Wunschzettel Name verleitet zum Missbrauch

notaufnahme

Mitglied
24. Juni 2022
24
0
Alsfeld
Liebe JTL- Community.
Der Name des Wunschzettels lässt sich ja beliebig ändern. Es sind auch beliebig viele Zeichen erlaubt.
Da man diesen Wunschzettel veröffentlichen kann, ist er am Ende für jedermann zugänglich.
So lässt sich der Wunschzettel relativ einfach mit böswilligem Inhalt füllen: wie Beleidigungen, Verleumdung und Schlimmeres.
Ich finde das für grob fahrlässig und für den Shopbetreiber kann es das Ende sein.
Wäre es nicht möglich den Wunschzettel zumindest nicht zu veröffentlichen?
Für uns ist der Wunschzettel somit komplett unbrauchbar und hiermit deaktiviert.
Viele Grüß Frank
 

Anhänge

  • Bildschirmfoto vom 2024-01-30 14-29-13.png
    Bildschirmfoto vom 2024-01-30 14-29-13.png
    19,9 KB · Aufrufe: 11

notaufnahme

Mitglied
24. Juni 2022
24
0
Alsfeld
Zuletzt bearbeitet:

mvh

Sehr aktives Mitglied
26. Oktober 2011
639
211
Moin.
Ich weiß nicht, welche Einstellungen es bei Euch sind,
bei uns können nur registrierte Kunden einen Wunschzettel erstellen
und den Wunschzettelversand kann man auch deaktivieren.
Ihr MVH-Team
 

notaufnahme

Mitglied
24. Juni 2022
24
0
Alsfeld
Wenn
Moin.
Ich weiß nicht, welche Einstellungen es bei Euch sind,
bei uns können nur registrierte Kunden einen Wunschzettel erstellen
und den Wunschzettelversand kann man auch deaktivieren.
Ihr MVH-Team
Mit den Einstellungen oder ob man registriert ist hat es nicht zu tun.
Sobald mal seinen Wunschzettel von "Momentan ist Ihr Wunschzettel nicht öffentlich" auf "Momentan ist Ihr Wunschzettel öffentlich" umschaltet, erhält man einen Link den man im Internet veröffentlichen kann und daher von überall aus erreichbar ist. Der Wunschzettel Versand hat damit auch nichts zu tun.
Es ist rein die Veröffentlichung des Wunschzettels.
 

Jens Falk

Offizieller Servicepartner
SPBanner
14. Mai 2020
274
105
Ich habe mir das gerade angeschaut und sehe da kein Problem. Wenn da wirklich jemand eine Beleidigung veröffentlichen sollte, dann löscht man halt diesen "Wunschzettel". Mann kann zwar den Wunschzettel https://jens-falk.it nennen, der Link ist aber nicht aktiv.

Rechtlich schwierig wird es, wenn man aufgefordert wurde die "Beleidigung" zu entfernen und dies nicht tut. Dann ist man wahrscheinlich in einer Art Mithaftung. Ansonsten gebe ich bei Bedarf die Information des Wunschzettelsersteller an die Behörden weiter, fertig.

Ich habe gerade mal bei Kunden nachgeschaut, da wo der Wunschzettel aktiv ist, wird er rege genutzt. Kunden haben mehrere öffentliche Wunschzettel: Geburtstag Paul, Lena usw.

Also eine sehr gute Funktion, so wie sie ist. Besser wäre sogar noch, wenn ein Notizfeld vorhanden wäre.