Ich möchte heute mal einen aktuellen Fall schildern, bei dem ein Bestellung über Lastschrift mit Zahlungsgarantie abgewickelt wurde, den entspr. Factoringpartner möchte ich jedoch nicht nennen:
Kurz vor Weihnachten, eine Kundin bestellt Bekleidung für ~320€ auf Lastschrift mit garantierter Auszahlung, kurz darauf eine weitere Bestellung über ~50€ auf Lastschrift mit garantierter Auszahlung. Für Bestellung 1 waren nicht alle Artikel vorrätig, also gilt die angegebene Lieferzeit, Bestellung 2 habe ich sofort verschickt. Zwei Tage später 2 Emails, das beide Lastschriften mangels Deckung zurückgegangen sind und ob ich die Ware schon verschickt hätte. Bestellung 1 wurde somit storniert, für Bestellung 2 habe ich alle angeforderten Belege übergeben und der Rechnungsbetrag wurde wenig später an mich ausgezahlt.
Jetzt im Januar kommt die Bestellung der Kundin zurück mit Hinweis auf dem Rücksendeschein, "Ware zurück und mein Konto zu meiner Entlastung bitte auf 0 setzen". Laut Identcode auf der Sendung wurde die Rücksendung jedoch 2 Tage nach Ablauf der Widerrufsfrist veranlasst und auch vorher kein WIderruf erklärt. Somit habe ich der Kundin gegenüber die Rücknahmeverweigerung erklärt und um erneute Überweisung der Versandkostenpauschale gebeten, damit die Ware an sie zurück geht. Zudem war die Ware offensichtlich zu mehr als nur Anprobezwecken getragen (Silvester?). Die Kundin hat natürlich gezetert und gemosert und war der Meinung, sie hätte fristgemäß zurückgeschickt, da sich durch Feiertage und Wochenenden die Widerrufsfrist verlängern würde. Wenig später erfolgte eine Anfrage des Zahlungsabwicklers an mich, das die Kundin angegeben hat, sie hätte die Ware zurückgeschickt, ich also den Fall erklärt und alle Sendungsverfolgungslinks als Beweis für den verspäteten Widerruf bekanntgegeben. Damit war der Fall für mich erledigt.
Heute bekomme ich eine Mitteilung des Zahlungsabwicklers, das die Transaktion storniert wurde, ich also sofort dort angerufen, die 50€ werden von der nächsten Auszahlung abgezogen, ich hätte die Ware ja schließlich wieder zurück und könnte sie erneut verkaufen. Ob hier die Widerrufsfrist überschritten wurde oder nicht, interessiert den Zahlungsabwickler nicht. Somit kann theoretisch jeder Kunde bis zu 6 Wochen einfach mal die Ware zurückschicken und die Lastschrift zurückziehen!
Somit ist die garantierte Auszahlung in meinen Augen eigentlich völlig für den A.....!
Nun werde ich doch selbst aktiv werden und die Kundin anzeigen und die 50€ einfordern, eigentlich dachte ich, das man nicht umsonst einen Vertrag für garantierte Auszahlung eingeht, um genau diesen Stress nicht zu haben. Theoretisch wäre es ja auch möglich, das auch folgende Transaktionen mit noch höheren Summen genauso laufen. Garantieauszahlung ade!
Kurz vor Weihnachten, eine Kundin bestellt Bekleidung für ~320€ auf Lastschrift mit garantierter Auszahlung, kurz darauf eine weitere Bestellung über ~50€ auf Lastschrift mit garantierter Auszahlung. Für Bestellung 1 waren nicht alle Artikel vorrätig, also gilt die angegebene Lieferzeit, Bestellung 2 habe ich sofort verschickt. Zwei Tage später 2 Emails, das beide Lastschriften mangels Deckung zurückgegangen sind und ob ich die Ware schon verschickt hätte. Bestellung 1 wurde somit storniert, für Bestellung 2 habe ich alle angeforderten Belege übergeben und der Rechnungsbetrag wurde wenig später an mich ausgezahlt.
Jetzt im Januar kommt die Bestellung der Kundin zurück mit Hinweis auf dem Rücksendeschein, "Ware zurück und mein Konto zu meiner Entlastung bitte auf 0 setzen". Laut Identcode auf der Sendung wurde die Rücksendung jedoch 2 Tage nach Ablauf der Widerrufsfrist veranlasst und auch vorher kein WIderruf erklärt. Somit habe ich der Kundin gegenüber die Rücknahmeverweigerung erklärt und um erneute Überweisung der Versandkostenpauschale gebeten, damit die Ware an sie zurück geht. Zudem war die Ware offensichtlich zu mehr als nur Anprobezwecken getragen (Silvester?). Die Kundin hat natürlich gezetert und gemosert und war der Meinung, sie hätte fristgemäß zurückgeschickt, da sich durch Feiertage und Wochenenden die Widerrufsfrist verlängern würde. Wenig später erfolgte eine Anfrage des Zahlungsabwicklers an mich, das die Kundin angegeben hat, sie hätte die Ware zurückgeschickt, ich also den Fall erklärt und alle Sendungsverfolgungslinks als Beweis für den verspäteten Widerruf bekanntgegeben. Damit war der Fall für mich erledigt.
Heute bekomme ich eine Mitteilung des Zahlungsabwicklers, das die Transaktion storniert wurde, ich also sofort dort angerufen, die 50€ werden von der nächsten Auszahlung abgezogen, ich hätte die Ware ja schließlich wieder zurück und könnte sie erneut verkaufen. Ob hier die Widerrufsfrist überschritten wurde oder nicht, interessiert den Zahlungsabwickler nicht. Somit kann theoretisch jeder Kunde bis zu 6 Wochen einfach mal die Ware zurückschicken und die Lastschrift zurückziehen!
Somit ist die garantierte Auszahlung in meinen Augen eigentlich völlig für den A.....!
Nun werde ich doch selbst aktiv werden und die Kundin anzeigen und die 50€ einfordern, eigentlich dachte ich, das man nicht umsonst einen Vertrag für garantierte Auszahlung eingeht, um genau diesen Stress nicht zu haben. Theoretisch wäre es ja auch möglich, das auch folgende Transaktionen mit noch höheren Summen genauso laufen. Garantieauszahlung ade!