Offen Abmahnfalle: versandkostenfrei vs. Nachnahme?

k9

Aktives Mitglied
18. September 2008
25
2
Hallo zusammen.

Ich habe eben einen gutgemeinten Tip bekommen und blicke mal wieder nicht durch.
Wenn man mit kostenfreier Lieferung ab XX EUR wirbt, begibt man sich scheinbar auf dünnes Eis im Bezug auf die Nachnamhegebühren, denn diese fallen ja auch über der versandkostenfrei-Grenze an:

"Wer als Internethändler etwas besonderes anbietet, wie bspw. eine Frei-Haus-Lieferung oder eine kostenlose Lieferung, kann damit selbstverständlich werben. Wichtig ist, dass die Werbung nicht irreführend ist. Mit anderen Worten: Sollte es irgendwelche Einschränkungen geben, muss transparent und deutlich darauf hingewiesen werden. Eine beliebte Falle in diesem Zusammenhang ist es, dass die kostenlose Lieferung oftmals nur bei bestimmten Zahlungsarten gilt, jedoch nicht bspw. bei Nachnahme. Der Umstand an sich ist kein Problem, es muss jedoch darauf hingewiesen werden, bspw. durch die Formulierung: "kostenlose Lieferung (außer Nachnahme)"

Mir leuchtet das allerdings nicht ein, da es sich bei den Nachnahmegebühren (inkl. DHL handlinggebühr) ja nicht um Versandkosten handelt, sondern um Kosten, die an die Zahlungsart gekoppelt sind. Die Aussage "versandkostenfrei" ist also richtig, auch wenn Nachnahmegebühren anfallen. Kann von Euch jemand genaueres dazu sagen?
 

knackig

Sehr aktives Mitglied
17. November 2011
953
157
Nordhessen
AW: Abmahnfalle: versandkostenfrei vs. Nachnahme?

Das ist in meinen Augen reine Auslegungssache. Wenn es aus diesem Grund zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte, kann es vom Richter zu Richter unterschiedlich gesehen werden. Bei solchen Entscheidungen wird oft eine gewisse "Dummheit" des Kunden angenommen, so dass man dann sehr wohl zu dem Schluss kommen kann, "versandkostenfrei" bezieht sich auch auf die Nachnahmegebühr. Möchte man also auf der sicheren Seite sein, wäre es nicht verkehrt es so zu machen. Ich sehe an dieser Stelle tatsächlich eine gewisse Gefahr.
 

k9

Aktives Mitglied
18. September 2008
25
2
AW: Abmahnfalle: versandkostenfrei vs. Nachnahme?

Das ist in meinen Augen reine Auslegungssache. Wenn es aus diesem Grund zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte, kann es vom Richter zu Richter unterschiedlich gesehen werden. Bei solchen Entscheidungen wird oft eine gewisse "Dummheit" des Kunden angenommen, so dass man dann sehr wohl zu dem Schluss kommen kann, "versandkostenfrei" bezieht sich auch auf die Nachnahmegebühr. Möchte man also auf der sicheren Seite sein, wäre es nicht verkehrt es so zu machen. Ich sehe an dieser Stelle tatsächlich eine gewisse Gefahr.

Dann sollte aber doch das klassische Sternchen mit einem Link in die Zahlungsarten reichen, wenn man dort angibt, daß die Gebühren auch bei versandkostenfreier Lieferung anfallen, oder?
Wie formuliert man sowas am Besten um der Rechtslage genüge zu tun, sich aber die Kunden nicht zu vergrähmen?
 

igel-max

Sehr aktives Mitglied
3. August 2009
3.143
106
Schwarzach a Main
AW: Abmahnfalle: versandkostenfrei vs. Nachnahme?

Das ist in meinen Augen reine Auslegungssache. Wenn es aus diesem Grund zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte, kann es vom Richter zu Richter unterschiedlich gesehen werden

Das ist witzig womit sich Deutsche Gerichte und Deutsche Richter im Jahre 2013 beschäftigen müssen :+) und 100 von wichtigen verfahren laufen in die Sandgasen (und die Fristen sind dann versäumt)
 

helminec

Gut bekanntes Mitglied
16. Mai 2008
897
13
Coburg
AW: Abmahnfalle: versandkostenfrei vs. Nachnahme?

vlt. wäre die einfachste lösung deine summe ab xxx versandkostenfrei soweit zu erhöhen, dass deine nn-gebühren im fall der fälle herausspringen und du lässt es bei versankostenfrei ist versandkostenfrei?
ich als kunde hätte da meine bedenken, wenn ich irgendwo für 200 euro bestelle, versandkostenfrei - und der händler schreibt mir dann eine ellenlange erklärungsmail weil er von mir 2 euro nachnahmegebühren zusätzlich will?

ansonsten... wie igle-max schon sagt :)
 

casim

Sehr aktives Mitglied
26. Juni 2012
5.934
10
AW: Abmahnfalle: versandkostenfrei vs. Nachnahme?

