n8schicht27
Gut bekanntes Mitglied
Hallo,
habe heute meine Post geöffnet und einen Brief von einem Anwalt erhalten in dem wie folgt steht:
Unser Mandant hat nunmehr wie folgt festgestellt, dass ihr Unternehmen bei eBay Angebot schaltet, die ebenfalls den Verkauf von Elektrogeräten zum Gegenstand haben.
So haben sie beispielsweise unter der Artikelnummer: xxxx ein Elektrogerät angeboten, und zwar unter der eBay-Kategorie "Bosch".
Gegenstandswert: 50.000€
1,3 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG 1359€
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG 20€
Zahlung und Unterlassungserklärung bis 11.12.2007
Was haltet Ihr davon?
habe heute meine Post geöffnet und einen Brief von einem Anwalt erhalten in dem wie folgt steht:
Unser Mandant hat nunmehr wie folgt festgestellt, dass ihr Unternehmen bei eBay Angebot schaltet, die ebenfalls den Verkauf von Elektrogeräten zum Gegenstand haben.
So haben sie beispielsweise unter der Artikelnummer: xxxx ein Elektrogerät angeboten, und zwar unter der eBay-Kategorie "Bosch".
Sie haben diese Angebot also geschaltet, wobei Sie in der Suchfunktion angegeben haben, es handele sich um ein Bosch-Gerät.
Durch die Einstellung dieses Gerätes unter dem Firmennamen "Bosch" verschaffen Sie sich einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Anbietern von Elektrogeräten, so auch gegenüber unserem Mandanten.Habe im Angebotstitel aber kein Bosch erwähnt, das Gerät wurde "nur" in der Kategroie Bosch reingestellt, somit doch auch nicht über die Suchfunktion sichtbar, lediglich über die Kategorien
Zwischen diesem und Ihnen besteht ein Wettbewerbsverhältnis. Im Ramen dieses Wettbewerbsverhältnisses haben Sie sich wettbewerbswidrige Vorteile dadurch verschafft, das Sie Geräte, die nicht vom Hersteller Bosch stammen, unter der Kategorie Bosch-Geräte anbieten.Nachforschungen haben ergeben, das der genannte Mandant nur gebrauchte Bosch elektro Geräte Verkauft, jedoch als gewerblicher Verkäufer ist dies dann Wettbewerbswidrig? wenn er die Geräte neu verkaufen würde könnte ich mir das vorstellen, aber so?
Gegenstandswert: 50.000€
1,3 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG 1359€
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG 20€
Zahlung und Unterlassungserklärung bis 11.12.2007
Was haltet Ihr davon?