payever - kostenfrei den payever Raten- und Rechnungskauf anbieten

dagoberto

Sehr aktives Mitglied
19. Juli 2009
1.573
9
Köln
Hallo liebe JTLer,

hat jemand von euch Erfahrungen mit dem Zahlungsanbieter?

Payever wirbt mit kostenlosen Rechnungs bzw Ratenkauf

Lg
Sascha
 

Alec

Aktives Mitglied
11. Januar 2010
87
0
AW: payever - kostenfrei den payever Raten- und Rechnungskauf anbieten

Einen Blick ins Impressum sollte für eine Einschätzung reichen:

payever UG (haftungsbeschränkt)
Josef-Stangl-Platz 2
97070 Würzburg
 

JayJayS

Gut bekanntes Mitglied
11. Juli 2012
671
1
AW: payever - kostenfrei den payever Raten- und Rechnungskauf anbieten

@Alec
Wie soll die Einschätzung deiner Meinung nach denn daraus lauten...?
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: payever - kostenfrei den payever Raten- und Rechnungskauf anbieten

UG ist eine Unternehmergesellschaft, sprich eine Sonderform einer GmbH.
Abweichend von einer GmbH wird aber bei einer UG die Mindeststammeinlage von 25.000 € (->§ 5 Abs. 1 GmbHG) nicht erreicht (-> §5a GmbHG).

Äquivalent zu einer GmbH haftet eine UG maximal mit ihrer Stammeinlage, welche hier jedoch unterhalb von 25.000 € liegt [Ausnahme Haftungsdurchgriff bei Vorsatz].
Heißt: Solltest du mehrere 100 € offen haben (was bei Rechnungskauf ja schnell zusammen kommt), spielst du mit dem Feuer.

Ich gehe eher davon aus, dass die o.g. UG über kein vernünftiges Geschäftsmodell verfügt. Sorry, aber kostenloser Raten- und Rechnungskauf geht nicht - immerhin muss ja die Firma auch von irgendwas leben (und z.B. fehlgeschlagene Zahlungen kompensieren).
 

JayJayS

Gut bekanntes Mitglied
11. Juli 2012
671
1
AW: payever - kostenfrei den payever Raten- und Rechnungskauf anbieten

@reneromann
Über die Rechtsform der UG brauchst du mich nicht aufklären. Betreibe selber eine UG sowie eine Ltd.
Eine UG kann auch ein Stammkapital über 25.000€ haben !
Ich finde es schon interessant, daß ihr hier Zahlungsdiensten die als Ltd. firmieren (Stammkapital ab 1BPf ca. 1,55€) und auch noch in Luxembourg, Großbritannien, Malta oder sonst wo sitzen, eure Zahlungsabwicklung machen lasst, bei einem neuen deutschen Anbieter aber diesen gleich von vornherein ablehnt...

Mal zu den Fakten:
- das Stammkapital ist 300EUR (auf den ersten Blick recht wenig, der Förderanteil ist hier jedoch noch nicht mit berücksichtigt)
- der Geschäftsführer Viktor Butch ist Mitarbeiter im Lehrstuhl für BWL und Wirtschaftsinformatik an der Universität Würzburg
- kostenlos ist überhaupt keine Zahlungsweise ! Es fallen für jede Zahlungsweise die Standardgebühren der jeweiligen Dienstleister an
- wer sich mit dem Angebot mal auseinandersetzen würde, hätte bemerkt, daß der Zinssatz im Vergleich zu anderen Finanzierungsangeboten mit 9,99% sehr hoch ist und die Transaktionsgebühr bei Rechnungskauf von 3,6% auch nicht gerade ein Schnäppchen
- Es entfallen aber sämtliche monatliche Bereitstellunggebühren und Vertragslaufzeiten wie bei den meisten anderen Paymentanbietern
- payever vermittelt lediglich die Zahlungsarten und erhält selbst keine Zahlungen von den Kunden und zahlt auch keine Gelder an die Verkäufer aus
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: payever - kostenfrei den payever Raten- und Rechnungskauf anbieten

@JayJayS:
Es las sich bei dir nicht unbedingt so, als wüsstest du, was eine UG ist. Gut aber, dass das geklärt ist.
Zum Thema Stammkapital einer UG - im verlinkten Gesetzestext steht eindeutig drin, dass eine UG nur dann als UG (haftungsbeschränkt) eingetragen wird, wenn sie das Stammkapital einer GmbH nicht erreicht. Nach Erreichen des Stammkapitals MUSS man den Zusatz UG nicht mehr tragen, KANN es aber. Sofern die Gesellschaft sofort mit dem Mindeststammkapital einer GmbH ausgestattet wird, gibt's gleich den Zusatz "GmbH" und nicht erst ein "UG (haftungsbeschränkt)".

