Dealux-GmbH
Sehr aktives Mitglied
Hallo zusammen,
hab hier mal eine Frage. Firma X hat bei eBay folgendes Widerrufsrecht eingefügt:
Jetzt wird Firma X von Firma Y abgemahnt. Dies passiert wegen der Stelle:
Es wird Firma X "angekreidet", dass man die Widerrufsbelehrung ausdrucken oder downloaden können muss.
Dies ist nicht der Fall. Aber es kann ja sein, dass Firma X auf der Rückseite der Rechnung ihre AGB's mit dem Widerrufsrecht hat. Wäre dies dann nicht auch o.k.?
Gruß,
Jörg
hab hier mal eine Frage. Firma X hat bei eBay folgendes Widerrufsrecht eingefügt:
Widerrufsrecht
Ist der Kunde ein Verbraucher so gilt : Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohneAngabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, EMail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Firma X Musterstraße 1 D-12345 Musterhausen Fon +49 123-4567890 Fax +49 123-4567890 e-Mail:god@heaven.gov
Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahrzurückzusenden.Sie haben die Rücksendekosten zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistungoder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnenabgeholt. Hinweis: Das Widerrufsrecht besteht gemäß § 312 d Abs. 4 BGB u.a. nicht bei: - Verträgen zur Lieferung von Waren die - nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde - Verträgen zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern diegelieferten Datenträger vom Verbraucherentsiegelt worden sind - Verträgen zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten
***Ende der Widerrufsbelehrung***
Jetzt wird Firma X von Firma Y abgemahnt. Dies passiert wegen der Stelle:
mit Erhalt der Ware und Erhalt dieser Belehrung
Es wird Firma X "angekreidet", dass man die Widerrufsbelehrung ausdrucken oder downloaden können muss.
Dies ist nicht der Fall. Aber es kann ja sein, dass Firma X auf der Rückseite der Rechnung ihre AGB's mit dem Widerrufsrecht hat. Wäre dies dann nicht auch o.k.?
Gruß,
Jörg