Widerrufsrecht

Dealux-GmbH

Sehr aktives Mitglied
5. März 2007
8.676
7
Düsseldorf
Hallo zusammen,

hab hier mal eine Frage. Firma X hat bei eBay folgendes Widerrufsrecht eingefügt:
Widerrufsrecht
Ist der Kunde ein Verbraucher so gilt : Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohneAngabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, EMail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Firma X Musterstraße 1 D-12345 Musterhausen Fon +49 123-4567890 Fax +49 123-4567890 e-Mail:god@heaven.gov

Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahrzurückzusenden.Sie haben die Rücksendekosten zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistungoder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnenabgeholt. Hinweis: Das Widerrufsrecht besteht gemäß § 312 d Abs. 4 BGB u.a. nicht bei: - Verträgen zur Lieferung von Waren die - nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde - Verträgen zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern diegelieferten Datenträger vom Verbraucherentsiegelt worden sind - Verträgen zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten
***Ende der Widerrufsbelehrung***

Jetzt wird Firma X von Firma Y abgemahnt. Dies passiert wegen der Stelle:

mit Erhalt der Ware und Erhalt dieser Belehrung

Es wird Firma X "angekreidet", dass man die Widerrufsbelehrung ausdrucken oder downloaden können muss.

Dies ist nicht der Fall. Aber es kann ja sein, dass Firma X auf der Rückseite der Rechnung ihre AGB's mit dem Widerrufsrecht hat. Wäre dies dann nicht auch o.k.?

Gruß,
Jörg
 

ToXic

Aktives Mitglied
27. September 2006
163
1
Zitat von jrosenhagen:
Jetzt wird Firma X von Firma Y abgemahnt. Dies passiert wegen der Stelle:

mit Erhalt der Ware und Erhalt dieser Belehrung

Es wird Firma X "angekreidet", dass man die Widerrufsbelehrung ausdrucken oder downloaden können muss.

Dies ist nicht der Fall. Aber es kann ja sein, dass Firma X auf der Rückseite der Rechnung ihre AGB's mit dem Widerrufsrecht hat. Wäre dies dann nicht auch o.k.?

Sollte es Richtig nicht so lauten:
Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und einer in Textform noch gesondert mitzuteilenden Widerrufsbelehrung.

Sofern der "Abmahner" sich auf Ausdruck bzw. Downloadbarkeit beruft, wird er sicher einen Paragraphen bzw. ein Urteil oder zumindestens aber eine Quelle nennen können?

Nur meine persönliche meinung; keine Rechtsberatung

MfG
 

Dealux-GmbH

Sehr aktives Mitglied
5. März 2007
8.676
7
Düsseldorf
Firma Y beruft sich auf § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB, Art. 240 EGBGB, § 1 Abs. 1 Nr. 10 GBG-InfoV und auch auf ein Beschluss des KG Berlin vom 05.12.06, 5 W 295/06.

Der Abmahner hat bei alten eBay-Auktionen (Juni/Juli 07) aber auch einen Fehler in seinem Widerrufsrecht (31 Tage anstatt 1 Monat), kann man ihm dies denn noch im Nachhinnein noch ankreiden?
 

Dealux-GmbH

Sehr aktives Mitglied
5. März 2007
8.676
7
Düsseldorf
Hmm... o.k. Hat sich das mit der Widerrufsbelehrung denn vor kurzem geändert? Denn Firma X hatte sich die Widerrufsbelehrung im Juni 2006 von einem Anwalt schreiben lassen.

Noch ne andere Frage. Ich habe gerade beim suchen nach AGB's die Internetseite von Janolaw (www.janolaw.de) gefunden. Hat mit denen schon jemand Erfahrungen von euch gemacht? Scheinen ganz seriös zu wirken.
 

Dealux-GmbH

Sehr aktives Mitglied
5. März 2007
8.676
7
Düsseldorf
Und ihr habt keine Probleme damit und seit zufrieden? Habt ihr euch bei denen angemeldet und zahlt monatlich den Beitrag oder habt ihr nur die Vorlagen genommen und diese dann einmalig bezahlt?