Und zum ursprünglichen Post zurück:
Wenn dort der Dienst als "kostenfrei Raten- und Rechnungskauf anbieten" beschrieben wird, dann ist es irreführend, wenn man später noch Transaktionsgebühren o.ä. zahlen muss.
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: payever - kostenfrei den payever Raten- und Rechnungskauf anbieten

Genau. Mit einer UG ist man gezwungen, jährlich 25% seines Gewinns zurückzulegen, um irgendwann 25000€ Stammkapital zu erreichen, ab dann wird die UG automatisch zur GmbH. Eine UG mit 25000€ Stammkapital gibt es nicht. Die Gesellschaftsform der UG oder auch MiniGmbH wurde geschaffen, um Existenzgründern mehr Liquidität zu verschaffen, weil sie nicht gleich so ein hohes Stammkapital aufbringen müssen. Eine UG kann man bereits mit 100€ Stammkapital gründen. Ausserden soll die UG das deutsche Pendant zur englischen Ltd. sein. Es gibt nämlich Unternehmen in Deutschland, die machen mit einer deutschen Ltd. kein Geschäfte.
 

JayJayS

Gut bekanntes Mitglied
11. Juli 2012
671
1
AW: payever - kostenfrei den payever Raten- und Rechnungskauf anbieten

@reneromann
Das Stammkapital ist nur bei der Gründung relevant ob UG oder GmbH. Wenn ein paar Tage, Wochen oder Monate später weitere Gesellschafter und somit Kapital hinzukommen, ändert sich dieses bereits. Die Gesellschaftsform ändert sich NICHT automatisch mit dem Stammkapital !
Grundsätzlich gibt es im Falle einer Insolvenz für die Gläubiger bei einer GmbH auch nicht mehr zu holen als bei einer UG, nur für den Insolvenzverwalter und seiner Gebührenrechnung, da die Forderungshöhe meist höher ist aufgrund des höheren Stammkapitals und dadurch später einsetzende Überschuldung.

Payever bietet verlangt für die Bereitstellung
- Keine Grundgebühr
- Keine Mindestvertragslaufzeit.

Nirgendwo steht, daß keine Transaktionsgebühren anfallen !
 

JayJayS

Gut bekanntes Mitglied
11. Juli 2012
671
1
AW: payever - kostenfrei den payever Raten- und Rechnungskauf anbieten


Das hat dagobert geschrieben.
Payever schreibt auf seiner Seite:
[h=3]0 € fallen an Kosten an[/h]Jeder kann kostenfrei payever nutzen und Zahlungsarten anbieten. Kosten entstehen ausschließlich pro erfolgreicher Transaktion. Und dann auch nur, wenn Sie sich dafür entscheiden, die Kosten selbst zu tragen. Alternativ können Sie die Gebühren auch dem Kunden in Rechnung stellen.
[h=4]Keine Anmeldekosten[/h]Wir berechnen keine Setup-Fees oder ähnliches.
[h=4]Keine monatliche Grundgebühr[/h]Nur per Transaktion. Nur wenn Sie die Kosten tragen.
[h=4]Keine Mindestvertragslaufzeit[/h]Jederzeit kündbar. Keine Bindungen.
 

cdx

Sehr aktives Mitglied
13. März 2013
1.600
53
AW: payever - kostenfrei den payever Raten- und Rechnungskauf anbieten

zumal die kosten wie auf der seite geschrieben ja auch direkt an den kunden weitergegeben werden können und somit keine kosten für den händler entstehen...
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: payever - kostenfrei den payever Raten- und Rechnungskauf anbieten

@reneromann
Das Stammkapital ist nur bei der Gründung relevant ob UG oder GmbH. Wenn ein paar Tage, Wochen oder Monate später weitere Gesellschafter und somit Kapital hinzukommen, ändert sich dieses bereits. Die Gesellschaftsform ändert sich NICHT automatisch mit dem Stammkapital ![...]

