AW: Rücksendungen bei Auslandbestellung - Wer trägt die Versandkosten
Wer seinen
Shop aktiv auf andere Länder ausrichtet, muss auch (zumindest beim Handel mit Verbrauchern) die dortigen Verbraucherschutzvorschriften beachten. Möglich ist auch eine Rechtswahl in den AGB. Diese Möglichkeit ist aber dadurch eingeschränkt, dass einem ausländischen Verbraucher zwingende Verbraucherschutzvorschriften durch diese Rechtswahl nicht vorenthalten werden dürfen.
Beispiel: Sie vereinbaren deutsches Recht in Ihren AGB (auf die korrekte Formulierung einer solchen Klausel will ich hier nicht eingehen) und liefern auch nach Malta. Trotz der Wahl von deutschem Recht stehen dem Malteser 15 Tage Widerrufsrecht zu, da diese Frist auf Malta gilt und die deutsche Widerrufsfrist von 14 Tagen einen niedrigeren Schutz darstellt. Sie können aber durch eine Rechtwahl dem ausländischen Verbraucher keinen höheren Schutz entziehen.
Dagegen führt die Wahl von deutschem Recht beim Handel mit einem Österreicher dazu, dass dieser statt der Österreich geltenden Widerrufsfrist von 7 Tagen eine von 14 Tagen erhält, weil Sie ja eben deutsches Recht und kein österreichisches Recht vereinbaren.
Die Frage des geltenden Rechts ist auch für die Beantwortung der Frage nach der Kostentragung wichtig. Es muss geprüft werden, ob eine Rechtswahl in AGB getroffen wurde und wie die entsprechende Regelung in dem Staat ist, aus dem der Verbraucher bestellt hat.
Hier finden Sie
11 Dokumente für Online-Händler, bei denen auch eine Checkliste für den internationalen Handel enthalten ist.
Viele Grüße
Martin Rätze