Bei 2 rechtlich getrennten Firmen, sollten 2 Mandanten mindestens verwendet werden, man denke allein an DSGVO!
Grundsätzlich könnte es sogar mit der Versicherung Probleme geben, wenn die Hütte brennt, weil dann beide Firmen platt wären, weil nicht jede Firma einen eigenen "Serverraum=Ausfallsicherheit" hatte.
Oder man denke an CyberAngriff, etc. ... sollte man sich daher gut überlegen, bei Kleinfirmen vllt. egal, aber größeren Firmen umso schmerzhafter sein.
Mit den 2 Mandanten stimme ich Dir zu.
Bei allem anderen würde ich allerdings nicht so das Problem sehen. Es kommt halt auf die Konstellation an, aber das ist mehr ein Thema für den Steuerberater, damit das FA da nicht auf die Barrikaden geht.
Es gibt ja auch sonst mehrere Firmen in einem Gebäude oder auch Rechenzentren mit Servern mehrerer Firmen, da muss halt jede Firma eine eigene Versicherung haben bzw. das so mit der Versicherung vereinbart werden, dass beide Firmen gedeckt sind.
Des Weiteren ist es ja auch nicht ungewöhnlich, dass es in Firmenverbünden eine Produktions GmbH und eine Vertriebs GmbH gibt und beide z.B. zu einer Holding gehören.
Kann ich diese 2 Firmen beide über ein WAWi anlegen und verwalten? Wenn ja, wie würde ich die Artikel dann der jeweiligen Firma zuordnen?
Da kommt es sehr darauf an, was Du unter 2 Firmen verstehst. Es macht einen Unterschied, ob Du tatsächlich 2 Firmen hast oder einen Einzelunternehmer mit 2 Tätigkeitsfeldern. Das kann Dir wie schon geschrieben am ehesten ein Steuerberater oder Rechtsanwalt erläutern, wie sehr Du auf eine Trennung der Geschäftsabläufe achten musst.
Das sauberste wären 2 Mandanten.
Wenn dies nicht möglich ist, gibt es eine andere Möglichkeit?
Ansonsten wäre mein Ansatz, das ganze über eine normale Lieferanten-/Kundenbeziehung zu lösen, also 2 Mandanten und der eine "kauft" bei dem anderen halt ein. Artikeldaten lassen sich dann per
Ameise überspielen oder auch per
FFN, (Lieferanten-)Aufträge alternativ auch z.B. über XML-Export und Import.