Lies dir bitte nochmal §5a Abs. 5 aus dem GmbHG durch. Da steht drin, dass bei Erreichen der Mindeststammkapitalhöhe einer GmbH die Besonderheiten der UG nicht mehr gelten, jedoch der Firmenname(!) nicht geändert werden muss. Bei Erreichen der Mindeststammkapitalhöhe von 25.000 € wird also de facto aus der UG [sprich Mini-GmbH] eine "reguläre" GmbH, man verzichtet aber darauf, dass die UG sich umbenennen muss (neben den Kosten beim Amtsgericht für die Änderung des Handelsregisters [die ja aufgrund der Änderung des Stammkapitals eh notwendig sind] sind ja auch Kosten für die Firma da, z.B. müssten sämtliche geschäftlichen Angelegenheiten ab dem Tag als GmbH bezeichnet werden statt als UG).
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: payever - kostenfrei den payever Raten- und Rechnungskauf anbieten

Das hat dagobert geschrieben.
Payever schreibt auf seiner Seite:
0 € fallen an Kosten an

Jeder kann kostenfrei payever nutzen und Zahlungsarten anbieten. Kosten entstehen ausschließlich pro erfolgreicher Transaktion. Und dann auch nur, wenn Sie sich dafür entscheiden, die Kosten selbst zu tragen. Alternativ können Sie die Gebühren auch dem Kunden in Rechnung stellen.
Keine Anmeldekosten

Wir berechnen keine Setup-Fees oder ähnliches.
Keine monatliche Grundgebühr

Nur per Transaktion. Nur wenn Sie die Kosten tragen.
Keine Mindestvertragslaufzeit

Jederzeit kündbar. Keine Bindungen.

Na ja - "0 € fallen an Kosten an" und "Kosten entstehen ausschließlich pro erfolgreicher Transaktion" bzw. "Gebühren dem Kunden in Rechnung stellen" sind ja schon mal grundsätzlich verschiedene Aussagen.
Entweder es fallen KEINE Kosten an - und dann heißt es auch KEINE. Oder es fallen Kosten an (egal wer diese zahlen muss). Aber so wie es auf der Seite formuliert wurde, ist es prinzipiell abmahnwürdig, denn es fallen Kosten in Form einer Transaktionsgebühr an, was mit der Werbeaussage "0 € Kosten" nicht übereinstimmt.

Richtigerweise müsste die Werbung lauten: "Es fallen keine festen Grundgebühren/Grundkosten an, lediglich pro Vertragsschluss wird eine Provision verlangt."; meinetwegen auch "Es fallen keine Grundgebühren/Grundkosten an". Aber die Aussage "Es fallen keine Gebühren/Kosten an" ist so einfach nur falsch, wenn es eine Gebühr/Kosten in Form einer Transaktionsgebühr gibt.
 

casim

Sehr aktives Mitglied
26. Juni 2012
5.934
10
AW: payever - kostenfrei den payever Raten- und Rechnungskauf anbieten

kann jetzt mal einer wieder auf die Ausgangsfrage des TO zurück ommen und was konkretes zu dem PSP sagen ... ansonsten interessiert euer Geplänkel hier herzlich wenig
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: payever - kostenfrei den payever Raten- und Rechnungskauf anbieten

Etwas Konkretes wird dir zu Payever noch kaum jemand sagen können - dafür existiert der PSP noch nicht lange genug.
Die erstmalige Eintragung der payever UG erfolgte am 18.12.13 in Dortmund, am 10.02.14 erfolgte die Löschung in Dortmund; am 12.02.14 erfolgte dann die Eintragung im HRB Würzburg.

Und fraglich ist halt - gerade als PSP, bei dem man bei Zahlungsausfall auch gegenüber dem Unternehmer haftet - ob die Stammeinlage von gerade einmal 300 € nicht zu wenig ist, um ersthaft in das Geschäft einsteigen zu können.
 

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
AW: payever - kostenfrei den payever Raten- und Rechnungskauf anbieten

...Und fraglich ist halt - gerade als PSP, bei dem man bei Zahlungsausfall auch gegenüber dem Unternehmer haftet - ob die Stammeinlage von gerade einmal 300 € nicht zu wenig ist, um ersthaft in das Geschäft einsteigen zu können.

