EW Hamburg
Aktives Mitglied
Ich möchte nochmal des Thema "Gutschrift" bzw. nach neuer resp. zu erwartender Behandlungsweise durch die Finanzbehörden nun "Rechnungskorrektur" resp. "Rechnung zu Ihren Gunsten" aufwärmen resp. aufkochen, um hier zu einer eindeutigen Klarstellung bzgl. der Abläufe in der Wawi zu kommen:
Alle Komentare zur Aufhellung diese Thema und zum Lösen der offenen Enden - Buchung des ausgekehrten Betrags, Übergabe an FiBu - wilkommen.
Thomas
KayPro II mit 2x SD-Floppy, CPM 2.2. Ich kann mir zur Not aber auch einen Apple II Europlus mit CPM und 80-Zeichen-Karte leihen.
- Erstellung einer z. B. nachträglichen Preisreduzierung gegenüber dem Kunden wg. Mängel:
Ist klar, hier wird unter Bezugnahme auf die ursprüngliche Rechnung eine "Rechnungskorrektur" erstellt.
Fragen dazu:
- Wie muss diese denn nun richtig heißen - "Rechnung zu Ihren Gunsten" oder "Stomro-Rechnung"? Auf jeden fall nicht mehr "Gutschrift".
- Wie erfolgt die Übergabe an die FiBu? Die Ameise hat offensichtlich keine Funktion zum Export von "Rechnungskorrekturen". Funktion fehlt.
- Wie wird die Zahlungsart sowie das Zahlungsdatum für die Auskehrung des Reduktionsbetrages vermerkt resp. gebucht? Funktionalität fehlt. - Erstellung einer "Gutschrift" für z. B. Vertriebsprovision
Nach meiner Sichtweise gibt es dann solche "Gutschriften" zur Abrechnung für "durch Dritte erbrachte Leistungen" nicht mehr, der "Dritte" muss eine Rechnung erstellen.
Der Hintergrund ist klar: Das Finanzamt will mehr "Transparenz" in diese Dinge bringen, weil eine "Gutschrift" - zumal wenn bar bezahlt - beim "Dritten" natürlich auch leicht mal "unter den Tisch fallen" kann.
Alle Komentare zur Aufhellung diese Thema und zum Lösen der offenen Enden - Buchung des ausgekehrten Betrags, Übergabe an FiBu - wilkommen.
Thomas
KayPro II mit 2x SD-Floppy, CPM 2.2. Ich kann mir zur Not aber auch einen Apple II Europlus mit CPM und 80-Zeichen-Karte leihen.