AW: Widerrufsbelehrung im Bestellvorgang anzeigen
Günther die Antwort war ernst gemeint.
Es gibt keine klare regelung ob oder ob nicht ... wenn du einen Rechtsanwalt oder dergleichen (TS, HB) hast, der die Haftung übernimmt, dann gilt das was dieser sagt.
Wenn du das nicht hast, dann kannst du würfeln ... denn nirgendwo steht ausdrücklich wie es sein muss und egal wie du es dann machst ... ein Abmahnhai könnte sich berufen fühlen, genau dagegen dann anzugehen (ob mit oder ohne Erfolg sei jetzt mal dahingestellt)