Widerruf Österreich

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
Hi Leute,

ich falle gerade (mal wieder) aus allen Wolken.

Eine Kundin aus Österreich bestellt vor Weihnachten Ware für rund 70€. Diese kommt nicht rechtzeitig an. Nun will Sie vom Widerruf Gebrauch machen und alles zurücksenden. Sie hat mit Paypal bezahlt und möchte alles erstattet haben, und ich soll natürlich den Rücktransport zahlen.

Wie praktisch!

Ich löhne mal eben Hin und Rücktransport für rund 25 €, für den Versuch dem Kunden etwas zu verkaufen?!?!!

Wie macht Ihr das mit dem Ausland. Kann man sich vor soetwas nicht schützen? Z.B. das Widerrufsrecht für Auslandskunden ausschließen, oder die Kosten für Hin- und Rücksendung Irgendwie anders als nach deutschem Recht üblich vereinbaren?
 

MasterChief

Gut bekanntes Mitglied
24. Oktober 2008
230
5
AW: Widerruf Österreich

Ja und Nein,
aber entsprechende Versandunternehmen suchen oder Versandarten anbieten (Express / Garantiepaket usw.) oder zwei Tage vor Weihnachten dem Kunden bescheid geben daß es nix mehr wird und den Versand nicht machen....

Viele Grüße !
 

gerhard5302

Sehr aktives Mitglied
AW: Widerruf Österreich

Einziger Ausweg jetzt: Gesetzlich gibt es in Österreich noch immer nur 7 Tage Widerruf, nicht 14 Tage wie in Deutschland.

Ergänzung, Zitat aus dem KSchG:

§ 5e. (1) Der Verbraucher kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung bis zum Ablauf der in Abs. 2 und 3 genannten Fristen zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

(2) Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

(3) Ist der Unternehmer seinen Informationspflichten nach § 5d Abs. 1 und 2 nicht nachgekommen, so beträgt die Rücktrittsfrist drei Monate ab den in Abs. 2 genannten Zeitpunkten. Kommt der Unternehmer seinen Informationspflichten innerhalb dieser Frist nach, so beginnt mit dem Zeitpunkt der Übermittlung der Informationen durch den Unternehmer die in Abs. 2 genannte Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts.


lg
Gerhard
 

KathiLe

Sehr aktives Mitglied
31. August 2009
2.899
8
AW: Widerruf Österreich

Im Gegensatz zu Deutschland musst du normalerweise nicht die Rücksendekosten erstatten, sondern bei einer Komplettretoure nur die Kosten, die der Kunde für den Versand bezahlt hat. Nirgendwo sonst als bei uns gibt's die besch... 40-EUR-Regelung.
Allerdings ist die Frage, ob du die verspätete Lieferung zu verantworten hast oder ob es am Transportunternehmen liegt. Wenn du nix dafür kannst, dann würde ich nur die Hinsendekosten erstatten.

Ausschließen kannst du das Widerrufsrecht natürlich nicht - ist ja EU-Recht.

Hatte jetzt den Fall, dass ich am 03. Januar aus der Schweiz einen Widerruf hatte, weil die Kundin das Kleid zu Weihnachten benötigt hätte (Lieferzeit von 4 Wochen war jedoch im Angebot angegeben und stand auch noch mal auf der Bestellbestätigung). Ergo haben wir das Kleid dann am 27.12. verschickt und am 03.01. fällt der Kundin ein, dass sie die Bestellung schon seit Weihnachten nicht mehr braucht ... Wenn die sich eher gemeldet hätte, wäre der Versand am 27.12. unterblieben und ich hätte mir das Geld sparen können - da krieg ich echt 'nen Hals ...
 

gerhard5302

Sehr aktives Mitglied
AW: Widerruf Österreich

KSchG Österreich:

§ 5g. (1) Tritt der Verbraucher nach § 5e vom Vertrag zurück, so hat Zug um Zug
der Unternehmer die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen zu erstatten und den vom Verbraucher auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen sowie
der Verbraucher die empfangenen Leistungen zurückzustellen und dem Unternehmer ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung, zu zahlen; die Übernahme der Leistungen in die Gewahrsame des Verbrauchers ist für sich allein nicht als Wertminderung anzusehen.

(2) An Kosten dürfen dem Verbraucher nur die unmittelbaren Kosten der Rücksendung auferlegt werden, sofern die Parteien dies vereinbart haben.

