Lizenzfrage: Kaufshop & Mietshop - darf ich Mietshop selbst updaten?

John

Sehr aktives Mitglied
3. März 2012
4.145
1.055
Berlin
1. Ich betreibe selbst einen gekauften JTL Shop mit aktueller Subsription.

2. Ich pflege im Auftrag für eine andere Person einen JTL Mietshop, der bei JTL gehostet ist.

Darf ich - mit den Shopdateien, die ich im Rahmen meiner Subscription herunterladen kann - den Mietshop selbst updaten?
 

MBesancon

Administrator
Mitarbeiter
1. Oktober 2010
2.086
217
Erkelenz
AW: Lizenzfrage: Kaufshop & Mietshop - darf ich Mietshop selbst updaten?

Du könntest, aber es wäre nicht unbedingt sinnvoll. Das ist einer der vielen Vorteile des Hostings. Man geht ins Kundencenter, klickt auf "Update vormerken" und wir spielen alles ein. Du musst dich für deinen Kunden nur um ein entsprechendes Template kümmern. Kommt es nach einem selbstdurchgeführten Update zu Problemen musst du auch erstmal selber ran. Machen wir das Update und es stimmt was nicht mit dem Shop springen wir ein.
 

Petuchov

Sehr aktives Mitglied
1. Oktober 2009
1.695
23
Augsburg
AW: Lizenzfrage: Kaufshop & Mietshop - darf ich Mietshop selbst updaten?

MBesancon : Bitte aber auch dann Info über das Thema Template (Du musst dich für deinen Kunden nur um ein entsprechendes Template kümmern.)
Habe leider schon einige Kunden gehabt, die Ihren Mietshopvon JTL updaten ließen, zuvor irgendwelche " Dienstleister" hatten ( Schwager, Student etc.) die kein benutzerdefinietes Template definierten, obwohl Änderungen gemacht wurden.
Dateien wurden nicht mit _custom benannt, - oder hatten sonstige Änderungen im Shop etwa in den Sprachvariablen.
Nach dem Update war natürlich alles weg.
Dann sollte man John noch erzählen, was JTL macht, wenn ein ordentlich dokumentiertes Template vorliegt, aber Ändeungen erforderlich sind.
 

John

Sehr aktives Mitglied
3. März 2012
4.145
1.055
Berlin
AW: Lizenzfrage: Kaufshop & Mietshop - darf ich Mietshop selbst updaten?

Änderungen mit _custom kenne ich schon. Ich pflege und update ja meinen gekauften Shop auch selbst.

Mir ging es wirklich nur um die lizenzrechtliche Frage, nicht um die technischen Details.
 

MBesancon

Administrator
Mitarbeiter
1. Oktober 2010
2.086
217
Erkelenz
AW: Lizenzfrage: Kaufshop & Mietshop - darf ich Mietshop selbst updaten?

Das durch ein von JTL ausgeführtes Update ein benutzerdefiniertes Template überschrieben wurde ist ausgeschlossen. Der Grund hierfür ist folgender: Im Rahmen des Updates wird ein Template für die neue Version zusätzlich zu den bestehenden Templates in den Shop eingespielt. Der Ordner dieses Templates ist dann mit der entsprechenden Versionsnummer versehen. Von daher kann das von dir beschriebene Szenario so nicht aufgetreten sein.

Klickt ein Kunde auf den Button für die Vormerkung muss er einen entsprechenden Hinweistext bestätigen. In diesem Hinweistext wird unter anderem auch darauf hingewiesen das ein Template für die neue Version vorliegen muss. Wird durch den Kunden nicht einfach blind geklickt weiss er genau as ein "neues" Template benötigt wird.

Es ist also so wie ich geschrieben habe. Man kann sein Template z.B. in einem Testshop mit der neuen Version vorbereiten, klickt auf "Update vormerken" und legt das Update in die Hand von JTL. Ist das Update durch spielt man sein angepasstes Template ein, aktiviert es und ist (im Idealfall) glüclich. Eine Gefahr das ein angepasstes Template durch das Update von JTL überschrieben wird besteht in keinem Fall!
 

MBesancon

Administrator
Mitarbeiter
1. Oktober 2010
2.086
217
Erkelenz
AW: Lizenzfrage: Kaufshop & Mietshop - darf ich Mietshop selbst updaten?

Änderungen mit _custom kenne ich schon. Ich pflege und update ja meinen gekauften Shop auch selbst.

Mir ging es wirklich nur um die lizenzrechtliche Frage, nicht um die technischen Details.

Lizenztechnisch ist es kein Problem. Wenn du das Update manuell durchgeführt hast solltest du aber kurz per Ticket den Support informieren damit wir die installierte Version in unserer Verwaltung aktualisieren können. Das ist z.B. dann hilfreich wenn Patch-Pakete oder neue Builds bereitstehen.