Widerrufsbelehrung

okki

Aktives Mitglied
9. April 2009
174
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HH City
Hey Leute
ist es eigentlich Abmahngefährdet wenn man seine FaxNr nicht in die Widerrufsbelehrung einfügt.

Mir ist aufgefallen das viele jetzt drauf verzichten!!!!
 

Dan

Aktives Mitglied
20. Januar 2010
255
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AW: Widerrufsbelehrung

Hi,

meine Meinung, also keine Rechtsberatung: Eine Faxnummer muss nicht angegeben werden, wenn Du Fax nicht als Möglichkeit des Widerrufs aufgezählt hast. Wenn allerdings in Deiner WRB das Fax explizit genannt wird, muss natürlich auch eine Nummer dazu angegeben sein.

Abmahnung gab und gibt es viele, wenn z.B. so etwas in der Einleitung steht: " ...ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax oder E-Mail) " ohne eine Nummer anzugeben.

Viele Grüße
Dan