AW: 099831 Eingangsrechnung - Zusatzkosten
Hallo Thomas Lisson,
ich habe dies soeben nochmal mit den dafür Zuständigen Personen hinterfragt.
Es gibt hierfür keine genaue Definition im Gesetzbuch
§ 192 UGB (Unternehmensgesetzbuch), Inventurverfahren - JUSLINE Österreich
nach Rücksprache mit dem Finanzamt haben mir diese Bestätigt das
- Art der Ware (Artikelbezeichnung)
- Menge
- Warenwert (sprich Einzeleinstandspreis)
Für eine Finanzprüfung muss auch ein Bezug zum Einkauf vorhanden sein. Heißt, wenn der Prüfer ins Lager geht und auf einen Artikel zeigt muss hier eine Rechnung dafür vorhanden sein.
Für eine leichte
Inventur ist zu Empfehlen auch noch eine Möglichkeit Kaufdatum bzw. Rechnungsnummern für Artikel hinterlegen zu können, um hier Rechnungen gleich zu finden, bzw. wenn etwas schon lang auf Lager liegt eine Abwertung rechtfertigen zu können.
Das Finanzamt braucht für eine gültige Inventur einen Nachweis, dass das Lager 1x jährlich körperlich durchgegangen worden ist.
Für eine Übersichtlichere Auflistung der Beschaffungskosten empfehle Ich bei der derzeitigen Artikelansicht eventuell ein bzw. mehrere Felder mit Zusatzkosten wie (
Zollwert in %, Frachtkosten(Containerlieferung), sonstiges,...) einzubauen.
Der Ø-
Einkaufspreis könnte dann weiterhin wie der Name schon sagt als Einkaufspreis (ohne Beschaffungskosten) durchgehen.
In den 1 oder mehreren Beschaffungskosten- Feldern werden dann die Ø-
Beschaffungskosten eventuell bei Buchen der EINGANGSRECHNUNG auf die einzelnen Beschaffungskosten-Felder verteilt.
Derzeit werden die Zusatzkosten bei der neuen Funktion EINGANGSRECHNUNGEN nur bei dem Ø-Einkaufspreis dazugerechnet. - Klickt man einmal versehentlich auf ändern des Einkaufspreise sind alle Ø-
Beschaffungskosten verloren.
Wie gesagt ist es kein muss, aber würde alles erheblich Transparenter gestallten und gute Aufschlüsse und Statistiken liefern.