kirstein.markus
Gut bekanntes Mitglied
Hallo,
wir lassen gerade alle unsere eCommerce Kanäle vom Händlerbund prüfen. Bei eBay wurde bemängelt, dass die Grundpreisangabe nicht vorne steht. Denn dadruch ist in verschiedenen Ansichten nicht gewährleistet, dass der Kunde den Grundpreis auf den ersten Blick sieht.
Laut Händlerbund sind wir nur rechtssicher, wenn die Grundpreisangabe VOR der Artikelbeschreibung steht. Ist da eine Änderung in Planung oder wie macht ihr das in der Praxis?
Viele Grüße
Markus
wir lassen gerade alle unsere eCommerce Kanäle vom Händlerbund prüfen. Bei eBay wurde bemängelt, dass die Grundpreisangabe nicht vorne steht. Denn dadruch ist in verschiedenen Ansichten nicht gewährleistet, dass der Kunde den Grundpreis auf den ersten Blick sieht.
Laut Händlerbund sind wir nur rechtssicher, wenn die Grundpreisangabe VOR der Artikelbeschreibung steht. Ist da eine Änderung in Planung oder wie macht ihr das in der Praxis?
Viele Grüße
Markus