www.handtuchshop24.de

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Fischertrade

Aktives Mitglied
13. Mai 2011
12
2
Hallo zusammen,

wir vermarkten Frottierwaren. Sprich bei uns bekommen sie Saunatücher, Badetücher, Duschtücher, Handtücher, Gästetücher, Gästehandtücher, Seiftücher und Waschhandschuhe. Eine warmer Badematel ist auch im Sortiment.
Leider haben wir bis jetzt noch keine neuen Bilder erhalten.
Für weitere Anregungen sind wir total offen und freuen uns darauf.

Vielen Dank!

Jens
 

Straßendealer

Aktives Mitglied
15. Februar 2008
106
0
AW: www.handtuchshop24.de

Hallo Jens,

also ich sehe in dem von dir vorgestellten Online- Shop zahlreiche rechtliche Stolpersteine, die wettbewerbswidrig sind und eine Abmahnung zur Folge haben könnten.

1. Ziff. 2: Aus der Regelung geht nicht klar hervor, von wem jetzt genau das Angebot kommt. Das ist sicherlich auch nicht so gewollt. Hier sollte eine eindeutige und verständliche Regelung getroffen werden. Alles andere ist irreführend.

2. Ziff. 6 enthält keine Hinweise dazu, dass neben den Zustellerkosten in Höhe auch weitere Kosten für die Nachnahme ansich anfallen oder verlangst du für die Nachnahme keine höheren Versandkosten (die DHL verlangt dafür ja regelmäßig 5-6 Euro mehr). Hier solltest du dir was überlegen. Da mangelt es an ausreichend Transparenz für den Kunden, der im Unklaren über die eigentlichen Kosten dieser Versandmethode gelassen wird. Deine Versandkostenhinweise enthalten jedenfalls auch keinen Hinweis darauf.

3. Was für eine Bedeutung hat bitte Ziff 10. Ich sehe in deinem Online-Auftritt jedenfalls keine Verknüpfung mit der dort geregelten Thematik. Weiß nicht, stammen die AGB etwa woanders her?

4. Ziff. 12 ist absolut unzulässig und ein häufiger Abmahngrund. Das sollte schnellstens entfernt werden.

5. Ziff. 14 enthält auch zwei Punkte, die so nicht ganz ordnungsgemäß sind. Erstens die Frage der Haftung bei versicherten Paketen. Der Kunde hat nur mit dir seinen Vertrag geschlossen, also bist auch du sein Ansprechpartner. Wer letztlich für Schäden vielleicht in Regress genommen werden kann, dass ist dann die Sache zwischen dir und dem Versanddienstleister, mit dem hast du ja einen Transportvertrag abgeschlossen. Zweitens ist die Regelung hinsichtlich der Anzeige von Transportschäden, so wie von dir geregelt unzulässig und kann abgemahnt werden. Die Regelung erweckt den Eindruck, als würde der Kunde seine Gewährleistungsrechte verwirken, wenn er der Aufforderung nicht nachkommt. Dem ist aber nicht so! Das sollte schnellstens klargestellt werden, denn die Passage ist sonst missverständlich und irreführend.

6. In den AGB fehlt die separate Regelung zur Überwälzung der Rücksendekosten bei Widerruf von Warem im Wert von unter 40,00 Euro.

7. Weiterhin fehlen obligatorische Verbraucherhinweise zwecks Vertragsschlusses und Korrektur von Eingabefehlern.

8. Hinweise zur Verpackungsrücknahme sind bereits seit 2009!!! obsolet, da dies seit derzeit gesetzliche Pflicht ist. Weg damit!

