Widerrufsbelehrung 2014: Eine für alle? Wohl eher nicht.

aaha

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11. Januar 2007
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Gerade auf XING in der e-Commerce-Lounge gefunden:

von Andreas Kempcke, Rechtsanwälte Langhoff & Kollegen (17.07.2013, 15:13)
Widerrufsbelehrung 2014: Eine für alle? Wohl eher nicht.

Trotz allem Ärger über die bisherigen amtlichen Musterbelehrungstexte konnten diese zumindest einheitlich verwendet werden. Damit wird es aufgrund der Vorgaben der Verbraucherrechterichtlinie 2014 wohl vorbei sein. Die Änderungen der gesetzlichen Vorgaben zum Widerrufsrecht werden aller Voraussicht nach dazu führen, dass die Software wahrscheinlich in der Lage sein muss, unterschiedliche Texte für die Widerrufsbelehrung zu generieren.

Da die insoweit geplanten Gesetzesänderungen nunmehr durch das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie umgesetzt worden sind, sollten sich Onlinehändler mit der Problematik beschäftigen. Ausführliche Informationen finden Sie hier: Internetrecht - verbraucherrechterichtlinie-widerrufsrecht

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Also liebe Leute, zieht euch warm an ;) und vor Allem, liebe LTLer, fangt rechtzeitig mit der Umsetzung an, bitte!