernkreis wie eine Rechnung sein. Also sozusagen eine normale Rechnung.
Wie löst ihr das hier sauber?
Bei uns geht es im aktuellen Fall um eine Firma im Europäischen Raum. Wir arbeiten nur B2B.
Der Auftrag wird erst bestellt, sobald die Anzahlung eingegangen wird. Es wird aber eine "Anzahlungsrechnung" benötigt.
Jetzt weiß ich natürlich nicht, wie ich das richtig und vor allem sauber im System abbilde.
 

Jens Falk

Offizieller Servicepartner
SPBanner
14. Mai 2020
270
103
Ich würde das Thema gerne nochmal aufgreifen.
Wir hatten bisher immer Anzahlungsrechnungen erstellt (keine Proforma)
Und am Schluss gab es eine entsprechende Schlussrechnung.
Wir sind eine Gmbh und machen monatliche Abschlüsse.
Die Anzahlungsrechnung muss im gleichen Nummernkreis wie eine Rechnung sein. Also sozusagen eine normale Rechnung.
Wie löst ihr das hier sauber?
Bei uns geht es im aktuellen Fall um eine Firma im Europäischen Raum. Wir arbeiten nur B2B.
Der Auftrag wird erst bestellt, sobald die Anzahlung eingegangen wird. Es wird aber eine "Anzahlungsrechnung" benötigt.
Jetzt weiß ich natürlich nicht, wie ich das richtig und vor allem sauber im System abbilde.
  1. In Angebot und Auftragsbestätigung schreiben, daß eine Anzahlung zu leisten ist.
  2. Die erhaltene Anzahlung richtig verbuchen, siehe https://www.haufe.de/finance/haufe-...lungen-erhaltene_idesk_PI20354_HI1906189.html
  3. Die erhaltene Anzahlung in JTL-verbuchen
  4. Die Rechnung in JTL-Wawi erstellen und in der Finanzbuchführung verbuchen
  5. Die Anzahlung (Verbindlichkeit) gegen die Rechnung ausbuchen
  6. Die restliche Zahlung in der Buchhaltung verbuchen
  7. Die restliche Zahlung in JTL verbuchen
An- bzw. Abzahlungsrechnungen gibt es buchhalterisch nicht, sondern nur die geleistete Zahlung. Deshalb kann die Nummer nicht den selben Nummernkreis sein, wie der für AR.