9. Hinweise zur Batterierücknahme?! Hast du batteriebetriebene Handtücher im Angebot? Wenn nicht, weg damit.

10. Keine Datenschutzhinweise zur Verwendung von Google Analytics. Abgesehen von der zweifelhaften Vereinbarkeit der Verwendung von GA mit dem Dateschutz in Deutschland, solltest du in deinen Datenschutzhinweisen wenigstens den potentiellen Kunden hinweisen, dass personenenbezogene Daten an im Ausland stehende Server übermittelt werden. Der in meinem Browser verwendete Script-Blocker jedenfalls hat erkannt, dass GA-Scripte in deinen Online-Shop eingebunden sind.


Aufgrund des vorgenannten kann ich momentan nur dazu raten, den Shop offline zu stellen und die rechtlichen Rahmenbedingungen durch jemanden schaffen zu lassen, der sich damit auch auskennt. Ich kann dir gern hierfür Hilfe anbieten, PM genügt.


Grüße

P.S. Nicht geprüft habe ich jetzt einen Bestellablauf, inwieweit dieser mit den getroffenen Regelungen übereinstimmt. Auch hier gibt es immer wieder Fehler, z.B. Signatur ect.
 

pikantum

Guest
AW: www.handtuchshop24.de

Widerrufsbelehrung in den AGB nicht hervorgehoben?
Telefonnummer zum widerrufen?
...

Der Shop ist ein gefundenes Fressen für Abmahner!
 

nmueller

Sehr aktives Mitglied
5. April 2011
1.307
98
Saarland
AW: www.handtuchshop24.de

3. Angebot und Vertragsschluss
3.1 Die Darstellung der Produkte im Online- Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar. Irrtümer vorbehalten.
3.2 Durch Anklicken des Bestellen-Buttons im letzten Schritt des Bestellprozesses geben Sie eine verbindliche Bestellung der auf der Bestellseite gelisteten Waren ab. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail unmittelbar nach dem Erhalt Ihrer Bestellung annehmen.

Ist das nur für mich verwirrend?

Der Shop generiert vorschriftsgemäß eine automatisch versendete E-Mail als "Bestelleingangs-Bestätigung".
Als unbedarfter Kunde würde mich der Passus 3.2 dahinsichtlich echt irritieren, das könnte man nämlich so interpretieren, als sei diese automatisch generierte "Bestelleingangs-Bestätigung" schon die "Auftragsbestätigung".

Ein allseits bekannter, amazonenhafter Großversand formuliert das wie folgt:

Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn Sie eine Bestellung aufgeben, schicken wir Ihnen eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir das bestellte Produkt an Sie versenden und den Versand an Sie mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigen. Über Produkte aus ein und derselben Bestellung, die nicht in der Versandbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zustande.
 

Straßendealer

Aktives Mitglied
15. Februar 2008
106
0
AW: www.handtuchshop24.de

Am Ende mag es gar nicht darauf ankommen, wie die E-Mails bezeichnet und der Passus in den AGB formuliert ist.

Ein Vertrag kommt vielmehr dann schon zustande, wenn das Angebot des Kunden durch den Verkäufer zB mittels E-Mail angenommen wurde. Befinden sich bei Vorkasse-Zahlungen in der "Bestellbestätigungs"-E-Mail schon die Kontodaten des Verkäufers, so hat er mit dieser E-Mail bereits das Angebot angenommen. Durch die Angabe der Kontodaten werden alle relevanten Informationen ausgetauscht, die zum Vertragsschluss erforderlich sind.

Vielfach stelle ich fest, dass genau dieser Punkt von den Verkäufern nicht richtig bedacht wird. Da wird ein Passus in die AGB geschrieben, der einen Vertragsschluss erst mit einer zweiten E-Mail nahelegt, aber trotzdem werden schon die wesentlichen Erfordernisse für den Vertragsschkuss in der ersten E-Mail dem Kunden mitteilen.

Alles in der Tat nicht so einfach!


Gruß
Thomas
 

upbox

Offizieller Servicepartner
SPBanner
17. Januar 2011
235
17
AW: www.handtuchshop24.de

Ich mecker auch mal wieder über die typischen Sachen die mir auffallen.