Allgemeines zur UVP

geld

Gut bekanntes Mitglied
30. August 2006
162
0
Hallo Leute,

UVP bedeutet Umweltverträglichkeitsprüfung!

Alle, die sich mit diesem Thema noch nicht auseinandergesetzt haben, müssen folgende Punkte beachten:

1. Wenn überhaupt, sollte man diese komischen Buchstaben nur mit einem Sternchen dran verwenden und in unmittelbarer Nähe sollte die Auflösung, also die Langform deutlich angebracht sein. Selbst die Abkürzung "unverb. Preisempf." ist problematisch, weil der Kunde sich den vollständigen Ausdruck dazudenken muss.

2. Eine unverbindliche Preisempfehlung muss auch wirklich vom Hersteller ausgesprochen sein. Das tut nicht jedes Preisschild.

3. Die unverbindliche Preisempfehlung muss aktuell sein. Ein Hersteller kann die unverbindliche Preisempfehlung ändern. Damit ist an den Anbieter die Anforderung gestellt, ständig die aktuellen unverbindlichen Preisempfehlungen zu kennen! Das kann man nicht schnell Mal auf der Hersteller-Website nachsehen, weil Hersteller bemüht sind, Informationen zu neuer Ware anzubieten und nicht zu alter.

4. Bietet man ein Auslaufmodell oder ein altes Modell an, könnte man sich mit "ehemalige unverbindiche Preisempfehlung" aus der Affäre ziehen. Damit ist an den Anbieter die Anforderung gestellt, immer zu wissen, was ein Auslaufmodell ist. Und man vertreibt den Interessenten eher als wenn man gar keine Preisempfehlugn angibt.

5. Ist eine unverbindliche Preisempfehlung zu hoch und wird dieser Preis nicht einmal ungefähr am Markt erreicht (Mondpreis), stellt eine Gegenüberstellung mit dem ach so niedrigen Verkaufspreis eine Irreführung des Käufers vor! Damit ist an den Anbieter die Anforderung gestellt, ständig die Preise zu untersuchen und auch zu wissen, zu welchen Preisen ein bestimmtes Produkt von anderen verkauft wird.

6. Mir ist nicht bekannt, wie man "unverbindliche Preisempfehlung" von "unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers" abgrenzt, was rechtlich sicherer oder richtiger ist oder ob es Unterschiede gibt.

6. Übertreibt man mit der Gegenüberstellung von Preis und Preisempfehlung, kann man kritische Kunden verlieren. Auch fühlt sich ein Kunde als blöd behandelt, wenn man nicht auf seine Kompetenz und sein Auskennen zählt sondern ihn mit einer Zahlenangabe erleuchtet zu haben meint.

7. Sind die Preise viel niedriger als die unverbindliche Preisempfehlung, denkt sich der Kunde, es mit unbeliebter mangelhafter Ware zu tun zu haben. Gleichzeitig wird die Frage aufgeworfen, ob das Produkt nicht alt ist, aus irgendwelchen vergammelten Restposten stammt oder ob die Preisempfehlung nicht vom Mond ist.

8. Die Einbindung der "UVP" in die Angebote und ihre Pflege stellt einen nicht zu unterschätzenden Aufwand dar.

9. Da ein Kürzel allein nicht sein darf, fallen Artikelnamen mit "UVP" weg, wenn nicht gleich daneben die Langfassung steht. Nimmt man trotzdem Gebrauch von "UVP", kann darunter die Übersichtlichkeit leiden.

Was wäre es schön, könnte man neben seinem Preis einen durchgestrichenen höheren Preis stehen und den Interessenten zum Kauf bewegen. Aber wie man sieht, handelt man sich mit "UVP" viel Ärger ein. Bestenfalls kann man sein Angebot noch rechtzeitig überarbeiten. Man kann aber auch abgemahnt werden, was locker 500-1000 Euro kostet. Wenn der Hersteller eine unverbindliche Preisempfehlung gesenkt hat und man das nicht mitbekommen hat und sie nicht geändert, hat man sich gegenüber einem Konkurrenten einen Wettbewerbsvorteil verschafft. Der Konkurrent lässt abmahnen, und diese Abmahungen haben schon welche in den Ruin getrieben.

Lest hier, eine Anbieterin konnte die Richter nicht einmal mit einem demoskopischen Gutachten beeindrucken, dass viele Personen die Abkürzung "UVP" kennen:
http://www.aufrecht.de/4091.html

Auch in easySales habe ich "UVP" gesehen. Grundsätzlich sollte der angehende Händler immer zuerst recherchieren und sich dann entscheiden, welche Schiene er fährt.
 

Heuschrecke

Aktives Mitglied
18. September 2006
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Stimmt leider...

Hi, nehmt die Warnung ernst, mich hatte es vor ein paar wochen auch damit erwischt, und die abmahner suchen immer noch unwissende!
1000 EUR ist das nicht wert.... :(
 

gerhard5302

Sehr aktives Mitglied
Ich finde die Angabe einer "Unverbindlichen Preisempfehlung" nicht nur in einem Onlineshop sowieso Schwachsinn. In der Praxis bei einem Onlineshop braucht das (fast) niemand.
Im Eazysales würde ich das Feld beim Artikel "Listenpreis" nennen. Wer es überhaupt braucht.
Wer Spaß daran hat und ihn weiß, kann hier den aktuellen Listenpreis zum Zeitpunkt der Artikelaufnahme rein schreiben. Und sich daran ergötzen um wieviel billiger er doch ist... ;)

Was aber gut wäre: Bei jedem Art. ein Eingabefeld für einen Sonderangebots-Preis, zeitlich limitieret von - bis (Datum).

Dann steht beim Art. im Onlineshop der normale Preis des Shops und eben der aktuelle Sonderpreis. "Sonderangebot: statt 14,90, jetzt nur 9,90..., Sie sparen 5,00..." Sonderangebotstext frei gestaltbar, Preise übernommen aus eS Art. Verwaltung.

Wenn das vorher festgelegt Sonderpreis-Datum rum ist, erscheint automatisch nur mehr der normale Shop VK Preis.

lg

Gerhard
 
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