Du meinst weil man bei drohender Insolvenz der UG vernünftigerweise nicht davon ausgehen kann, dass Vater Staat diese für systemrelevant halten könnte, so dass man mit einer Rettung durch hartes Steuergeld rechnen dürfte? So wie es bei dem mit "saftigem Kapital" ausgestatteten Banken üblich ist?</ironie aus>

Gefühlt hast Du sicher recht. Praktisch gesehen, steht meiner Ansicht nach, die Kapitalaussattung eines Unternehmems oder einer Geschäftsidee nur in bescheidenem Zusammenhang zum Risiko bei bestehender Forderung gegenüber der Gesellschaft leer auszugehen.

Da der PSP offenbar "nur als Vermittler" fungiert, wirst Du als Nutzer des Dienstes möglicherweise gar keine Forderungen gegen den Anbieter (also die hier benannte UG) aufbauen, so dass Dir dessen Kapitaldecke egal sein kann. Viel interessanter wäre dann eher die Kapitalausstattung der eigentlichen ausführenden Organe.

Aber anhand dieses Threads kann man mal wieder sehen: "Ist der Ruf einmal ruiniert (UG) ...."
 

mitlaser

Gut bekanntes Mitglied
28. Oktober 2008
708
19
AW: payever - kostenfrei den payever Raten- und Rechnungskauf anbieten

vielleicht könnt ihr mich unbedarften ja mal mit nem dreizeiler aufklären.. ich kapier das geschäftsmodell dieser UG noch nicht..
Fiktive Annahme : Bisher biete ich Mastercard / PayPal / Nachnahme / Sofortüberweisung und noch 2-3 andere Zahlungsmöglichkeiten in meinem Shop. hierzu habe ich mit jedem Anbieter einen (kostenpflichtigen) Vertrag.
jetzt kommt payever und bietet mir diese Leistungen unter einem Dach ? Meine Kosten bleiben aber die gleichen bzw. steigen um die Gebühr von payever an. Wer ist denn dann mein Vertragspartner? payever, oder wieder der eigentliche Zahlungsanbieter?
Bei Problemen hab ich also wieder die Diskussion mit dem eigentlichen Vertragspartner, da ja payever "nur" Vermittler ist ? Wo ist denn da der Vorteil für mich, bzw für den Kunden?? Ich steh grad auf dem Schlauch..
Danke und nice Weekend
manu
 

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
AW: payever - kostenfrei den payever Raten- und Rechnungskauf anbieten

Ich rudere mal zurück. Ich hatte meine Einschätzung aus den hier geposteten Infos gewonnen. Offensichtlich händelt payever aber doch selbst Zahlungen. Interessanterweise konnte ich keine AGB auf der Webseite finden, diese würden die Vertragsverhältnisse sicher aufdröseln.

Wenn man sich aber die FAQ ansieht, dann scheint der Vorteil des Angebotes wohl eher in der technischen Umsetzung stattzufinden, etwa "1 Code-Snippet für alle Zahlarten" welches dann überall im Shop auch in emails integriert werden kann.
 

JayJayS

Gut bekanntes Mitglied
11. Juli 2012
671
1
AW: payever - kostenfrei den payever Raten- und Rechnungskauf anbieten

Lies dir bitte nochmal §5a Abs. 5 aus dem GmbHG durch. Da steht drin, dass bei Erreichen der Mindeststammkapitalhöhe einer GmbH die Besonderheiten der UG nicht mehr gelten, jedoch der Firmenname(!) nicht geändert werden muss. Bei Erreichen der Mindeststammkapitalhöhe von 25.000 € wird also de facto aus der UG [sprich Mini-GmbH] eine "reguläre" GmbH, man verzichtet aber darauf, dass die UG sich umbenennen muss (neben den Kosten beim Amtsgericht für die Änderung des Handelsregisters [die ja aufgrund der Änderung des Stammkapitals eh notwendig sind] sind ja auch Kosten für die Firma da, z.B. müssten sämtliche geschäftlichen Angelegenheiten ab dem Tag als GmbH bezeichnet werden statt als UG).

Wenn ich den Namen nicht ändern muß, kann ich sie auch nicht als GmbH bezeichnen - denn sonst wäre es wieder eine Namensänderung !
Es werden lediglich die Einschränkungen der UG mit Erreichen des Mindeststammkapitals aufgehoben.
 
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