Steuern, Sonderbehandlung

  • Wichtiger Hinweis Liebe Kunden, solltet Ihr den DATEV Rechnungsdatenservice 2.0 nutzen, dann müsst Ihr bis zum 30.06.2024 JTL-Wawi 1.9 installieren. Danach wird die Schnittstelle für ältere Versionen nicht mehr unterstützt.

Morimus

Gut bekanntes Mitglied
16. Mai 2019
117
22
Moin zusammen,
teste zzt die 1.8 und habe ein bereits in der 1.6 und 1.7 bekanntes Szenario.

Kunde ist eine holländische Firma mit EU-USt-IdNr.
Im Kundenstamm ist als Rechnungsanschrift die Niederlassung NL und entsprechend die NL UID hinterlegt.
Aufträge sind damit IGL.
Der Kunde hat aber auch eine Niederlassung in DE.
Diese Lieferanschrift ist im Kundenstamm auch mit der NL UID hinterlegt.
Wählt man diese Lieferanschrift, behandelt die Wawi diesen Auftrag dennoch als IGL.
Ich müsste hierfür erst die UID aus der Lieferanschrift entfernen, damit die Wawi diesen Auftrag mit 19% ausweist.

Ich hatte die Hoffnung, dass man mit der ab 1.8 eingefügten Sonderbehandlung der Steuern das ganze manuell triggern kann.
Geht aber nicht.

Oder übersehe ich etwas?

Freue mich auf Feedback.
 

Enrico W.

Administrator
Mitarbeiter
27. November 2014
8.442
1.661
Also vorab: Ich bin mit Sicherheit kein Steuerfachmann und Du solltest auf jeden Fall vor einer Änderung mit einem Steuerberater sprechen.
Aber eine deutsche Lieferadresse anzulegen mit einer niederländischen USt-ID hört sich für mich intuitiv falsch an. Aus welchem Grund hast Du das so eingestellt?
 
Zuletzt bearbeitet:

Morimus

Gut bekanntes Mitglied
16. Mai 2019
117
22
Hi Enrico,
weil es Firmen gibt, die genau diese Informationen auf der Rechnung brauchen.

Die Wawi ermittelt den Steuersatz anhand des UID Kürzels.
NL = IGL
DE = 19%
Unabhängig davon, welches Lieferland es tatsächlich ist.

Anbei ein Screenshot einer UID.
Es handelt sich hierbei um einen Kunden mit einer PL UID.
Die Lieferanschrift und die tatsächlich registrierte Adresse ist allerdings in NL.
Also PL UID, NL Lieferanschrift.
In diesem Fall irrelevant, weil beides IGL, aber solche Fälle haben wir auch mit Firmen, die eine NL UID haben, aber registriert sind diese mit der Deutschen Adresse.
Hier müssten dann entsprechend die 19 % Steuern ausgewiesen werden.

Es wäre einfacher, wenn die Wawi das tatsächliche Lieferland als Steuersatz auswählen würde. Unabhängig davon, welche UID die Lieferanschrift hat.
Meine Hoffnung mit der 1.8 war es eigentlich das man mit der Sonderbehandlung-Funktion dies manuell ändern kann.
 

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chefsalat

Gut bekanntes Mitglied
10. Januar 2013
218
15
Moin zusammen,
teste zzt die 1.8 und habe ein bereits in der 1.6 und 1.7 bekanntes Szenario.

Kunde ist eine holländische Firma mit EU-USt-IdNr.
Im Kundenstamm ist als Rechnungsanschrift die Niederlassung NL und entsprechend die NL UID hinterlegt.
Aufträge sind damit IGL.
Der Kunde hat aber auch eine Niederlassung in DE.
Diese Lieferanschrift ist im Kundenstamm auch mit der NL UID hinterlegt.
Wählt man diese Lieferanschrift, behandelt die Wawi diesen Auftrag dennoch als IGL.
Ich müsste hierfür erst die UID aus der Lieferanschrift entfernen, damit die Wawi diesen Auftrag mit 19% ausweist.

Ich hatte die Hoffnung, dass man mit der ab 1.8 eingefügten Sonderbehandlung der Steuern das ganze manuell triggern kann.
Geht aber nicht.

Oder übersehe ich etwas?

Freue mich auf Feedback.


(vermutlich unselbständige Niederlassung, daher die NL-UstId)

Der Weg der Ware ist doch immer entscheidend.

Sendet die holländische Firma an die deutsche NL aus Holland => IGL

Sendet die deutsche Niederlassung aus einem deutschen Lager an einen deutschen Kunden, so sind 19%.
Sendet die deutsche Niederlassung aus dem NL-Lager nach Deutschland, so ist es IGL.
 
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Markus Hütz

Moderator
Mitarbeiter
4. März 2014
406
189
Guten Morgen,

das Problem dürfte hier tatsächlich die Kundenumsatzsteuer-ID sein. Die übersteuert die steuerliche Ermittlung. Wir planen derzeit eine Überarbeitung dafür, sodass der Anwender wählen kann, ob die Berechnung anhand
  • Kundenumsatzsteuer-ID
  • Rechnungsadresse
  • Lieferadresse
durchgeführt werden soll. In Verbindung mit der steuerlichen Sonderbehandlung für "steuerfrei" dürften damit alle Fälle abgedeckt sein.

Aktuell kann ich in dem Beispielfall nur dazu raten, den Eintrag aus dem Kundenumsatzsteuer-ID-Feld zu entfernen. Ein - oder . davor könnte verwendet werden, um den Feldinhalt für Ausgaben zu behalten, aber die steuerliche Berechnung zu "übersteuern".

Gruß,
Markus
 
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Arne Janson

Offizieller Servicepartner
SPBanner
17. Juni 2019
622
160
Das nicht die Warenbewegung Deutschland => Deutschland => 19% genommen wird, hatten einige unsere Kunden auch angemerkt. Deswegen stand ich hier auch schon im Austausch mit JTL.
@Markus Hütz gibt es für das, was du oben schreibst ein Ticket? Zur Not auch intern?
So dass wir als SP dann unsere Kunden informieren können, wann es umgesetzt wird.

MfG
Arne Janson
 

Markus Hütz

Moderator
Mitarbeiter
4. März 2014
406
189
Das nicht die Warenbewegung Deutschland => Deutschland => 19% genommen wird, hatten einige unsere Kunden auch angemerkt. Deswegen stand ich hier auch schon im Austausch mit JTL.
@Markus Hütz gibt es für das, was du oben schreibst ein Ticket? Zur Not auch intern?
So dass wir als SP dann unsere Kunden informieren können, wann es umgesetzt wird.

MfG
Arne Janson
Hey,

den Fortschritt denke ich könnt ihr über Ticket https://issues.jtl-software.de/issues/WAWI-68488 verfolgen.

Gruß,
Markus