Wertersatz oder Ablehnung des Widerrufs bei verschmutzter Ware

Enno25

Gut bekanntes Mitglied
22. März 2010
179
2
Hallo,

wir verkaufen u.a. auch Artikel für Tiere.
Nun haben wir eine Pferdedecke im Rahmen des Widerrufs zurück bekommen.
Diese ist vollkommen mit Pferdehaaren verunreinigt so das diese nicht gereinigt und nicht erneut verkauft werden kann.

Ich weiß jetzt nicht, wie man mit solch einer Kundin umgehen soll.
Im Ladengeschäft bringt die ja auch Ihr Pferd nicht mit.

Wertersatz fordern ? Wenn ja, wie hoch oder generell die Rücknahme ablehnen ?

Wie seht Ihr das ?

Vg.
Enno
 

remedy

Aktives Mitglied
20. Juni 2007
73
2
Magdeburg
AW: Wertersatz oder Ablehnung des Widerrufs bei verschmutzter Ware

Wenn du einigermaßen rechtssicher handeln möchtest, frag am besten deinen Anwalt, welcher dir auch deine AGB und WRB etc. erstellt hat.

LG Ronny
 

futagami

Aktives Mitglied
15. April 2014
154
0
AW: Wertersatz oder Ablehnung des Widerrufs bei verschmutzter Ware

Haste normale Standardtexte, dann hast du pech:

"Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist."

Um die Funktion der Decke zu prüfen (ob sie fürs Pferd warm genug, groß genug etc ist) muss man sie am Pferd ausprobieren können. Im LAden kann der Kunde das Material anfassen, angucken und oft Probesachen anprobieren (passt nicht bei deinem Pferdebeispiel aber das ist der Hintergrund zwischen der Ungleichstellung Ladengeschäft und Onlineshop). Solche Artikel musst du anders kalkulieren und solche möglichen Totalausfälle mit einpreisen, alternativ machst du eine Gebrauchtwaren-Rubrik auf oder verkaufts die Decke gebraucht bei ebay
 

dagoberto

Sehr aktives Mitglied
19. Juli 2009
1.573
9
Köln
AW: Wertersatz oder Ablehnung des Widerrufs bei verschmutzter Ware

Haste normale Standardtexte, dann hast du pech:

"Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist."

Um die Funktion der Decke zu prüfen (ob sie fürs Pferd warm genug, groß genug etc ist) muss man sie am Pferd ausprobieren können. Im LAden kann der Kunde das Material anfassen, angucken und oft Probesachen anprobieren (passt nicht bei deinem Pferdebeispiel aber das ist der Hintergrund zwischen der Ungleichstellung Ladengeschäft und Onlineshop). Solche Artikel musst du anders kalkulieren und solche möglichen Totalausfälle mit einpreisen, alternativ machst du eine Gebrauchtwaren-Rubrik auf oder verkaufts die Decke gebraucht bei ebay

Sorry, aber das halte ich für quatsch! Das geht gar nicht!
Im Laden hätte die Kundin auch nicht das Pferd mitgebracht und im Gegenschluss hätte Sie zu Hause das Material anfassen können und selbst abschätzen ob es warm genug ist, da muss Sie nicht erst Ihr Pferd fragen.

Ich würde auf jeden Fall Wertersatz abziehen, und ich bin auch der Meinung dass er absolut rechtens ist.
 

christian1701

Sehr aktives Mitglied
19. Juli 2007
2.891
102
Wien
AW: Wertersatz oder Ablehnung des Widerrufs bei verschmutzter Ware

Ne futagami. "Wie im Ladengeschäft" heisst es, nicht am Pferd eine Proberunde reiten.
Und den Standardtext kannst nicht ändern, der ist Gesetz.
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Wertersatz oder Ablehnung des Widerrufs bei verschmutzter Ware

Um wirklich sicher zu gehen, wird -wie remedy schon schrieb- nur der Gang zum Anwalt helfen...

Aber auch aus meiner Sicht:
Eine Anprobe am Pferd dürfte das "Wie im Ladengeschäft" übersteigen...
Jedoch halte ich es für fraglich, ob die Decke deshalb ein "Totalverlust" ist, sprich deren Wert jetzt Null ist.

