Im Zusammenhang mit der Gesetzesänderung zum Verkauf von Gebrauchtwaren oder Waren mit Mängeln (www.it-recht-kanzlei.de) suchen wir noch krampfhaft nach einer Möglichkeit den Kunden noch "Eigens" über die abweichende Beschaffenheit zu informieren.
Ich habe bisher bereits viele Checkboxen...