Der Händler will die ja nicht sondern di Post und die kassiert die 2 € vor ort

imho kann man das nicht vermeiden
 

maydo

Sehr aktives Mitglied
28. März 2011
2.135
86
DE-Fulda
AW: Abmahnfalle: versandkostenfrei vs. Nachnahme?

Versandkosten und Nachnahme sind 2 paar Schuhe.
Denke nicht daß irgendein Richter Nachnahmegebühren als Versandkosten sieht.
Anders sieht es bei dem Text "Kostenlose Lieferung" aus, hier könnte man durchaus Nachnahmegebühren als Lieferkosten betrachten.
Jedoch nicht bei kostenloser Versand.
 

k9

Aktives Mitglied
18. September 2008
25
2
AW: Abmahnfalle: versandkostenfrei vs. Nachnahme?

Also einigen wir uns darauf, daß "versandkostenfrei ab XX EUR" okay ist, aber "kostenlose Lieferung" riskant?

Also ganz ehrlich... ich finde es mittlerweile wirklich unglaublich schwierig, rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
Igel-max hat tatsächlich recht. Mit Recht und gesundem Menschenverstand hat das lange nichts mehr zu tun.
Die Einstellung bringt uns aber mit der Mahnung auf dem Tisch auch nicht weiter...
 

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
AW: Abmahnfalle: versandkostenfrei vs. Nachnahme?

Also einigen wir uns darauf, daß "versandkostenfrei ab XX EUR" okay ist, aber "kostenlose Lieferung" riskant?

Also ganz ehrlich... ich finde es mittlerweile wirklich unglaublich schwierig, rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
Igel-max hat tatsächlich recht. Mit Recht und gesundem Menschenverstand hat das lange nichts mehr zu tun.
Die Einstellung bringt uns aber mit der Mahnung auf dem Tisch auch nicht weiter...

full ack!
 

faceofboh

Sehr aktives Mitglied
31. Mai 2011
180
61
AW: Abmahnfalle: versandkostenfrei vs. Nachnahme?

Also für mich ist Nachnahme eine Zahlungsart (Inkassodienstleistung) und hat damit mit den Versandkosten nicht wirklich etwas zu tun. (Auch wenn das in JTL etwas anders umgesetzt wurde)
 

faceofboh

Sehr aktives Mitglied
31. Mai 2011
180
61
AW: Abmahnfalle: versandkostenfrei vs. Nachnahme?


Weil ich für Zahlungsarten kein Aufpreise in der Wawi definieren kann, also muss ich in der Wawi Nachnahme unter die Versandarten hineinmischen. So haben wir in der Wawi z.B. 2x Nachnahme unter den Versandarten. Einmal Nachnahme inkl. Versandkosten für Bestellungen unter der Frachfreigrenze und einmal Nachname ohne Versandkosten bei Versandkostenfreien Lieferungen.

Idealerweise gehört sich die Nachnahme mit definierbaren Aufpreis zu den Zahlungsarten.
 

dc-nico

Sehr aktives Mitglied
AW: Abmahnfalle: versandkostenfrei vs. Nachnahme?

Hallo,

ich frage später meine Frau, die die rechtlichen Sachen macht.
Dennoch ist eine Nachname eine position, die der Kunde in der Kaufabwicklung sehen muss.
Es gibt doch genügend Optionen, welche diese Versandarten konfigurieren lassen.
Ich gebe später ein mal eine sichere Antwort ab.

Gruß

NICO
 

dc-nico

Sehr aktives Mitglied
AW: Abmahnfalle: versandkostenfrei vs. Nachnahme?

Hallo,

also, es muss im Angebot, egal ob Shop oder sonstige Verkaufsplattform der Hinweis vorhanden sein, dass bei Nachnahme, Kosten in Höhe von XX entstehen.
Dies muss anhand des *, direkt hinter dem Wort "Versandkostenfrei" gekennzeichnet sein.
Und nicht vergessen, das * auch vor dem Hinweis im Angebot zu setzen, da auch dies abmahnfähig ist.

Bei weiteren Fragen bitte einfach anfragen.

Gruß

NICO
 

k9

Aktives Mitglied
18. September 2008
25
2
AW: Abmahnfalle: versandkostenfrei vs. Nachnahme?

Hallo,

Dies muss anhand des *, direkt hinter dem Wort "Versandkostenfrei" gekennzeichnet sein.


NICO

Hi Nico.

Und wenn man nun aus dem "versandkostenfrei" ein "portokostenfrei" macht? Ist das nicht eindeutig genug, wenn unter den Angaben zu den Zahlungsarten auf die Nachnahmegebühren, auch bei portofreier Lieferung, hingewiesen wird?
 

dc-nico

Sehr aktives Mitglied
AW: Abmahnfalle: versandkostenfrei vs. Nachnahme?

Hallo,

es ist doch egal, was du kostenfrei anbietest.
Du muss hinter diesem Versandkostenfrei oder Portokostenfrei in immer mittels * darauf hinweisen, dass bei Nachnahme XXX Gebühren anfallen.

Gruß

NICO