AW: Widerrufsbelehrung
Hi,
meine Meinung, also keine Rechtsberatung: Eine Faxnummer muss nicht angegeben werden, wenn Du Fax nicht als Möglichkeit des Widerrufs aufgezählt hast. Wenn allerdings in Deiner WRB das Fax explizit genannt wird, muss natürlich auch eine Nummer dazu angegeben sein.
Abmahnung gab und gibt es viele, wenn z.B. so etwas in der Einleitung steht: " ...ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax oder E-Mail) " ohne eine Nummer anzugeben.
Viele Grüße
Dan