Gruß,
Jörg
 

IN GO Bestickung

Aktives Mitglied
9. Mai 2007
411
0
Buxtehude
Hallo,

Zitat von jrosenhagen:
Noch ne andere Frage. Ich habe gerade beim suchen nach AGB's die Internetseite von Janolaw (www.janolaw.de) gefunden. Hat mit denen schon jemand Erfahrungen von euch gemacht? Scheinen ganz seriös zu wirken.

Habe mir von denen meine AGB machen lassen. Alles super gelaufen! Wobei man sage sollte wenn Du irgend etwas für einige Kunden persönlich produzierst ( AGB mit Rücksicht auf Spezielle Anforderungen) sind Sie genauso teuer wie der Anwalt um die Ecke.

Gruß LTD Shop
 

home-electronic24

Gut bekanntes Mitglied
14. Januar 2007
319
1
wir zahlen keinen monatlichen Betrag - wir haben AGB und Widerruf bei denen erstelen lassen. Bis jetzt sind wir sehr zufrieden und haben auch keine Abmahnung seit dem erhalten - vorher leider schon.
 

Dealux-GmbH

Sehr aktives Mitglied
5. März 2007
8.676
7
Düsseldorf
Das ist die Person ja am überlegen. Wenn man auf der Internetseite der gegenseite auch was abmahnwürdiges findet, dann kann man es versuchen ihn auch abzumahnen und dadurch sich vielleicht zu einigen, dass beide nur die entstandenen Anwaltskosten tragen müssen. Dies ist aber keine Rechtsbereatung!!!
 

Hajo11

Sehr aktives Mitglied
7. November 2006
1.253
3
bei Düsseldorf
Hmm... o.k. Hat sich das mit der Widerrufsbelehrung denn vor kurzem geändert? Denn Firma X hatte sich die Widerrufsbelehrung im Juni 2006 von einem Anwalt schreiben lassen.

Wirklich Juni 2006? Das wäre dann ja sträflicher Leichtsinn, wenn die zwischenzeitlich nicht zumindest einmal überprüft worden wäre.

Denn fast ist nichts kurzlebiger als Widerrufsbelehrungen und deren Auslegung durch die Gerichte.

Internetrecht Rostock und ähnliche Quellen, selbst entsprechende ebay-Foren halten da recht gut auf dem Laufenden und sollten zur Pflichtlektüre eines jeden Online-Verkäufers gehören.
 

Feuer-Shop

Aktives Mitglied
27. Juli 2007
448
0
Habe letztens auch so eine nette Abmahnung im Briefkasten gehabt habe das einem Anwalt übergeben und siehe da mußte nur noch 400 Euro zahlen, nämlich meine eigenen Anwaltskosten.

Ich kann nur www.schloemer-sperl.de empfehlen. Sehr nett und wirklich sehr kompetent. Da bekommt man auch schon mal gute Tipps ohne dafür zahlen zu müssen.
 

Dealux-GmbH

Sehr aktives Mitglied
5. März 2007
8.676
7
Düsseldorf
Zitat von Hajo11:
Wirklich Juni 2006? Das wäre dann ja sträflicher Leichtsinn, wenn die zwischenzeitlich nicht zumindest einmal überprüft worden wäre.

Denn fast ist nichts kurzlebiger als Widerrufsbelehrungen und deren Auslegung durch die Gerichte.

Internetrecht Rostock und ähnliche Quellen, selbst entsprechende ebay-Foren halten da recht gut auf dem Laufenden und sollten zur Pflichtlektüre eines jeden Online-Verkäufers gehören.

Werde es mir merken, danke! Kann man das irgendwo nicht als Newsletter bestellen?
 

ToXic

Aktives Mitglied
27. September 2006
163
1
Zitat von n8schicht27:
bezahlt ihr sowas dann einfach, oder wird sowas verhandelt...?

Das kommt immer auf den Einzelfall an. Mal abgesehen davon das diesem Raubrittertum von Gesetz her so langsam Einhalt geboten werden sollte; Warum einfach bezahlen? Nur weil einer der Meinung ist das es jetzt mal zeit ist abzumahnen? Tut mir leid, nicht mit mir :D

Guckst du hier : http://jtl-software.de/forum/viewtopic.php?t=6795

Abmahnungen lasse ich nur noch von der hiesigen IHK gegenprüfen. Dort sitzen Anwälte die sich nur mit solchen Sachen beschäftigen. In meinem Fall konnte ich mir keinen besseren Service vorstellen ... und das auch noch für lau.

MfG
 
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