Ich gehe eher davon aus, dass du vom Kunden Wertersatz in Höhe des Differenzpreises zwischen gebrauchter, aber neuwertiger Decke und neuer Decke erzielen kannst.
Denn dass du die Ware jetzt nicht mehr als "neu", sondern nur noch als "neuwertig" verkaufen kannst, ist wohl unstrittig.
Gleiches gilt ja auch für Kleidung - wenn dort aufgrund von Verschmutzungen eine Reinigung notwendig wird, kannst du dem Kunden die Reinigung aufdrücken - aber viel mehr halt nicht.
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Wertersatz oder Ablehnung des Widerrufs bei verschmutzter Ware

Die Klausel "Wie im Ladengeschäft" gibt es seit der neuen VRRL nicht mehr, da nie sicher war, was der Kunde im Ladengeschäft genau prüfen kann, Herr Rätze vom Shopbetreiber-Blog hat das mal sinngemäß erklärt: In einem Sportgeschäft kann man Schuhe nur anpropieren und 1qm im Kreis laufen, im anderen Sportgeschäft hat man extra eine Laufbahn und kann 3 Runden drehen. Doof, aber ist so.

Ich würde die Kundin mal anrufen und ihr das Problem sachlich schildern, ist sie einsichtig, nimmt sie die Decke zurück, stellt sie auf stur, nimmst Du 100% Wertersatz. Geht sie dann jedoch vor Gericht, ziehst Du mit ziemlicher Sicherheit den kürzeren, da unsere allwissenden Richter immer davon ausgehen, dass man jegliche Ware auch gebraucht verramschen kann.
 

futagami

Aktives Mitglied
15. April 2014
154
0
AW: Wertersatz oder Ablehnung des Widerrufs bei verschmutzter Ware

der Vergleich mit dem Ladengeschäft ist seit der letzten Änderung passee. Der Kunde darf die Funktionen normal testen. Funktionsunterwäsche darf getragen zurück gegeben werden, weil die Funktion eben nur beim Tragen getestet werden kann. Und wenn du zu persönlich viel drin schwitzt nach dem ersten Lauf war das eine Funktionsprüfung. Vertut euch da bitte nicht. Nur weil das in der Praxis zum Glück selten vorkommt, das man wirkliche Schweinereien zurückbekommt lässt das keinen Rückschluss auf die die Rechte der Kunden zu.

Nochmal, es heißt "Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist."

Wenn der Gaul nach 1 Nacht mit der Decke friert, dann hat die Funktionsprüfung ergeben, dass für die beiden diese Decke nicht geeignet ist. Decken sind auch keine Hyghieneprodukte, die nach Anproben nicht zurück gegeben werden dürften. Du kannst versuchen, der Kundin einen Betrag für Reinigung abzuziehen aber wenns hart auf hart kommt, geh ich jede Wette ein, dass du einen Prozess sang- und klanglos verlierst. Anders hätte es ausgesehen, wenn der Gaul ein Loch in die Decke gefressen hätte. Steht nicht ausdrücklich "essbar" in der Deckenbeschreibung, dann wäre das Anknabbern der Decke beispielsweise keine notwendige Funktionsprüfung.
 

ICP_Nailcare

Aktives Mitglied
4. September 2012
64
1
AW: Wertersatz oder Ablehnung des Widerrufs bei verschmutzter Ware

@futagami

Das bedeutet also das der Kunde alles benutzen und testen kann?

In unserem Fall kann er jedes Kosmetikprodukt öffen, testen und den benutzten Nagellack, oder Creme zurück schicken.

Es fällt mir wirklich schwer zu glauben das der Gesetzgeber das so gemeint hat. Wie oft darf er testen? Bis die Flasche Nagellack halb leer ist?

Wenn eines unserer Produkte benutzt wurde können wir es nicht mehr aus hygienegründen verkaufen. Also 100% Ersatz vom Kunden?!

Über ein paar Informative Antworten würde ich mich freuen.

gruss David
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Wertersatz oder Ablehnung des Widerrufs bei verschmutzter Ware

Dazu musst Du leider einen Anwalt befragen. Evtl. dürften solche Artikel aber unter "Artikel, die nicht zur Rücksendung geeignet sind" fallen.
 

KathiLe

Sehr aktives Mitglied
31. August 2009
2.899
9
AW: Wertersatz oder Ablehnung des Widerrufs bei verschmutzter Ware

Naja, ich bin kein Rechtsverdreher, aber ich denke, dass der Passus "Funktionsweise" sich eher auf elektrische/elektronische Geräte bezieht und nicht auf die Wirksamkeit einer speziellen Pferdedecke ... Sonst wäre ja der Geiz-ist-Geil-Mentalität Tür und Tor geöffnet.
Ich persönlich (ob rechtlich einwandfrei oder nicht) würde den Differenzbetrag zwischen neu und gebraucht der Kundin in Rechnung stellen bzw. sie fragen, ob sie die Decke unter diesen Umständen zurück haben will.
 