Anmerkung: (2) heißt, das muß aber vorher in den AGB verankert sein! Sonst zahlt auch der deutsche Händler die vollen Rücksendekosten, egal wie teuer die Ware war!

lg
Gerhard
 

casim

Sehr aktives Mitglied
26. Juni 2012
5.934
9
AW: Widerruf Österreich

Preisfrage ... ein Kunde aus dem Ausland bestellt bei einem Online-Händler in D ... welches nationale Recht ist anzuwenden :)
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Widerruf Österreich

Bei Auslandsbestellung gilt das Widerrufsrecht des Landes, in dem der Händler sitzt, von daher gilt hier keinesfalls Österreicher Recht!! Also Ausländer genießen die Vorszüge des deutschen Widerrufsrechtes! Zudem trägt der Händler die komplette Gefahr des Versandes, auch wenn das Zustellunternehmen zu spät liefert, dafür kann der Kunde nichts. Man kann höchstens versuchen, vom Versandunternehmen die Hinsendekosten erstattet zu bekommen, was aber i.d.R. nichts wird, zu erstatten sind sie dem Kunden trotzdem. Bei den Rücksendekosten sind nur die laut Widerrufsrecht regelmäßigen Kosten zu erstatten, also 6,90€ für ein versichertes DHL-Paket, egal wieviel der Kunde letztendlich wirklich für die Rücksendung bezahlt hat. Soweit bei normalem (Komplett)Widerruf.

Hast Du dem Kunden einen festen Liefertermin zugesichert, trägst Du alle Kosten komplett und kannst ggf. sogar noch auf Schadenersatz verklagt werden.
Hast Du dem Kunden keinen Liefertermin zugesichert und lag die Zustellung jedoch noch innerhalb der angegebenen Lieferzeit bei Dir im Shop, trägst Du bei den Rücksendekosten nur die wie oben beschriebenen regelmäßigen Kosten i.H.v. 6,90€.

Keine Rechtsberatung!


Die hohen Versandkosten, verbunden mit Umtausch/Widerruf, gerade im Bekleidungshandel sind ein Grund, warum ich generell nicht mehr ins Ausland versende, ein Umtausch frist oftmals mehr als den gesamten Gewinn auf.
 

casim

Sehr aktives Mitglied
26. Juni 2012
5.934
9
AW: Widerruf Österreich

Bei Verbrauchern das nationale Recht des Verbrauchers.

Bei Auslandsbestellung gilt das Widerrufsrecht des Landes, in dem der Händler sitzt!

2 Antworten ... 2 Meinungen :)

regelmäßigen Kosten zu erstatten, also 6,90€ für

und da wäre ich noch vorsichtiger, denn die "regelmäßigen" Kosten eines normalen Paketversandes von Ö nach D kosten im Zweifel deutlich mehr wie die 6,90 EUR ... eben wie auch die "regelmäßigen" Versandkosten von D nach Ö mehr wie 6,90 EUR kosten
 

gerhard5302

Sehr aktives Mitglied
AW: Widerruf Österreich

Außerdem hat XYZ den Text vom 29.07.2010 in seinem eigenen Link offenbar nicht zu Ende gelesen.
Das ist übrigens kein (!) Gesetzestext, nur die Ideen einer Generalanwältin, das österr. KSchG hingegen sehr wohl.
Und in Österreich (wie umgekehrt auch in DE) gilt sehr wohl schon auch noch das jeweilige nationale Recht. Sonst könnten die Staaten Ihre Gesetze ja gleich ganz abschaffen.

Außerdem: ist auch bisher immer schon so, sobald ein Webshop extra Versand in einzelne oder andere Länder anbietet richtet er sich automatisch an Verbraucher bzw. Kunden allgemein in diesem Land.

lg
Gerhard
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Widerruf Österreich

Interessant:

http://forum.jtl-software.de/busine...-wer-traegt-die-versandkosten.html#post205119

Also es gilt nur das Recht des Landes des Kunden, wenn Dein Shop explizit auf dieses ausgerichtet ist, ansonsten immer die für den Kunden günstigere Variante des Widerrufsrechtes, also genießen Österreicher 14 Tage Widerrufsrecht, wenn sie in Deutschland bestellen und das (regelmäßige) Rückporto muss auch erstattet werden bei Warenwert über 40€...
 

gerhard5302

Sehr aktives Mitglied
AW: Widerruf Österreich

Konsumentenschutzgesetz

Ist der komplette originaler Gesetzestext aus Österreich für österreichische Konsumenten (=Verbraucher). §5 ff KSchG (Konsumentenschutzgesetz heißt das in Österreich) regelt das Rückgaberecht (Widerruf) im Fernabsatz für solche österr. Kunden in Österreich, vorerst mal egal wo der Shopbetreiber seinen Sitz hat.

Anm.: Viele Händler aus und in Österreich bieten aber freiwillig auch hier schon längst auch österr. Kunden die 14 Tage Rückgabefrist an, wie sie es sowieso ihren Kunden aus Deutschland gewähren müssen.

lg
Gerhard