KathiLe

Sehr aktives Mitglied
31. August 2009
2.899
9
AW: Wertersatz oder Ablehnung des Widerrufs bei verschmutzter Ware

Bei uns nicht - wir haben vorgebeugt ;) Wir haben eine Art Siegel an der Kleidung befestigt, das beim Anprobieren nicht stört, aber auf Hochzeitsfotos nicht besonders schön aussieht. "Rückgabe nur mit unbeschädigtem Siegel". Da man dafür das Entfernen eine Schere oder ein Messer benötigt kann mir keiner erzählen, dass das aus Versehen abgegangen ist. Seitdem wir dieses Siegel verwenden (übrigens eine "Idee" von C&A, die wir übernommen haben) haben wir nie wieder das Gefühl, dass das Kleid bereits getragen wurde. Wäre vielleicht auch was für Pferdedecken ...
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Wertersatz oder Ablehnung des Widerrufs bei verschmutzter Ware

Sowas hatte ich auch mal, in Form von neongelben Etiketten und meine Mutter hat mir auch schonmal erzählt, dass der Heineversand das genauso handhabt, allerdings kann das als unrechtmäßige Einschränkung des Widerrufsrechtes gewertet werden und ist abmahngefährdet.
 

KathiLe

Sehr aktives Mitglied
31. August 2009
2.899
9
AW: Wertersatz oder Ablehnung des Widerrufs bei verschmutzter Ware

unrechtmäßige Einschränkung des Widerrufsrechtes
Wieso? Ist ja nicht so, dass ich das Siegel zwischen Knopf und Knopfloch ziehe und der Kunde somit das Kleid nicht anprobieren (lassen) kann. Ihm ist ja wohl zuzumuten, bereits bei der Anprobe zu entscheiden, ob das Kleid getragen werden kann oder nicht. Ich sehe das nicht so verbissen. Obwohl ... in Deutschland ist alles möglich. Die deutschen Kunden sind ja sooo unmündig, können gar nichts allein entscheiden, müssen für jeden Pups ein Gesetz bekommen, das alles irgendwie regelt und das arme Kind, dass das Kleid dann doch anhatte, aber die Mutter das Geld wieder haben möchte - natürlich bekommt die Recht. Der Richter hat vielleicht auch eine Enkelin ... ;)
 

KathiLe

Sehr aktives Mitglied
31. August 2009
2.899
9
AW: Wertersatz oder Ablehnung des Widerrufs bei verschmutzter Ware

Zum Glück ist die Mehrheit der Kunden ehrlich und würde sich schämen, angebrauchte Kosmetika zurück zu senden.
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Wertersatz oder Ablehnung des Widerrufs bei verschmutzter Ware

Zum Glück ist die Mehrheit der Kunden ehrlich und würde sich schämen, angebrauchte Kosmetika zurück zu senden.

Die Ehrlichen werden jedoch immer weniger, in Zeiten von Zalandos und Amazons bestell alles kostenlos und schick alles kostenlos innerhalb von 100 Tagen zurück, egal wie es aussieht, wir sind superkulant, heute bestellt, gestern geliefert und in 1 Jahr erst zahlen, reflektieren die Kunden das auch auf alle anderen Shops. Alleine was ich an Anfragen bekomme, ob man das Rücksendeporto selbst tragen muss oder ob man ein Retourenlabel zugeschickt bekommt, obwohl in Shop und Sendung ja eigentlich alles eindeutig erklärt ist und der Versand bei mir ab 40€ schon kostenlos ist
 

herr-stromberg

Gut bekanntes Mitglied
23. November 2007
458
2
Remscheid
AW: Wertersatz oder Ablehnung des Widerrufs bei verschmutzter Ware

Wir vertreiben elektronische Bauteile, wie Laufwerke für Autonavigation oder CD-Spieler. Ab und zu kommt es vor, dass auch die Kunden, die einen Schaubendreher von einer Wasserpumpenzange nicht unterscheiden können so ein Teil kaufen. Obwohl ich immer schreibe, "Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die notwenigen Fähigkeiten und das entsprechende Fachwissen ................. haben und so weiter" basteln die Kunden mit der Ware rum, vermurksen alles und meckern dann, WARE WAR KAPUTT.

Ich sage denen dann ganz Frech, dass die Ware nicht kaputt war, Sie das wohl nicht geschnallt haben einzubauen. Ich versiegle die Ware und Wenn Siegel aufgebrochen ist, dann Pech gehabt. Ob das Gesetzeskonform ist oder nicht, ist mir in dem Fall sch...... egal.

Ich sehe nicht ein, dass jeder Ware kauft, vermurkst und meint diese wieder umtauschen zu können.

Manschen Leuten muss man einfach mal die Flausen austreiben.
 
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